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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 324.18 TOP 7.2 Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf 1. 2. 3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im „Dickenbusch“ durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des B-Planes SI 250) Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2 die Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317, 426, 1664 und 1679, Flur 18. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet, welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw. Maßnahmen unterbunden werden. B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf 1. Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2