Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen)) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1016 /X.L. Datum: 13.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsjahr 2019 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen. Begründung: Für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden soll auch für das kommende Jahr wiederum eine finanzielle Unterstützung vorgesehen werden. Seitens des Landes wird signalisiert, dass auch in 2019 Fördermittel für die Denkmalpflege bereitgestellt werden. Deshalb sollte die Eifelgemeinde Nettersheim frühzeitig ihren Bedarf zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Privater für das Haushaltsjahr 2018 anzumelden, wobei zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in selber Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu nehmen, so dass vorgeschlagen wird, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2019 bereit zu stellen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung steht. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, durch Sponsorengelder den Eigenanteil der Gemeinde für die Erhaltung der denkmalwerten und ortsbildprägenden Gebäude zu finanzieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister