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Beschlusstext (Durchführung des Aufnahmeverfahrens an weiterführenden Schulen hier: Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Durchführung des Aufnahmeverfahrens an weiterführenden Schulen
hier: Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 386.18 TOP 12. Durchführung des Aufnahmeverfahrens an weiterführenden Schulen hier: Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen Der Stadtrat beschließt, ab dem Schuljahr 2019/2020 als Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch zu machen und legt gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW fest, dass auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der Schulform Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Schulform Gesamtschule in der Kolpingstadt Kerpen verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Kerpener Gesamtschulen übersteigt.