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Beschlusstext (Änderungen der Benutzerordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt Zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten, Änderung der Benutzungsordnung aufgrund Impfberatung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
19.09.18, 15:01
Aktualisiert
19.09.18, 15:01
Beschlusstext (Änderungen der Benutzerordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt

Zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten,
Änderung der Benutzungsordnung aufgrund Impfberatung )

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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2018 17 Änderungen der Benutzerordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt Zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten, Änderung der Benutzungsordnung aufgrund Impfberatung 244/2018 In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Essensgeld ab dem neuen Kindergartenjahr 2018/19 auf eine monatliche Pauschale i.H.v. 50,00 € festgesetzt. Die Abrechnung und Erhebung des Essensgeldes wird von der Kindertageseinrichtung auf die Verwaltung des Jugendamtes übertragen. Aufgrund des verpflichtenden Nachweises einer Impfberatung wird die Benutzungsordnung erweitert. Abgesetzt