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Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 376.18 TOP 7.6 Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“), Osten bestehende Wohnbebauung, Süden durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“, Westen durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran anschließend durch die Aue des Neffelbachs. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsehen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2