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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ • Entwurf zur Offenlage)

Daten

Kommune
Inden
Größe
112 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
• Entwurf zur Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
• Entwurf zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 159/2018 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 11.09.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.09.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ • Entwurf zur Offenlage Beschlussentwurf: Auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes wird die öffentliche Auslegung vorbereitet. Begründung: Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wurde in den vergangenen Sitzungen ausführlich erörtert und beraten. Mit Beschlussfassung des Rates vom 17.05.2018 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans reduziert. Das Büro Stadtplanung Zimmermann ist mit der Durchführung des weiteren Bauleitplanverfahrens beauftragt worden. Bevor die sehr aufwendigen Offenlageunterlagen erarbeitet werden, sollte der nun überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan vorab abgestimmt werden. Auch in der Entwicklung dieses Baugebietes hier soll der indeland – Grundsatzbeschluss, der sich auch in der Beschlusslage zur Änderung des Regionalplanes in den Planungsgrundlagen der Gemeinde Inden wiederspiegelt, zum ressourcenschonenden Bauen umgesetzt werden. In einem Teilbereich des Plangebietes sollen flächenschonend sogenannte Hofstrukturen ausgewiesen werden. Diese zukunftsweisende ländliche Bauweise wurde in dem MORO indelandprojekt entwickelt. (Das Projekt wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.) Auch in Niederzier wird in einem Neubaugebiet diese Bauweise versuchsweise ausgewiesen. Herr Zimmermann wird den Vorentwurf in der Sitzung vorstellen und steht zur Erörterung zur Verfügung. Bis zur nächsten Sitzung des ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung können dann sich aus der Sitzung ergebene Anregungen in dem Entwurf verankert werden. Zur Offenlage sind auch noch weitere Abwägungsgrundlagen zusammenzustellen. Anfang September wird der Kampfmittelräumdienst das Gelände absuchen, nach Freigabe werden notwendige archäologische Untersuchungen durchgeführt. Auf der Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes werden die Erschließungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Schwermetallwerte korrigierend kalkuliert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre ☐ ja € € ☐ nein erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 159/2018 Seite 2