Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 355.18
TOP 7.8
78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhofsweg“, Stadtteil
Brüggen
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet
wird
wie folgt begrenzt:
-
im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof
im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg und der Gärten der
Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“.
Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr
wirtschaftlich
zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen
planungsrechtlich gesichert werden.
Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund
des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018
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