Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 324.18
TOP 7.2
Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße"
Stadtteil Sindorf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im
Stadtteil Sindorf
1.
2.
3.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil
Sindorf gem. § 2 (1) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf
durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im
„Dickenbusch“
durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB
durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des
B-Planes SI 250)
Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2
die Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317,
426, 1664 und 1679, Flur 18.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das
bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum
anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet,
welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw.
Maßnahmen unterbunden werden.
B
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“,
Stadtteil Sindorf
1.
Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018
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