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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 373.18 TOP 7.4 Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, Stadtteil Sindorf vom 12.05.2015 aufzuheben und das Planverfahren nicht weiterzuführen 2. den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 5. den Bebauungsplan SI 7 sowie seine rechtsverbindlichen Änderungen in dem sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A überlagernden Flächen aufzuheben Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf, Flur 17). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und 406 im Norden durch den Mastenweg im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziele und Zwecke der Planung Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische Verkaufsflächenobergrenzen in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich festgesetzt werden. Die großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Märkte über eine geringfügige, marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll nicht ermöglicht werden. Sofern sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben, sollen diese mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden. Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbenutzungen angeboten werden. Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen, soll der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise festsetzen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2