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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
118 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 161/2018 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 27.08.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.09.2018 Rat 10.10.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ Beschlussentwurf: Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird als Satzung beschlossen. Begründung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung (Vorlage Nr.: 108/2018) wurde beschlossen, die Änderung der Festsetzung aus der 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“ auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ zu übertragen. Bei der Erarbeitung dieser Änderung fiel auf, dass nicht, wie mit dem Planungsbüro abgestimmt, die baugestalterischen Festsetzungen 1:1 aus dem Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ übertragen wurden. Dieser Fehler wird mit diesem Änderungsverfahren ebenfalls geheilt. Da noch keine Grundstücke verkauft worden sind, ist als einzige betroffene Öffentlichkeit der jetzige Eigentümer, die RWE-Power AG, zu beteiligen. Sie ist angeschrieben; inhaltlich ist die Änderung vorab abgestimmt; bis zur Ratssitzung wird die schriftliche Beantwortung, dass keine Bedenken erhoben werden, vorliegen. Mit der berührten Behörde, die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, sind die Inhalte intensiv abgestimmt worden. Die Änderung kann somit als Satzung in der kommenden Ratssitzung beschlossen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: _______________________ Aufgestellt ☐ ja ☒ nein _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 161/2018 Seite 2