Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
13.09.18, 09:02
Aktualisiert
13.09.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1011 /X.L.
Datum: 12.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Roderath, Flur 9 Nr. 36 - Reitanlage
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Bauabsicht des IPN Roderath auf Beseitigung des WCContainers und der Fäkalsammelstelle sowie dem Anbau einer Toilettenanlage an
das bestehende Vereinshaus zuzustimmen mit dem Ziel einer Anschlussmöglichkeit der WC-Anlage an das öffentliche Abwassernetz. Bezüglich der Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist der noch erforderliche
Bauantrag abzuwarten.
Begründung:
Seitens des Islandpferde-Reitervereins Nordeifel e. V. (IPN), Roderath, ist beabsichtigt, den derzeit vorhandenen Container, in dem die Toilettenanlage untergebracht ist, zu beseitigen und an das vorhandene Vereinshaus eine neue Toilettenanlage anzubauen. Eine entsprechende schriftliche Anfrage wurde der Verwaltung vorgelegt.
Als Hintergrund für die Beseitigung des Containers ist zum einen der schlechte
Bauzustand, zum anderen aber auch die geringe Kapazität des Fäkalsammelbehälters und die damit verbundene Leerung, die durch Landwirte insbesondere bei
Großveranstaltungen und an Wochenenden erfolgt eine besondere Herausforderung bedeutet, zu sehen. Das Grundstück der Reitanlage Roderath, Gemarkung
Roderath,
Flur
9
Nr.
36
befindet
sich
im
Eigentum
der
Eifelgemeinde
Nettersheim, so dass diese sowohl als Eigentümerin die Bauabsicht befürworten
muss, als auch über das Bauvorhaben im Außenbereich bei Vorlage eines Bauantrages über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden hat.
Im Gespräch mit dem Vorstand des IPN wurde u. a. auch die Thematik der dann
zu lösenden Abwasserproblematik angesprochen, die ggf. über den in Nähe verlaufenden Schmutzwasserkanal gelöst werden könnte. Dem Bauordnungsamt des
Kreises Euskirchen wurde die Bauangelegenheit vorgetragen, welches hiergegen
keine grundsätzlichen Bedenken erhoben hat. Die Anschlussmöglichkeit der künftigen WC-Anlage an das öffentliche Abwassernetz wird derzeit durch das für die
Gemeinde tätige Ingenieurbüro untersucht, das Ergebnis steht jedoch noch aus.
3
Es wird vorgeschlagen, der Bauabsicht des IPN Roderath zuzustimmen mit dem
Ziel einer Anschlussmöglichkeit der WC-Anlage an das öffentliche Abwassernetz.
Bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1
BauGB sollte der noch erforderliche Bauantrag abgewartet werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister