Daten
Kommune
Inden
Größe
144 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.09.18, 17:09
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
1.13.22
11.09.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.09.2018
Rat
10.10.2018
TOP Ein Ja
Nein
146/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, die Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag in der Sache
„Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden und Langerwehe“ fortzuführen und ab dem 01.01.2019 die
Veröffentlichungen wie folgt zu ändern:
1. Die Veröffentlichung von Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates und seiner
Ausschüsse entfällt. Anstatt dessen erfolgt eine Bekanntmachung der Beschlüsse der jeweiligen
Gremien. Zusätzlich erfolgt ein Hinweis auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel am
Rathaus und auf die Niederschrift im öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems der
Gemeinde Inden.
2. Geburtstagsglückwünsche werden anlässlich des 80., des 85, des 90. und ab dem 95.Geburtstag
jährlich nur ausschließlich auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Das gilt auch für
Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit.
3. Die Informationen Dritter z.B. Kreis Düren und VHS –werden -wenn möglich- in gekürzter Form
veröffentlicht.
4. Weitere Veröffentlichungen z.B. von privater Unternehmen werden nur noch bei besonderem
Interesse für die Bürger in gekürzter Form veröffentlicht.
Begründung:
Das gemeinsame Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe als Nachfolger des
amtlichen Mitteilungsblattes dient zur öffentlichen Kommunikation aller wichtigen
Angelegenheiten der Gemeinde und kann auch von Vereinen oder sonstigen Dritten als
Informations- und Publikationsplattform genutzt werden.
Bereits am 06.09.2017 wurden im Ältestenrat verschiedene Anregungen gegeben, die Kosten für
das Mitteilungsblatt zu senken. Im Ältestenrat wurde um Erstellung einer Beschlussvorlage mit
entsprechenden Vorschlägen gebeten.
Derzeit werden folgende Inhalte im Mitteilungsblatt veröffentlicht:
- „Der Bürgermeister informiert“,
- Nachrichten aus der Gemeinde bzw. von Veranstaltungen der Einrichtungen der Gemeinde,
- „Der Kreis Düren informiert“
- „Die VHS Rur-Eifel informiert“
- Hinweisbekanntmachungen,
- vollständige öffentliche Niederschriften der Gremien der Gemeinde Inden (in 2017 teils über
mehrere Seiten). Ab dem 01.01.2018 gibt es nur noch die Bekanntgabe der Beschlüsse (ebenfalls
teilweise mehre Seiten). Von keiner Seite wurden Beschwerden oder Nachfragen an die Verwaltung
getragen.
- Glückwünsche zu Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Lebensjahr jährlich - seit dem Inkrafttreten der
neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU der vom 25. März 2018 nur noch jeder
Geburtstag nach ausdrücklichem Wunsch der Jubilare mit Einverständniserklärung
- für Ehejubiläen gilt die gleiche Regelung
- Nachrufe,
- Stellenausschreibungen der Gemeinde,
- Veranstaltungskalender
- Veröffentlichungen von privaten Unternehmen bei einem Bezug zur Gemeinde
publiziert.
Die jeweiligen Textlängen bzw. Inhalte sind sehr unterschiedlich und somit nicht genau zu
beziffern. Die gesammelten Ausgaben des Jahres 2017 und 2018 können gerne zur Einsicht zur
Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich in der Rubrik amtliche
Bekanntmachungen drei Seiten veröffentlicht, 2018 bis August ebenfalls drei Seiten.
Eine Abstimmung mit der Gemeinde Langerwehe in Bezug auf Überschneidungen, die beide
Gemeinden betreffen, wie z.B. „Kreis Düren informiert“, ist sehr schwierig. Dies liegt in folgenden
Faktoren begründet:
1. Die zuständigen Kollegen haben unterschiedliche Dienstzeiten.
2. Es sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu berücksichtigen.
3. Die Korrekturabzüge werden zu wechselnden Zeiten zugeschickt. Dies ist teilweise schon
innerhalb einer Gemeinde problematisch.
Artikel können beim Verlag auch kostenlos eingestellt werden unter Lokales. Hier sind aber konkret
die Vereine oder die Parteien oder Fraktionen angesprochen. Für Berichte im Lokalteil gibt es
keinen Korrekturabzug vor der Veröffentlichung. Außerdem besteht kein Anspruch auf
Veröffentlichung im Lokalteil. Sollte kein Platz mehr frei sein, wird der Artikel nicht in die
Ausgabe genommen und müsste bei der nächsten Ausgabe neu eingestellt werden.
Auch wirtschaftlich gesehen ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag günstiger
als mit anderen Anbietern.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
Beschlussvorlage 146/2017 1. Ergänzung
☒ ja
☐ nein
Einnahmeverbesserung€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
Seite 2
wenn ja:
wenn nein:
Produkt:
Sachkonto:
Finanzierungsvorschlag:
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 146/2017 1. Ergänzung
Seite 3