Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 355.18 TOP 7.8 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhofsweg“, Stadtteil Brüggen der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg und der Gärten der Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“. Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen planungsrechtlich gesichert werden. Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2