Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1016 /X.L.
Datum: 13.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2019
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung
kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im
Haushaltsplan 2019 bereitzustellen.
Begründung:
Für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden soll
auch für das kommende Jahr wiederum eine finanzielle Unterstützung vorgesehen werden. Seitens des Landes wird signalisiert, dass auch in 2019 Fördermittel
für die Denkmalpflege bereitgestellt werden. Deshalb sollte die Eifelgemeinde
Nettersheim frühzeitig ihren Bedarf zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Privater für das Haushaltsjahr 2018 anzumelden, wobei zusätzlich zu
den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in selber
Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit eigenen Mitteln als Zuschüsse zu
bewilligen sind.
Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch
zu nehmen, so dass vorgeschlagen wird, bei der Bezirksregierung Köln für das
Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von
15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe
von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2019 bereit zu stellen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung steht.
Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, durch Sponsorengelder den Eigenanteil
der Gemeinde für die Erhaltung der denkmalwerten und ortsbildprägenden Gebäude zu finanzieren.
gez. Pracht
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Bürgermeister