Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
313429.pdf
Größe
462 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
19.09.18, 03:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat V
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Dez V/0015/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
17.09.2018
Optimierung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener
Stadtbetrieb sowie Schnittstellenbetrachtung zwischen der
Zentralverwaltung und den Eigenbetrieben
hier: Zwischenbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2018
Hauptausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zu dem Prüffeld der Eigenbetriebe
zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez V/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.09.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
NEIN
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Ansatz
2019 ff.
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
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0€
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0€
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Abschreibungen
0€
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Ergebnis
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0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
*) Kosten werden in Höhe der anfallenden Gutachterkosten entstehen und werden aus dem
allgemeinen Haushalt gedeckt werden.
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Ausdruck vom: 17.09.2018
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen führt den E 18 „Aachener Stadtbetrieb“ seit dem 01.01.2003 als
eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das heißt, der E 18 wird als städtische Einrichtung ohne eigene
Rechtspersönlichkeit nach den Vorschriften der GO NRW, entsprechend den Bestimmungen der
EigVO NRW und gemäß den Bestimmungen seiner Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb geführt. Der
umfangreiche Zweck und Gegenstand der Einrichtung ist in § 2 der vorgenannten Betriebssatzung
beschrieben.
In 2018 haben die politischen Gremien der grundsätzlichen Fortführung des Betriebs mit einer
Betriebsleitung als Einzelspitze –nach Ausscheiden des operativen Leiters- mit Wirkung ab
01.09.2018 ebenso zugestimmt wie der Einrichtung von zwei Ressorts in der darunter liegenden
fachlich geprägten Organisationsebene (siehe Sitzung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb vom 13.03.2018 und Sitzung des Rates der Stadt vom 18.04.2018). Die Betriebssatzung
wurde entsprechend geändert. Die Ressortleitungen „Technische Dienste“ und „Zentrale Dienste und
Recht“ sind noch unbesetzt. Zudem hat E 18 mit Wirkung 01.09.2018 verfügt, dass die
Geschäftsstelle nicht mehr als Stabsstelle der Betriebsleitung sondern als Geschäftsbereich 7
„Personal- und Betriebsorganisation“ fortgeführt wird. Hiermit verbunden ist die Verlagerung der
Personalaufgaben in den GB 7. Damit einhergehend wurde die Aufgaben- und
Zuständigkeitsabgrenzung zum Geschäftsbereich GB 1 „Personalentwicklung und Prävention“
detailliert geregelt.
Unterschiedliche Vorfälle im Aachener Stadtbetrieb bzw. seiner Einrichtungen haben zu Ermittlungen
und Verfahren geführt. Mit diesen Vorgängen verbinden sich Risiken von Vermögensschäden für den
Betrieb / die Stadt Aachen – auf jeden Fall aber ein nachhaltiger Imageschaden durch die öffentliche
Wahrnehmung.
Ausgelöst durch die Vorfälle, aber auch aufgrund verschiedener Überlegungen zur Neuorganisation
der im Stadtbetrieb angesiedelten Aufgaben, besteht Veranlassung, den Betrieb hinsichtlich Bestand
und Wirksamkeit von Regelungen und Kontrollmechanismen zu untersuchen, strukturelles
(systemisches) Optimierungspotenzial zu ermitteln und im Rahmen einer organisatorischen
Fortentwicklung den Betrieb bzw. die Wahrnehmung der heute dem Stadtbetrieb zugeordneten
Aufgaben zukunftsfähig neu aufzustellen.
Der Verwaltungsvorstand hat dazu entschieden, eine externe Unternehmensberatung mit der
Untersuchung des Aachener Stadtbetriebs zu beauftragen. Das entsprechende Vergabeverfahren
steht kurz vor dem Abschluss auf dem üblichen Weg unter Beteiligung des RPA und der Fraktionen
sowie des Gesamtpersonalrates.
Elemente des Projektes sind eine umfassende Analyse der bestehenden Organisationsstrukturen und
Vorschläge zur Fortentwicklung.
Schwerpunkte der Ist-Aufnahme sind die relevanten Geschäftsprozesse, die Definition von
Risikobereichen, die Feststellung der gegebenen Kontrollmechanismen und die Bewertung von deren
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Wirksamkeit. Insbesondere sollen im Rahmen der Analyse strukturelle Anfälligkeiten in der
gegenwärtigen Organisation des E 18 für deliktische Vorgänge betrachtet werden sowie die
Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und gesamtstädtischen Regelungen.
Auf dieser Basis sind Vorschläge zur Wahrnehmung der heute dort angesiedelten Aufgaben bzw. für
eine Fortentwicklung des Stadtbetriebes vorzulegen. Unterschiedliche Organisationsmodelle sind
gegenüberzustellen und hinsichtlich der Vor- und Nachteile zu vergleichen und zu bewerten.
Von der externen Beratung wird aufgrund der komplexen Aufgabenstellung fachliche Kompetenz in
Fragen der Compliance-Prüfung sowie Kenntnisse zur Organisation von Eigenbetrieben,
eigenbetrieblichen Einrichtungen etc. im Rahmen der kommunalen Betriebsführung erwartet.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsvorstand für alle eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
beschlossen, insbesondere die personalrechtlichen und organisatorischen Schnittstellen zur
Zentralverwaltung aufzuarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage über die weitere
Entwicklung der Eigenbetriebe erhalten zu können.
Wie bereits in der o.a. Vorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss erläutert worden ist, geht es
u.a. um die Problematik dezentraler Entscheidungsbefugnisse. „Hier sind durch die Verwaltung
Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass in den organisatorisch und wirtschaftlich
verselbstständigten Bereichen Entscheidungen getroffen werden, die die Stadt als Ganzes binden und
auch schädigen können, ohne dass von zentraler Stelle im laufenden Verwaltungshandeln Einblick
genommen und kontrollierend Einfluss genommen werden kann.
Inwieweit insofern die dezentrale Entscheidungsgewalt durch eine stärkere zentrale Kontrolle
innerhalb der Verwaltung und auch durch eine erhöhte Berichtspflicht an die Betriebsausschüsse
erfolgen sollte, ist abzuwägen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die wesentlichen Argumente,
die vor einigen Jahren für eine Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gesprochen
haben (u.a. ressourcenorientiertes Rechnungswesen, größerer Dispositionsspielraum außerhalb
haushaltsrechtlicher Schranken, optimierte Arbeitsabläufe) sich mit der Einführung und
Implementierung des NKF weitestgehend überholt haben. Es sind insofern im Wesentlichen
zusätzliche Kosten verblieben (u.a. für die Jahresabschlussprüfung, ggfls. Doppelspitzen in der
Betriebsleitung, Schnittstellen zur Kernverwaltung), die dem individuellen Nutzen in jedem Einzelfall
gegenüberzustellen sind. Der Vorteil der erhöhten Flexibilität durch kürzere Entscheidungswege
bedarf jedoch einer besonderen verantwortungsvollen Handhabung durch die Betriebsleitung.“
Auf Anregung des Fachbereichs Rechnungsprüfung wird durch FB 11 zentral die Handhabung der
Höhergruppierungen und Zulagengewährungen bei allen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und
Eigenbetrieben geprüft.
Insbesondere aus der externen Untersuchung, für die eine Bearbeitungszeit von drei Monaten
vorgesehen ist, erwartet die Verwaltung Erkenntnisse, die sie in ihrer Aufarbeitung des Prüffeldes der
Eigenbetriebe fortschreiten lassen. Dies bedeutet, dass die Verwaltung auf Basis der zu bewertenden
Vorschläge der Beratungsfirma voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 die
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Schnittstellenaufarbeitung zwischen Zentralverwaltung und konkret dem Aachener Stadtbetrieb und
ggf. auch bezogen auf die anderen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen vornehmen und für
organisatorische Entscheidungen der Verwaltungsleitung und ggf. der Politik vorlegen kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Hauptausschuss im weiteren Verfahren als koordinierendes und
zentrales Gremium zu beteiligen.
Anlage/n:
Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 04.09.2018
„Optimierung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb“
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