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Vorlage (Entwurf Gesamtabschluss 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
13.09.18, 14:08
Aktualisiert
27.11.18, 18:26
Vorlage (Entwurf Gesamtabschluss 2015) Vorlage (Entwurf Gesamtabschluss 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Köster 202541/15 05.09.2018 300/2018 Betreff Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Stähle Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NRW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 ist gem. § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz dargestellt, ab. Er ist dem Rat gem. § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW hat der Rat den Gesamtabschluss zu bestätigen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs.1 Satz 4 GO NW). Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der Entwurf des Gesamtabschlusses besteht gemäß § 49 GemHVO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht wird von FB 25 nachgereicht. Zur Information: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung bei der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse hat das Land Nordrhein-Westfalen als Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass die Kommunen in NRW wählen dürfen, ob sie die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 prüfen lassen wollen oder nicht. Drucksache 300/2018 Seite - 2 – Die Stadt Brühl hat von dieser Regel teilweise Gebrauch gemacht (s. Vorlage 529/2015). Der Gesamtabschluss 2011 war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Gesetzes bereits durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit Testat vom 10.Oktober 2014 geprüft worden (s. Vorlage 419/2014). Für die Gesamtabschlüsse 2012 bis 2014 wurde entsprechend der Gesetzeslage beschlossen auf eine Prüfung zu verzichten. Diese wurden als Entwurf aufgestellt und im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 werden sie von den Wirtschaftsprüfern mitberücksichtigt. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt. Anlage(n): (1) Druckwerk Entwurf Gesamtabschluss 2015