Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
13.09.18, 11:02
Aktualisiert
13.09.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1013 /X.L.
Datum: 12.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Heimatförderungsprogramm NRW
hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und
Private
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm
„Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“
zur Kenntnis.
Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche
Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte
im Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung
Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen.
Begründung:
Durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im August dieses Jahres das neue Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen
verbindet.“ (kurz Heimatförderung) veröffentlicht.
1.
Das neue Heimatförderungsprogramm
Die Heimatförderung hat das Ziel, die Heimat zu stärken. Ziel ist es, Menschen
für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt
im Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen. Die Heimatförderung setzt
dabei kein zentrales Leitbild von Heimat voraus oder durch, sondern lässt die
Ausgestaltung in den Händen derjenigen, die Heimat vor Ort leben und täglich
gestalten. Daher sollen auch besonders Private, Vereine und außergemeindliche
Institutionen von der neuen Heimatförderung profitieren.
Über das Landesförderprogramm werden bis zum Jahre 2022 voraussichtlich
rund 150.000.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Heimatförderung basiert auf fünf Elementen. Im Einzelnen:
I.
Heimatscheck
Der Heimatscheck soll Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte sein, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert
in der Sache versprechen. Die Landesregierung will jährlich 1.000 Projekte mit
jeweils 2.000 Euro fördern, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen Inhalten befassen. Beispiele:
Relaunch einer Homepage
Sonderausstellungen zu aktuellen Themen
Renovierung eines Bürgertreffs
Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten
oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich sein. Kommunen sind
nicht antragsberechtigt.
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Es ist möglich, mehrere Anträge zu stellen. Pro Jahr kann aber nur ein Antrag
bewilligt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass mehrere Antragsberechtigte „Heimatschecks“ für ein und denselben Zweck beantragen.
Mit den Maßnahmen durfte noch nicht begonnen werden, das Vorhaben muss
mehr als 2.000 Euro kosten, es muss bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein und darf nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.
II.
Heimatpreis
Der Heimatpreis soll herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit
rücken. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die
Auslobung und Verleihung von Heimatpreisen durch Kommunen. Somit sind auch
nur Gemeinden und Gemeindeverbände antragsberechtigt. Die Verleihung des
Heimatpreises ist durch den Gemeinderat zu beschließen, wobei auch die Preiskriterien festzulegen sind. Kommunen in der Größenordnung der Eifelgemeinde
Nettersheim können ab 2019 jährlich ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Der Heimatpreis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien bzw. Abstufungen verliehen werden. Wie bereits dargestellt, wird nur das
Preisgeld gefördert, Kosten für die Organisation oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe hat die Kommune selber zu tragen.
Der Heimatpreis soll sich auf einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fortführen, bei der unter den lokalen Preisträgern nach Auswahl durch eine hochkarätige Jury noch einmal einige besonders ausgezeichnet werden.
III.
Heimatfonds
Der Heimatfonds bezieht sich auf Heimatprojekte, die durch Wohltäterinnen und
Wohltäter unterstützt werden. Es können lokal und regional prägende Projekte,
die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken,
Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmitteln und Produkten finden,
gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Weiterleitung der
Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich möglich.
Haben die Gemeinden oder Gemeindeverbände von privaten oder öffentlichen
Mittelgebern Spenden oder Finanzbeiträge eingeworben oder stellen die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände eigene Mittel zu Verfügung, wird dieser Betrag von
Seiten des Landes um einen gleichhohen Betrag aufgestockt. Der Landesanteil im
Einzelfall beträgt maximal 40.000 Euro. Der vor Ort zu erbringende Eigenanteil
von mindestens 50% kann bis auf einen Eigenanteil der Kommune von mindestens 10% durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement erbracht
werden. Die Bagatellgrenze wurde auf 5.000 Euro festgelegt.
IV.
Heimatwerkstatt
Durch die Heimatwerkstatt sollen Menschen über die Besonderheiten ihrer Heimat und der Region ins Gespräch gebracht werden. Daher können Projekte und
Maßnahmen gefördert werden, die Menschen miteinander in Diskussions- und
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Arbeitsprozesse bringen, die die Frage behandeln, was lokale Identität ausmacht.
Förderungswürdig sind auch offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse. Die Ergebnisse können anschließend in kreativ
künstlerischer Form im öffentlichen Raum umgesetzt werden.
Zuwendungsempfänger können Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen sein. Eine Kommune kann die Mittel auch weiterleiten.
Das Projektvolumen soll mindestens 40.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt
als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44
LHO.
V.
Heimatzeugnis
Bezugspunkte lokaler Identifikation sind häufig die lokale und regionale Geschichte oder besondere und prägende Bauwerke, Gebäude oder entsprechende Orte in
der freien Natur. Die Landesregierung möchte diejenigen mit dem Heimatzeugnis
unterstützen, die sich für solche Orte und Bauwerke „Zeugen ihrer Heimat“
kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Traditionen in zeitgemäßer
und interessanter Form ausarbeiten bzw. präsentieren.
Als mögliche Projektbeispiele sind die Zugänglichmachung und Inszenierung von
heimatlichen oder historischen Fundstellen, die Herrichtung oder Inszenierung
von historischen Gebäuden oder die Erstellung von Denkmalpfaden zu nennen.
Antragsberechtigt sind Private (Fördersatz = 90%) und Kommunen (Fördersatz =
80%).
Für Vorhaben, die über das Heimatzeugnis gefördert werden können, beträgt das
Projektvolumen mindestens 100.000 Euro. Förderungen sind über einen Zeitraum
von bis zu 3 Jahren möglich.
2.
Die Heimatförderung im Vergleich zu anderen Förderprogrammen
In diesem Kontext wird näher auf die Städtebauförderung, die Dorferneuerung
sowie auf LEADER eingegangen.
2.1
Städtebauförderung
Für den Ortsteil Nettersheim besteht noch das auslaufende Programm „Masterplan Nettersheim“. Hierüber werden derzeit noch Maßnahmen wie Kurpark
Nettersheim, Urftbrücke Bahnhofstraße sowie Altbau Literaturhaus abgewickelt.
Der Fördersatz liegt bei 60%. Die Maßnahmen müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Daher sind hier über die Heimatförderung keine Synergien mehr
zu erreichen.
Darüber hinaus hat sich die Eifelgemeinde Nettersheim mit dem Kloster
Nettersheim (Fördersatz = 60%) und Forum Nettersheim (Fördersatz = 90%) an
Sonderprogrammen beteiligt.
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Eine weitere wichtige Zukunftsgrundlage stellt das Interkommunale Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) dar. Hierdurch ist es möglich, über
das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ nicht nur Städtebaufördermittel für den Zentralort Nettersheim, sondern auch für die Orte
Marmagen und Zingsheim zu beantragen, die ebenfalls Zentralortscharkater haben.
Gefördert werden sowohl Gebäude (Schulzentrum Nettersheim, Rathaus
Zingsheim, Turnhalle Marmagen etc.) als auch Maßnahmen im öffentlichen Raum
(Generationenplatz Zingsheim etc.). Darüber hinaus beinhaltet diese Förderschiene auch Fördermöglichkeiten für Private (Fassaden- und Hofprogramm, Modernisierungszuschuss etc.). Aufgrund der guten Haushaltslage der Gemeinde
Nettersheim liegt der Fördersatz aber nur bei 50%.
Aufgrund des niedrigen Fördersatzes könnte es interessant sein, noch offene
Maßnahmen im öffentlichen Bereich zukünftig über die Heimatförderung abzuwickeln. Insbesondere das Heimatzeugnis enthält hierzu interessante Ansatzpunkte.
2.2
Dorferneuerung
Im Rahmen der bis Ende des vergangenen Jahres bestehenden Förderrichtlinie
wird derzeit noch die Maßnahme Dorfsaal Tondorf über die Dorferneuerung abgewickelt (Fördersatz = 65% der Nettokosten). Darüber hinaus wurde hierüber
im vergangenen Jahr das Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK)
erarbeitet (Fördersatz = 75% der Nettokosten, siehe hierzu Vorlage 953).
Das Dorferneuerungsprogramm 2018 wurde in der Zwischenzeit veröffentlicht.
Hierüber können folgende Maßnahmen gefördert werden:
a)
b)
c)
d)
Dorfgemeinschaftshäuser
Öffentlicher Raum (Dorfplätze, Straßen/Wege, Grünanlagen)
Abrissmaßnahmen
Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der
dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen
In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage 981 verwiesen.
Bis zum Jahre 2020 werden im Rahmen der Dorferneuerung 12.300.000 Euro zur
Verfügung gestellt. Aufgeteilt auf fünf Bezirksregierungen macht dies pro Bezirksregierung und Jahr 600.000 Euro bis 700.000 Euro. Der bisherige Bedarf der Bezirksregierung Köln lag aber bei rund 2.000.000 Euro jährlich.
Der Fördersatz für kommunale Maßnahmen liegt bei 65%. Bei Dorfgemeinschaftshäusern können auch Vereine Anträge stellen und sind beim Fördersatz
den Kommunen gleichgestellt. Der Fördersatz für private Maßnahmen liegt bei
35%.
Aufgrund der Höhe des Fördersatzes könnte es interessant sein, Maßnahmen aus
dem IKEK zukünftig über die Heimatförderung abzuwickeln. Hierzu enthält das
Heimatzeugnis ebenfalls interessante Ansatzpunkte.
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Insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung von Privaten sind die nur noch
limitiert zur Verfügung stehenden Mittel bedenklich, zumal die Heimatförderung
hierzu keine Möglichkeiten enthält.
Um optimale Fördermöglichkeiten für Private auch zukünftig sicherstellen zu können, sind diesbezüglich daher nochmals Gespräche mit der Bezirksregierung Köln
und dem Heimatministerium aufzunehmen.
2.3
LEADER
Im Rahmen LEADER werden vernetzende und Maßnahmen mit überregionalem
Charakter gefördert. Der Fördersatz liegt derzeit bei 65%. Aufgrund des sehr
komplizierten Antragsverfahrens und aufgrund der anderweitig zur Verfügung
stehenden Förderprogramme sollten Förderanträge über LEADER derzeit nicht
forciert werden.
3.
Resümee
Die neue Heimatförderung bietet einige interessante Ansatzpunkte zur Förderung
von Privaten, Vereinen und außergemeindlichen Institutionen. Diese sind zukünftig bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Des Weiteren kann die Heimatförderung insbesondere aufgrund der möglichen
Förderhöhen auch für Maßnahmen aus den bestehenden Entwicklungskonzepten
interessant sein.
Daher sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im Rahmen
Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über die Heimatförderung weitergehend zu analysieren. Danach sind konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen.
gez. Pracht
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Bürgermeister