Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 296.18
TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich
Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das im Prüfungsbericht des beauftragten
Wirtschaftsprüfers Eric Ganss dokumentierte Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der
Kolpingstadt Kerpen auf dem 31. Dezember 2016 einschließlich des Bestätigungsvermerks.
Dem vom Wirtschaftsprüfer Eric Ganss erstellten Prüfbericht wird im vollen Umfang zugestimmt.
Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister ist
nach § 101 Abs. 2. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorher
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt den Ausschussvorsitzenden, Herrn Weingarten,
den Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk sich zu Eigen zu machen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung an den Rat:
1. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen, dem Anhang sowie dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht aufgrund des
durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Bestätigungsvermerk, wird gemäß § 96 Abs.
1 S. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 541.812.365,09 € sowie einem in der
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 833.373,75 €
festgestellt.
2. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des
Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes zum 31. Dezember 2016 der Kolpingstadt
Kerpen, der sich auf die von dem Wirtschaftsprüfer Eric Ganss vorgenommene Prüfung bezieht,
wird zur Kenntnis genommen.
3. Herrn Dieter Spürck (als im Rechnungsjahr amtierenden Bürgermeister) wird die Entlastung
erteilt.
(Hinweis: Beim Beschluss über die Entlastung hat der Bürgermeister kein Stimmrecht)
4. Zur Abdeckung des Jahresfehlbetrags wird in Höhe von 833.373,75 € eine Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage vorgenommen.
5. Die ergebnisneutrale Verbuchung und Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage von per
Saldo 679.438,74 € Aufwendungen gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO wird zur Kenntnis
genommen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt mit dem vorgelegten Jahresabschluss auf den
31.12.2016 folgendes zur Kenntnis:
Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017
(Anlage J zum Anhang)
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016
(Anlage K zum Anhang)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018
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