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Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 192.18 TOP 11. 1. 2. Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zufließenden Finanzmittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro werden für den Neubau der dritten Grundschule in Kerpen-Sindorf eingeplant und verwendet. Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zufließenden Finanzmittel werden in Höhe von 2.680.320,77 Euro (Kapitel 1) und in Höhe von 3.350.980,00 Euro (Kapitel 2) für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort Raphaelstraße in Kerpen-Brüggen verwendet.