Daten
Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
28.08.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.09.2018
TOP Ein Ja
Nein
117/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger
Benden“ nördlicher und südlicher Geltungsbereich wird eingeleitet.
Begründung:
Mit Datum vom 24.07.2017 ist von einem betroffenen Bewohner im Geltungsbereich des o.a.
Bebauungsplanes ein Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung insofern gestellt worden, dass
Einfriedigungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auch in Höhe von 2 m zu gestatten sind.
Dieser Fall ist vergleichbar mit den Diskussionen um die entsprechenden Festsetzungen im Bereich
der Bebauungspläne Waagmühle I und II. Auch hier führte die Einschränkung der Höhe von
Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu Konflikten. Das Ergebnis der Beratungen
veranlasste die Änderungen der Bebauungspläne insofern, dass die Festsetzung zu dieser
Höhenbegrenzung gestrichen wurde. Da Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1 m Höhe
entlang von öffentlichen Verkehrsflächen bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind,
konnten dann im Rahmen eines Bauantrages auch höhere Einfriedungen genehmigt werden. In den
Genehmigungsverfahren werden dann auch Verkehrssicherheitsaspekte geprüft.
Wegen der Vergleichbarkeit der Wohngebiete wird empfohlen, die Gestaltungssatzungen zum
Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ entsprechend zu ändern. Das Verfahren kann von
der Verwaltung durchgeführt werden.
In der Sitzung am 20.09.2017 wurde beschlossen, dass auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme
zu den vorhandenen Einfriedungen Lösungsvorschläge beraten werden. Diese Bestandsaufnahme
wurde nun durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur in den Bereichen, in dem die
hinteren Gärten an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, die gestalterische Festsetzung zu den
Einfriedungen sowohl in Höhe als auch in der Materialauswahl nicht eingehalten wurden.
Beim Antragsteller wurde die Einfriedung im sogenannten Vorgartenbereich sowohl von der Höhe,
als auch in der Materialität nicht eingehalten.
Bei den gestalterischen Festsetzungen in den neueren Bebauungsplänen (Nr. 27b „Waagmühle 3“
und Nr. 35 „Lützeler Hof“) wurde zwischen diesen Bereichen auch in den Festsetzungen zu den
Einfriedungen differenziert.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Auszug Liegenschaftskataster Am Forsthof
(2) Antrag
(3) Gestaltungssatzungen
Beschlussvorlage 117/2017 1. Ergänzung
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