Daten
Kommune
Inden
Größe
120 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
11.09.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.09.2018
Rat
10.10.2018
TOP Ein Ja
Nein
160/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB unter
Textliche Festsetzungen
B Baugestalterische Festsetzungen
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 86 BauO NW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB
Einfriedungen
und
Vorgartenzone
geändert.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung (Vorlage Nr.:
108/2018) wurde beschlossen, dass die Festsetzung zu den Einfriedungen und der Vorgartenzone
entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde
(Hallo Frau Dechering,
eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender, stark
verzweigter Sträucher, die frei wachsend oder regelmäßig geschnitten dichte, naturnahe
Grundstückseinfriedungen bilden können. Besonders ökologisch wertvoll und artenreich sind dabei
einheimische Strauch-/ Baumarten (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster als Laubgehölze oder Eibe
als einheimisches Nadelgehölz). Wenn wenig Platz zur Verfügung steht bzw. die Bestimmungen des
Nachbarschaftsrechtes einer Heckenpflanzung entgegen stehen, gibt es aber ökologisch wertvolle
Alternativen. Mauern und Zäune (und Rankgerüste) lassen sich durch entsprechende Rankpflanzen
gut und schnell begrünen. Hierzu zählt auch die Clematis (Waldrebe) und hier insbesondere die
früh im Jahr reich rosa blühende Wildform Clematis montana. Die Pflanze bildet ein dichtes
Rankgeflecht, dass auch als Niststandort in Frage kommt. Die reiche Blüte bietet Bienen und
Insekten bereits ab Mai Nahrung. Entgegen einer Hecke aus unscheinbar blühenden Pflanzen (z.B.
Liguster) bietet die Weinrebe zusätzlich noch einen farblichen Aspekt im Garten. Aufgrund der
Wuchsfreudigkeit (bis zu 8m lange Ranken) ist schnell ein gleicher Effekt, wie bei einer Hecke zu
erzielen.
Neben der Waldrebe (Clematis montana) ist auch Efeu (Hedera helix) oder die Heckenkirche
(Lonicera x heckrottii) eine geeignete Rankpflanze. Sie können auch miteinander kombiniert
werden. Da es sich bei den genannten Arten um ursprüngliche Waldarten handelt, ist darauf zu
achten, dass der Fuß kühl, beschattet ist (z.B. Mulch, Holz Steine).
Bei Pflanzungen in Bebauungsplangebieten ist m. E. auch auf Vielfältigkeit zu achten. Die Gärten
dienen als Erlebnis- und Erholungsraum. Es soll den Menschen Freude machen in den Garten zu
gehen und sie sollen täglich etwas Neues entdecken. Gerade in der Gartengestaltung gibt es diverse
Möglichkeiten durch die Auswahl von Blütenformen/ und zeiten, Laubformen und Färbungen viel zu
erreichen.
Ich würde mir mal eine Auflage in einem B-Plan wünschen, der die Tonnen von Geröll in Vorgärten
und die Tujas und Lorbeerkirche als Eingrünung verbietet . ;-)) Im Gegensatz zu Pflanzungen in
der freien Landschaft, wo Zierformen und nicht einheimische Pflanzen nichts verloren haben, sehe
ich in Gärten doch einen gewissen Spielraum.)
ergänzt wird.
Die in der Anlage beigefügte Änderung ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren
abgestimmt und kann so in das Verfahren gegeben werden. Da als betroffene Öffentlichkeit alle
Eigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beteiligen sind, wird die Änderung
öffentlich ausgelegt. Als berührte Behörde wird die Untere Landschaftsbehörde von der
öffentlichen Auslegung entsprechend informiert.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 160/2018
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