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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden" - Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
13.09.18, 16:01
Aktualisiert
13.09.18, 16:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 28.08.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.09.2018 TOP Ein Ja Nein 117/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden" - Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung Beschlussentwurf: Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ nördlicher und südlicher Geltungsbereich wird eingeleitet. Begründung: Mit Datum vom 24.07.2017 ist von einem betroffenen Bewohner im Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes ein Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung insofern gestellt worden, dass Einfriedigungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auch in Höhe von 2 m zu gestatten sind. Dieser Fall ist vergleichbar mit den Diskussionen um die entsprechenden Festsetzungen im Bereich der Bebauungspläne Waagmühle I und II. Auch hier führte die Einschränkung der Höhe von Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu Konflikten. Das Ergebnis der Beratungen veranlasste die Änderungen der Bebauungspläne insofern, dass die Festsetzung zu dieser Höhenbegrenzung gestrichen wurde. Da Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1 m Höhe entlang von öffentlichen Verkehrsflächen bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind, konnten dann im Rahmen eines Bauantrages auch höhere Einfriedungen genehmigt werden. In den Genehmigungsverfahren werden dann auch Verkehrssicherheitsaspekte geprüft. Wegen der Vergleichbarkeit der Wohngebiete wird empfohlen, die Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ entsprechend zu ändern. Das Verfahren kann von der Verwaltung durchgeführt werden. In der Sitzung am 20.09.2017 wurde beschlossen, dass auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme zu den vorhandenen Einfriedungen Lösungsvorschläge beraten werden. Diese Bestandsaufnahme wurde nun durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur in den Bereichen, in dem die hinteren Gärten an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, die gestalterische Festsetzung zu den Einfriedungen sowohl in Höhe als auch in der Materialauswahl nicht eingehalten wurden. Beim Antragsteller wurde die Einfriedung im sogenannten Vorgartenbereich sowohl von der Höhe, als auch in der Materialität nicht eingehalten. Bei den gestalterischen Festsetzungen in den neueren Bebauungsplänen (Nr. 27b „Waagmühle 3“ und Nr. 35 „Lützeler Hof“) wurde zwischen diesen Bereichen auch in den Festsetzungen zu den Einfriedungen differenziert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Auszug Liegenschaftskataster Am Forsthof (2) Antrag (3) Gestaltungssatzungen Beschlussvorlage 117/2017 1. Ergänzung Seite 2