Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 376.18
TOP 7.6
Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet
Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“),
Osten
bestehende Wohnbebauung,
Süden
durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch
landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“,
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran
anschließend durch die Aue des Neffelbachs.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren.
Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern
entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und
unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines
familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und
Reihenhäusern vorsehen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018
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