Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
19.09.18, 15:01
Aktualisiert
19.09.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2018
17
Änderungen der Benutzerordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt
Zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten,
Änderung der Benutzungsordnung aufgrund Impfberatung 244/2018
In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Essensgeld ab dem neuen Kindergartenjahr
2018/19 auf eine monatliche Pauschale i.H.v. 50,00 € festgesetzt. Die Abrechnung und Erhebung
des Essensgeldes wird von der Kindertageseinrichtung auf die Verwaltung des Jugendamtes übertragen.
Aufgrund des verpflichtenden Nachweises einer Impfberatung wird die Benutzungsordnung erweitert.
Abgesetzt