Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 373.18
TOP 7.4
Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf –
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“,
Stadtteil Sindorf vom 12.05.2015 aufzuheben und das Planverfahren nicht weiterzuführen
2.
den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
4.
die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
5.
den Bebauungsplan SI 7 sowie seine rechtsverbindlichen Änderungen in dem sich mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A überlagernden Flächen aufzuheben
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf,
Flur 17). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes
im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und
406
im Norden durch den Mastenweg
im Osten durch die Erfttalstraße (L 122)
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche
Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige
Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern.
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche
in der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische
Verkaufsflächenobergrenzen in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich
festgesetzt werden. Die großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender
Märkte über eine geringfügige, marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll
nicht ermöglicht werden. Sofern sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben,
sollen diese mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden.
Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen
darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbenutzungen angeboten
werden.
Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der
Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen,
soll der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise
festsetzen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018
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