Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
167 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
17.09.18, 11:00
Aktualisiert
17.09.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 451/2018
24.07.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen
Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der
Tagespflege bis zum 31.12.2021
Sachbearbeiterin: Frau Poganski
Tel.: 15-970
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei dem Produkt 361 01
eingeplant und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die aktualisierte Leistungs- und
Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der
Fachberatung der Kindertagespflege vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 fortzuschreiben.
-2-
Begründung:
Seit dem 01.01.2007 besteht zwischen dem DKSB und dem Kreis Euskirchen eine Vereinbarung über
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Koordination der Tagespflege im Kreis Euskirchen
(V282/2006). Die Leistungs- und Zielvereinbarung mit dem DKSB über die Koordination der
Tagespflege läuft zum 31.12.2018 aus.
Der DKSB übernimmt gemäß dieser Vereinbarung bisher folgende Aufgaben:
- Elternberatung/Antragstellung
- Vermittlung von Kindern in qualifizierte Tagespflegestellen
- Vorbereitung des Bescheides auf Förderung in Tagespflege
- Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen
- krisen- und anlassorientierte Beratung
- Anwerbung/Schulung von Tagespflegepersonen
Gefördert werden zur Erfüllung dieser Aufgaben Personalkosten von 1,5 hauptamtlichen Fachkräften
(SozialpädagogInnen), Sachkosten in Höhe des KGSt-Sachkostenrichtwertes sowie Gemeinkosten
bis zur Höhe von 20 % der Personalkosten.
Das Aufgabenvolumen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht:
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Entwicklung in der Kindertagespflege
(Stichtag jeweils 1.3.)
Tagespflegepersonen
Durchschnittliche
Tagespflegeinclusive
TP-Verhältnisse
verhältnisse
Großtagespflegepro TPP
stellen
61
148
2,4
70
188
2,7
65
203
3,1
78
241
3,1
77
275
3,6
70
285
4,1
74
304
4,1
81
339
4,2
-3-
Neben dieser im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gewünschten und weiterhin zu
erwartenden Steigerung der Platzzahl in Kindertagespflege ist auch dem Qualitätsanspruch an die
Tagespflege Rechnung zu tragen. Mit den neuen Richtlinien sind hier bereits verpflichtend
Fortbildungen vorgesehen. Regelmäßige Hausbesuche finden derzeit nur im Rahmen der
Überprüfung zur Neuerteilung der Tagespflegeerlaubnis im Abstand von 5 Jahren statt – häufig ist
auch erst dann ein intensives Gespräch mit der Tagespflegeperson wieder möglich.
Dabei wird die gesamte Aufgabe hier wie in der KiTa anspruchsvoller und eine enge fachliche
Begleitung ist in vielen Bereichen notwendig: Bewegungsförderung, Förderung der
Sprachentwicklung, gesunde Ernährung, Elternzusammenarbeit, Bildungsdokumentation,
Raumgestaltung uvm.
Die reine Verwaltungsaufgabe „Antragstellung der Eltern“ nahm bisher ca. 0,5 VZÄ Stellenumfang in
Anspruch. Die Zeit sollte den Fachberaterinnen für ihre wichtige Aufgabe zur Beratung und
Qualitätssicherung der Tagespflegestellen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Aufgabenverteilung des gesamten Bereichs Tagespflege in enger
Abstimmung mit dem DKSB in einem Qualitätsdialog überprüft und eine Neuverteilung erarbeitet.
Dies gilt sowohl für die Leistungen, die der DKSB übernommen hat, als auch für die, die in der
Kreisverwaltung erbracht werden (Abrechnungswesen, Elternbeitragswesen).
Als Ergebnis dieser Überprüfung wird vorgeschlagen, die Vereinbarung mit dem DKSB über die
Leistungen der Koordination der Tagespflege zu ändern und folgende Aufgaben zu übertragen:
- Vermittlung von Kindern in qualifizierte Tagespflegestellen
- Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen
- krisen- und anlassorientierte Beratung
- Anwerbung/Schulung von Tagespflegepersonen.
Die (Rück-)Übertragung der Bearbeitung der Anträge der Eltern auf den Kreis löst hier einen
Stellenzuwachs von 0,5 aus (s. Z 1 / V 449/2018).
Damit entstehen auch hier für Bürgerinnen und Bürger und für die Bearbeitung Vorteile:
-
Beratung „aus einer Hand“; Insbesondere um einen Bruch an der Servicehotline
Kita-Navigator zu vermeiden
Trennung Elternanliegen - Anliegen TPP
-4-
Antragsbearbeitung / Bescheiderteilung in der Kreisverwaltung weil dort
Verwaltungsfachkräfte sind; zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte beim DKSB
Doppelstrukturen vermeiden (im Bereich Statistik, Eingaben)
DKSB
Kreisverwaltung
Fachberatung
Verwaltung
Übernimmt Aufgaben auf Seiten
der Tagespflegestellen:
Überprüfung, Beratung,
Begleitung der
Tagespflegepersonen
Vermittlung von Kindern in
geeignete Tagespflegestellen
Organisation von Schulungen,
Fortbildungen und Arbeitskreisen
Neue
Aufteilung
Wie
bisher
Übernimmt alle Aufgaben auf
Elternseite:
Beratung der Eltern,
Prüfung und Bewilligung von
Anträgen auf Tagespflege
Finanzielle Abwicklung der
Tagespflege (Auszahlung an die
Tagespflegepersonen,
Abwicklung Landeszuschüsse)
Elternbeitragswesen
Die neue Leistungs- und Zielvereinbarung sowie der Vertrag sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)