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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
120 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“) Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 11.09.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.09.2018 Rat 10.10.2018 TOP Ein Ja Nein 160/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“ Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB unter Textliche Festsetzungen B Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 86 BauO NW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB Einfriedungen und Vorgartenzone geändert. Begründung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung (Vorlage Nr.: 108/2018) wurde beschlossen, dass die Festsetzung zu den Einfriedungen und der Vorgartenzone entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde (Hallo Frau Dechering, eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender, stark verzweigter Sträucher, die frei wachsend oder regelmäßig geschnitten dichte, naturnahe Grundstückseinfriedungen bilden können. Besonders ökologisch wertvoll und artenreich sind dabei einheimische Strauch-/ Baumarten (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster als Laubgehölze oder Eibe als einheimisches Nadelgehölz). Wenn wenig Platz zur Verfügung steht bzw. die Bestimmungen des Nachbarschaftsrechtes einer Heckenpflanzung entgegen stehen, gibt es aber ökologisch wertvolle Alternativen. Mauern und Zäune (und Rankgerüste) lassen sich durch entsprechende Rankpflanzen gut und schnell begrünen. Hierzu zählt auch die Clematis (Waldrebe) und hier insbesondere die früh im Jahr reich rosa blühende Wildform Clematis montana. Die Pflanze bildet ein dichtes Rankgeflecht, dass auch als Niststandort in Frage kommt. Die reiche Blüte bietet Bienen und Insekten bereits ab Mai Nahrung. Entgegen einer Hecke aus unscheinbar blühenden Pflanzen (z.B. Liguster) bietet die Weinrebe zusätzlich noch einen farblichen Aspekt im Garten. Aufgrund der Wuchsfreudigkeit (bis zu 8m lange Ranken) ist schnell ein gleicher Effekt, wie bei einer Hecke zu erzielen. Neben der Waldrebe (Clematis montana) ist auch Efeu (Hedera helix) oder die Heckenkirche (Lonicera x heckrottii) eine geeignete Rankpflanze. Sie können auch miteinander kombiniert werden. Da es sich bei den genannten Arten um ursprüngliche Waldarten handelt, ist darauf zu achten, dass der Fuß kühl, beschattet ist (z.B. Mulch, Holz Steine). Bei Pflanzungen in Bebauungsplangebieten ist m. E. auch auf Vielfältigkeit zu achten. Die Gärten dienen als Erlebnis- und Erholungsraum. Es soll den Menschen Freude machen in den Garten zu gehen und sie sollen täglich etwas Neues entdecken. Gerade in der Gartengestaltung gibt es diverse Möglichkeiten durch die Auswahl von Blütenformen/ und zeiten, Laubformen und Färbungen viel zu erreichen. Ich würde mir mal eine Auflage in einem B-Plan wünschen, der die Tonnen von Geröll in Vorgärten und die Tujas und Lorbeerkirche als Eingrünung verbietet . ;-)) Im Gegensatz zu Pflanzungen in der freien Landschaft, wo Zierformen und nicht einheimische Pflanzen nichts verloren haben, sehe ich in Gärten doch einen gewissen Spielraum.) ergänzt wird. Die in der Anlage beigefügte Änderung ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt und kann so in das Verfahren gegeben werden. Da als betroffene Öffentlichkeit alle Eigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beteiligen sind, wird die Änderung öffentlich ausgelegt. Als berührte Behörde wird die Untere Landschaftsbehörde von der öffentlichen Auslegung entsprechend informiert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 160/2018 Seite 2