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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
167 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
17.09.18, 11:00
Aktualisiert
17.09.18, 12:00
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 451/2018 24.07.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Verlängerung der Kooperations- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Tagespflege bis zum 31.12.2021 Sachbearbeiterin: Frau Poganski Tel.: 15-970 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei dem Produkt 361 01 eingeplant und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die aktualisierte Leistungs- und Zielvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Fachberatung der Kindertagespflege vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 fortzuschreiben. -2- Begründung: Seit dem 01.01.2007 besteht zwischen dem DKSB und dem Kreis Euskirchen eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Koordination der Tagespflege im Kreis Euskirchen (V282/2006). Die Leistungs- und Zielvereinbarung mit dem DKSB über die Koordination der Tagespflege läuft zum 31.12.2018 aus. Der DKSB übernimmt gemäß dieser Vereinbarung bisher folgende Aufgaben: - Elternberatung/Antragstellung - Vermittlung von Kindern in qualifizierte Tagespflegestellen - Vorbereitung des Bescheides auf Förderung in Tagespflege - Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen - krisen- und anlassorientierte Beratung - Anwerbung/Schulung von Tagespflegepersonen Gefördert werden zur Erfüllung dieser Aufgaben Personalkosten von 1,5 hauptamtlichen Fachkräften (SozialpädagogInnen), Sachkosten in Höhe des KGSt-Sachkostenrichtwertes sowie Gemeinkosten bis zur Höhe von 20 % der Personalkosten. Das Aufgabenvolumen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Entwicklung in der Kindertagespflege (Stichtag jeweils 1.3.) Tagespflegepersonen Durchschnittliche Tagespflegeinclusive TP-Verhältnisse verhältnisse Großtagespflegepro TPP stellen 61 148 2,4 70 188 2,7 65 203 3,1 78 241 3,1 77 275 3,6 70 285 4,1 74 304 4,1 81 339 4,2 -3- Neben dieser im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gewünschten und weiterhin zu erwartenden Steigerung der Platzzahl in Kindertagespflege ist auch dem Qualitätsanspruch an die Tagespflege Rechnung zu tragen. Mit den neuen Richtlinien sind hier bereits verpflichtend Fortbildungen vorgesehen. Regelmäßige Hausbesuche finden derzeit nur im Rahmen der Überprüfung zur Neuerteilung der Tagespflegeerlaubnis im Abstand von 5 Jahren statt – häufig ist auch erst dann ein intensives Gespräch mit der Tagespflegeperson wieder möglich. Dabei wird die gesamte Aufgabe hier wie in der KiTa anspruchsvoller und eine enge fachliche Begleitung ist in vielen Bereichen notwendig: Bewegungsförderung, Förderung der Sprachentwicklung, gesunde Ernährung, Elternzusammenarbeit, Bildungsdokumentation, Raumgestaltung uvm. Die reine Verwaltungsaufgabe „Antragstellung der Eltern“ nahm bisher ca. 0,5 VZÄ Stellenumfang in Anspruch. Die Zeit sollte den Fachberaterinnen für ihre wichtige Aufgabe zur Beratung und Qualitätssicherung der Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufgabenverteilung des gesamten Bereichs Tagespflege in enger Abstimmung mit dem DKSB in einem Qualitätsdialog überprüft und eine Neuverteilung erarbeitet. Dies gilt sowohl für die Leistungen, die der DKSB übernommen hat, als auch für die, die in der Kreisverwaltung erbracht werden (Abrechnungswesen, Elternbeitragswesen). Als Ergebnis dieser Überprüfung wird vorgeschlagen, die Vereinbarung mit dem DKSB über die Leistungen der Koordination der Tagespflege zu ändern und folgende Aufgaben zu übertragen: - Vermittlung von Kindern in qualifizierte Tagespflegestellen - Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen - krisen- und anlassorientierte Beratung - Anwerbung/Schulung von Tagespflegepersonen. Die (Rück-)Übertragung der Bearbeitung der Anträge der Eltern auf den Kreis löst hier einen Stellenzuwachs von 0,5 aus (s. Z 1 / V 449/2018). Damit entstehen auch hier für Bürgerinnen und Bürger und für die Bearbeitung Vorteile: - Beratung „aus einer Hand“; Insbesondere um einen Bruch an der Servicehotline Kita-Navigator zu vermeiden Trennung Elternanliegen - Anliegen TPP -4- Antragsbearbeitung / Bescheiderteilung in der Kreisverwaltung weil dort Verwaltungsfachkräfte sind; zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte beim DKSB Doppelstrukturen vermeiden (im Bereich Statistik, Eingaben) DKSB Kreisverwaltung Fachberatung Verwaltung Übernimmt Aufgaben auf Seiten der Tagespflegestellen: Überprüfung, Beratung, Begleitung der Tagespflegepersonen Vermittlung von Kindern in geeignete Tagespflegestellen Organisation von Schulungen, Fortbildungen und Arbeitskreisen Neue Aufteilung Wie bisher Übernimmt alle Aufgaben auf Elternseite: Beratung der Eltern, Prüfung und Bewilligung von Anträgen auf Tagespflege Finanzielle Abwicklung der Tagespflege (Auszahlung an die Tagespflegepersonen, Abwicklung Landeszuschüsse) Elternbeitragswesen Die neue Leistungs- und Zielvereinbarung sowie der Vertrag sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)