Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 386.18
TOP 12.
Durchführung des Aufnahmeverfahrens an weiterführenden Schulen
hier: Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen
Der Stadtrat beschließt, ab dem Schuljahr 2019/2020 als Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch zu machen und legt gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW fest, dass
auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der
Schulform Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Schulform
Gesamtschule in der Kolpingstadt Kerpen verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die
Aufnahmekapazität der Kerpener Gesamtschulen übersteigt.