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Beschlussvorlage (Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Beschlussvorlage (Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf) Beschlussvorlage (Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - AK Vorlage 1012 /X.L. Datum: 13.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen. Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Begründung: Die bestehende Wärmeerzeugungsanlage (Öl) ist seit 45 Jahren in Betrieb und nunmehr altersbedingt verschlissen. Es wurde festgestellt, dass die Schubroste innerhalb der ehemals für Koksverbennung ausgelegten Brennkammer gebrochen sind und die Schamottierung größere Risse aufweist. Neben diesem hohen Wärmeverlust ist zusätzlich ein irreparabler Wasserverlust in den eingehenden Leitungen des Wärmeerzeugers vorhanden. Der seinerzeit bei der Nachrüstung von Koks auf Öl eingebaute Öl-Brenner verursacht regelmäßige Störungen, sodass auch hier eine Ertüchtigung sinnvoll ist. Bedingt durch das Alter des Wärmeerzeugers ist die Ersatzteilbeschaffung nur noch durch Ankauf von Altgeräten oder Sonderanfertigungen möglich. Ein bereits durch den vorherigen Eigentümer installierter Gasanschluss bietet die Möglichkeit der Umrüstung auf Gasbefeuerung durch eine Gastherme an. Eine Sanierung des bestehenden Wärmeerzeugers ist unwirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll. Die Umrüstung wurde im Vorfeld mit einem Fachingenieur für Heizungs- und Anlagentechnik besprochen und die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein genommen. Auf Grundlage der Planung des Fachingenieurs wurden die Kosten zur Umrüstung geschätzt und mit rund 12.000 € beziffert. Die Finanzierung einer Umrüstung ist sicher gestellt, da im Haushalt 2018 für investive Verbesserungen in den Unterkünften 30.000 € veranschlagt wurden. Da ein Ausfall des Wärmerzeugers nicht auszuschließen und die Unterkunft derzeit bewohnt ist, wird eine schnellstmögliche Umsetzung vor Beginn der Heizperiode angestrebt. Aus diesem Grund sind die für die Umrüstung notwendigen Leistungen beschränkt auszuschreiben und an den billigstbietenden zu vergeben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister