Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
17.09.18, 15:54
Aktualisiert
17.09.18, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
207/2018
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise eines Ratsmitglieds zu einer Sitzung des Deutsch-Französischen Ausschusses in
Paris
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.09.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 207/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Albert
06.09.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise eines Ratsmitglieds zu einer Sitzung des Deutsch-Französischen Ausschusses in Paris
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Die Dienstreise von Frau Heidi Meyn zu einer Sitzung des Deutsch-Französischen Ausschusses in Paris
vom 11.09. bis 13.09.2018 wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise von Frau Heidi Meyn zu einer Sitzung des Deutsch-Französischen Ausschusses in Paris
vom 11.09. bis 13.09.2018 wird genehmigt.
Erwin Esser
Manfred Rothermund
Bürgermeister
Fraktionsvorsitzender
Sachdarstellung:
1. Problem
Für die Stadt Wesseling ist Frau Heidi Meyn Mitglied des Deutsch-Französischen Ausschusses der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Dieser Ausschuss hat seine Mitglieder zu
einer Sitzung vom 12.09. bis 13.09. 2018 nach Paris eingeladen. Die Sitzung beginnt am 12.09. bereits um
9.30 Uhr, sodass eine Anreise am Vortag erfolgen muss.
2. Lösung
Die Dienstreise von Frau Heidi Meyn zu einer Sitzung des Deutsch-Französischen Ausschusses in Paris
vom 11.09. bis 13.09.2018 wird genehmigt
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Abgerechnet werden die anfallenden Reisekosten nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes.
5. Begründung der Dringlichkeit
Bis zum Zeitpunkt der Dienstreise findet keine Sitzung des Rates statt.