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Beschlusstext (Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz)

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AUSZUG aus der 34. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 Drucksachen-Nummer: 379.18 TOP 14. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt dem Verein für Leibesübungen 1928 Sindorf (VFL Sindorf 1928 e.V.) für die Umwandlung des Tennensportplatzes auf der Sportanlage Goldammerweg 2-4, 50170 Kerpen in einen Kunstrasenplatz eine Zuschusssumme von 350.000,- € zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme durch den VFL Sindorf e.V. im Rahmen eines „Bauherrenmodells“ bis Ende des Jahres 2018.