Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
13.09.18, 14:08
Aktualisiert
13.09.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Nix
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30.08.2018
295/2018
Betreff
Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof"
hier: Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Müller
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung gem. § 4 der
Hauptsatzung der Stadt Brühl nach Freigabe der Leistungsphase 3 und bestimmt die
jeweiligen Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Brühl als Gesprächspartner zur
Erörterung des Vorhabens in der Versammlung mit den Einwohnerinnen und Einwohnern
Erläuterungen:
Gem. § 23 Gemeindeordnung NW „unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein
bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben
der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das
wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen
die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und
Auswirkungen unterrichtet werden.
Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und
zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner
anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die
näheren Einzelheiten...sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine
förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“
In § 4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl ist ergänzend festgelegt, dass über die Art und
Weise der Unterrichtung (z.B. Hinweis in der örtlichen Presse, öffentliche Anschläge,
Drucksache 295/2018
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schriftliche Unterrichtung aller Haushalte, Durchführung besondere Informationsveranstaltungen, Abhaltung von Versammlungen der Einwohnerinnen und Einwohner) der Rat
von Fall zu Fall entscheidet.
Eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen soll insbesondere stattfinden,
wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle
Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen
Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden ist.
Aufgrund der Bedeutung des Projektes "Sanierung bzw. Neubau Rathaus
Steinweg/Umgestaltung Janshof" für Brühl und des großen öffentlichen Interesses,
welches sich in der Vergangenheit bei diesem Thema immer wieder gezeigt hat, schlägt
der Bürgermeister die Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung vor.
Bereits am 20.02.2018 fand die erste, vom Rat der Stadt Brühl am 25.09.2017
beschlossene, Einwohnerversammlung zum Thema „Sanierung/Neubau des
Rathauses am Steinweg und Umgestaltung Janshof“ statt. Nach Abschluss der
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ist die weitere Information der Öffentlichkeit geboten.
Für den Fall, dass der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschließt, soll
diese am 05.11.2018 um 19.30 Uhr in der Aula der Clemens-August-Schule
stattfinden. Die Einladung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung.
Der Bürgermeister führt gem. Hauptsatzung den Vorsitz in der Einwohnerversammlung
und unterrichtet zu Beginn über den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise.
Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den
Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller
Fraktionen und mit dem Bürgermeister zu erörtern.
Eine Beschlussfassung findet nicht statt.