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Vorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
13.09.18, 14:08
Aktualisiert
13.09.18, 14:08
Vorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken 10 43 03 27.08.2018 290/2018 Betreff Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Abtl. 20/1 Rampe Radermacher Stähle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung vom 13.07.2018 zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung ersetzt die vorläufige Dienstanweisung gem. § 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Brühl vom 16.03.2009. Die Notwendigkeit zum Erlass der Dienstanweisung ergibt sich aus § 31 Abs. 1 GemHVO. Hiernach hat der Bürgermeister Vorschriften zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung sicherzustellen. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in ihrem Bericht „Überörtliche Prüfung, Zahlungsabwicklung der Stadt Brühl 2017“ Empfehlungen zu dem damals vorliegenden Entwurf der Dienstanweisung ausgesprochen. Ziel war es, die Rechtssicherheit zu erhöhen und bestehende Regelungslücken zu schließen. Die Empfehlungen der GPA NRW wurden bei der Überarbeitung des Entwurfes vollständig berücksichtigt. Gemäß § 31 Abs. 1 S. 3 GemHVO ist die Dienstanweisung Finanzbuchhaltung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Anlage(n): (1) Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung