Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - AK
Vorlage 1012 /X.L.
Datum: 13.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen.
Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den
günstigsten Bieter zu vergeben.
Begründung:
Die bestehende Wärmeerzeugungsanlage (Öl) ist seit 45 Jahren in Betrieb und
nunmehr altersbedingt verschlissen. Es wurde festgestellt, dass die Schubroste
innerhalb der ehemals für Koksverbennung ausgelegten Brennkammer gebrochen sind und die Schamottierung größere Risse aufweist. Neben diesem hohen
Wärmeverlust ist zusätzlich ein irreparabler Wasserverlust in den eingehenden
Leitungen des Wärmeerzeugers vorhanden. Der seinerzeit bei der Nachrüstung
von Koks auf Öl eingebaute Öl-Brenner verursacht regelmäßige Störungen, sodass auch hier eine Ertüchtigung sinnvoll ist. Bedingt durch das Alter des Wärmeerzeugers ist die Ersatzteilbeschaffung nur noch durch Ankauf von Altgeräten
oder Sonderanfertigungen möglich.
Ein bereits durch den vorherigen Eigentümer installierter Gasanschluss bietet die
Möglichkeit der Umrüstung auf Gasbefeuerung durch eine Gastherme an. Eine
Sanierung des bestehenden Wärmeerzeugers ist unwirtschaftlich und ökologisch
nicht sinnvoll.
Die Umrüstung wurde im Vorfeld mit einem Fachingenieur für Heizungs- und Anlagentechnik besprochen und die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein genommen. Auf Grundlage der Planung des Fachingenieurs wurden die Kosten zur
Umrüstung geschätzt und mit rund 12.000 € beziffert.
Die Finanzierung einer Umrüstung ist sicher gestellt, da im Haushalt 2018 für investive Verbesserungen in den Unterkünften 30.000 € veranschlagt wurden.
Da ein Ausfall des Wärmerzeugers nicht auszuschließen und die Unterkunft derzeit bewohnt ist, wird eine schnellstmögliche Umsetzung vor Beginn der Heizperiode angestrebt.
Aus diesem Grund sind die für die Umrüstung notwendigen Leistungen beschränkt auszuschreiben und an den billigstbietenden zu vergeben.
gez. Pracht
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Bürgermeister