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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016) Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 296.18 TOP 9.2 Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das im Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers Eric Ganss dokumentierte Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Kolpingstadt Kerpen auf dem 31. Dezember 2016 einschließlich des Bestätigungsvermerks. Dem vom Wirtschaftsprüfer Eric Ganss erstellten Prüfbericht wird im vollen Umfang zugestimmt. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister ist nach § 101 Abs. 2. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt den Ausschussvorsitzenden, Herrn Weingarten, den Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk sich zu Eigen zu machen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung an den Rat: 1. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, dem Anhang sowie dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Bestätigungsvermerk, wird gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 541.812.365,09 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 833.373,75 € festgestellt. 2. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes zum 31. Dezember 2016 der Kolpingstadt Kerpen, der sich auf die von dem Wirtschaftsprüfer Eric Ganss vorgenommene Prüfung bezieht, wird zur Kenntnis genommen. 3. Herrn Dieter Spürck (als im Rechnungsjahr amtierenden Bürgermeister) wird die Entlastung erteilt. (Hinweis: Beim Beschluss über die Entlastung hat der Bürgermeister kein Stimmrecht) 4. Zur Abdeckung des Jahresfehlbetrags wird in Höhe von 833.373,75 € eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgenommen. 5. Die ergebnisneutrale Verbuchung und Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage von per Saldo 679.438,74 € Aufwendungen gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt mit dem vorgelegten Jahresabschluss auf den 31.12.2016 folgendes zur Kenntnis:   Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 (Anlage J zum Anhang) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 (Anlage K zum Anhang) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Seite 2