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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
221 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
17.09.18, 10:35
Aktualisiert
17.09.18, 10:35
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 687 /X.L. Z.3 Datum: 17.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Begründung: In seiner Sitzung am 03.07.2018 hat der Gemeinderat beschlossen: „Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstell und realisiert wird.“ In der Sitzungsphase vor den diesjährigen Sommerferien wurde diese Bauangelegenheit bereits ausführlich erörtert (s. Vorlagen 687, Z 1 und Z 2). Zu diesem Zeitpunkt lag der Verwaltung lediglich der Entwurf des Bauantrages vor. Aufgrund dessen wurde der in der Sitzung des Gemeinderates am 03.07.2018 gefasste Beschluss der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bislang nicht mitgeteilt. Aufgrund von Eingaben wegen Geruchsbelästigungen wurde Beschwerde beim Kreis Euskirchen eingelegt, der daraufhin eine sofortige Nutzungsuntersagung des Betriebes mit sofortigem Vollzug angeordnet hat. Diese Nutzungsuntersagung wurde zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben. Hintergrund für die erneute Aufnahme des Bauvorhabens im Außenbereich auf die Tagesordnung ist, dass nunmehr der abschließende Bauantrag über die Baugenehmigungsbehörde des Kreis Euskirchen mit Datum vom 29.08.2018 der Verwaltung zugeleitet wurde. Grundlage für den Bauantrag war auch ein durch die Landwirtschaftskammer erstelltes Geruchsgutachten. 3 Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich der Standort, die Größe und die Baugestaltung des Stallgebäudes mit Heu- und Strohlager gegenüber dem seinerzeitigen Entwurf nicht verändert hat. Lediglich die Aufteilung innerhalb des Gebäudes wurde konkretisiert mit einem Heu- und Strohlager im östl. Gebäudebereich auf einer Fläche von 261,08 qm und im westl. Gebäudebereich auf einer Fläche von 517,88 qm zur Nutzung als Rinderstall für 67 St. Jungvieh. Der Viehbestand im bestehenden Stallgebäude soll darüber hinaus reduziert werden. Diese Maßnahme resultiert aus dem zuvor erwähnten Geruchsgutachten. Die Bauangelegenheit soll darüber hinaus im Rahmen eines Behördentermins nochmals im Detail erörtert werden, so dass vorgeschlagen wird, die Entscheidung erst in der Sitzung des Gemeinderates herbeizuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister