Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
221 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
17.09.18, 10:35
Aktualisiert
17.09.18, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 687 /X.L. Z.3
Datum: 17.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und
Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt.
2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur
abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.07.2018 hat der Gemeinderat beschlossen:
„Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles
mit Heu- und Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass
im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstell und realisiert wird.“
In der Sitzungsphase vor den diesjährigen Sommerferien wurde diese Bauangelegenheit bereits ausführlich erörtert (s. Vorlagen 687, Z 1 und Z 2). Zu diesem
Zeitpunkt lag der Verwaltung lediglich der Entwurf des Bauantrages vor. Aufgrund dessen wurde der in der Sitzung des Gemeinderates am 03.07.2018 gefasste Beschluss der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bislang
nicht mitgeteilt.
Aufgrund von Eingaben wegen Geruchsbelästigungen wurde Beschwerde beim
Kreis Euskirchen eingelegt, der daraufhin eine sofortige Nutzungsuntersagung
des Betriebes mit sofortigem Vollzug angeordnet hat. Diese Nutzungsuntersagung wurde zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben.
Hintergrund für die erneute Aufnahme des Bauvorhabens im Außenbereich auf
die Tagesordnung ist, dass nunmehr der abschließende Bauantrag über die Baugenehmigungsbehörde des Kreis Euskirchen mit Datum vom 29.08.2018 der
Verwaltung zugeleitet wurde. Grundlage für den Bauantrag war auch ein durch
die Landwirtschaftskammer erstelltes Geruchsgutachten.
3
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich der Standort, die Größe und die Baugestaltung des Stallgebäudes mit Heu- und Strohlager gegenüber dem seinerzeitigen Entwurf nicht verändert hat. Lediglich die Aufteilung innerhalb des Gebäudes wurde konkretisiert mit einem Heu- und Strohlager im östl. Gebäudebereich
auf einer Fläche von 261,08 qm und im westl. Gebäudebereich auf einer Fläche
von 517,88 qm zur Nutzung als Rinderstall für 67 St. Jungvieh.
Der Viehbestand im bestehenden Stallgebäude soll darüber hinaus reduziert werden. Diese Maßnahme resultiert aus dem zuvor erwähnten Geruchsgutachten.
Die Bauangelegenheit soll darüber hinaus im Rahmen eines Behördentermins
nochmals im Detail erörtert werden, so dass vorgeschlagen wird, die Entscheidung erst in der Sitzung des Gemeinderates herbeizuführen.
gez. Pracht
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Bürgermeister