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Beschlussvorlage (Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
94 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
18.09.18, 14:37
Aktualisiert
18.09.18, 14:37
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 93/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Mario Zeyen Aktenzeichen: Datum: 18.09.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung Termin: 27.09.2018 Gemeinderat 11.10.2018 Betreff / TOP: Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfiehlt: 1. Folgende Straßen werden als LKW-Vorrangrouten ausgewiesen: Bundes- und Landesstraßen: B 264, L 264, L 263, L 327, L 257 Ortsteil Girbelsrath: Am Roßpfad, Am Buschfeld, Merzenicher Weg Ortsteil Merzenich: Gewerbering 2. Folgende Straßen werden als LKW-Restriktionen ausgewiesen: Ortsteil Girbelsrath: Matthias-von-den-Driesch-Straße, Hauptstraße Ortsteil Merzenich: Steinweg, An der Vogelrute, Brunnenstraße, Bergstraße, Dürener Straße, Händelstraße Ortsteil Golzheim: Buirer Straße 3. Als Geschäft der laufenden Verwaltung können weitere Straßen von der Verwaltung als LKW-Vorrangrouten oder LKW-Restriktionen festgelegt werden. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage Deutschland ist Transitland Nr. 1 für Waren und Güter aller Art. Die aktuell von den meisten LKW genutzten Navigationsgeräte sind für die Routenwahl nur eingeschränkt verwendbar, da sie in der Regel auf unzureichenden oder nicht für die speziellen Nutzeransprüchen optimierten Kartengrundlagen basieren. Viele Städte und Gemeinden stehen durch fehlgeleitete LKW vor Verkehrsproblemen. Die Gemeinde Merzenich ist daher eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg eingegangen, um eine effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation voranzutreiben. (vgl. M22/2015) Projektstand Die Kooperationspartner haben seit kurzem die Möglichkeit entsprechende LKWVorrangrouten bzw. LKW-Restriktionen in die Eingabesoftware SEVAS einzupflegen. ( vgl. M55/2018) Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird durch Beschluss des Gemeinderates die entsprechenden Straßen in die Eingabesoftware übertragen. Dieser Beschluss dient als grundsätzliche Festlegung des für LKW geeigneten bzw. ungeeigneten Straßennetzes. Damit die Software SEVAS dauerhaft aktualisiert werden kann, wird die Verwaltung dazu berechtigt, weitere Straßen ohne vorherigen Beschluss in die Software einzupflegen. Beispiele für eine Aktualisierung sind zum Beispiel die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für LKW oder eine bauliche Veränderung des Straßenkörpers, die eine Befahrung erschwert. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: 2 Bürgermeister: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: 3