Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:19
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 34. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2018
Drucksachen-Nummer: 379.18
TOP 14.
Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5,
50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt dem Verein für Leibesübungen 1928 Sindorf (VFL
Sindorf 1928 e.V.) für die Umwandlung des Tennensportplatzes auf der Sportanlage
Goldammerweg 2-4, 50170 Kerpen in einen Kunstrasenplatz eine Zuschusssumme von
350.000,- € zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme durch den VFL
Sindorf e.V. im Rahmen eines „Bauherrenmodells“ bis Ende des Jahres 2018.