Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 397.18 TOP 7.12 Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem. B Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem gem. § 2 (1) BauGB. C Die Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. D Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB. E Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Geltungsbereich Das Plangebiet „Am Winterberg“ befindet sich im Stadtteil Kerpen-Horrem und umfasst eine Größe von ca. 2.4 ha. Es befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche des ehem. Deponiegeländes „Grube Winter“, welche dem Abbau von Quarzkies diente. Westlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Waldgrundstück „Villa Winter“, welches sich bis zur Oscar-Straus-Straße erstreckt. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im: Norden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln Osten durch die Rekultivierungsfläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus Süden durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße unterhalb der Buchenhöhe Westen durch das Waldgrundstück „Villa Winter“. Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaubetriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes (HO 322) erforderlich. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2