Daten
Kommune
Merzenich
Größe
94 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
18.09.18, 14:37
Aktualisiert
18.09.18, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
93/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Mario Zeyen
Aktenzeichen:
Datum: 18.09.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung
Termin:
27.09.2018
Gemeinderat
11.10.2018
Betreff / TOP:
Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfiehlt:
1. Folgende Straßen werden als LKW-Vorrangrouten ausgewiesen:
Bundes- und Landesstraßen: B 264, L 264, L 263, L 327, L 257
Ortsteil Girbelsrath: Am Roßpfad, Am Buschfeld, Merzenicher Weg
Ortsteil Merzenich: Gewerbering
2. Folgende Straßen werden als LKW-Restriktionen ausgewiesen:
Ortsteil Girbelsrath: Matthias-von-den-Driesch-Straße, Hauptstraße
Ortsteil Merzenich: Steinweg, An der Vogelrute, Brunnenstraße, Bergstraße, Dürener
Straße, Händelstraße
Ortsteil Golzheim: Buirer Straße
3. Als Geschäft der laufenden Verwaltung können weitere Straßen von der Verwaltung als LKW-Vorrangrouten oder LKW-Restriktionen festgelegt werden.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage
Deutschland ist Transitland Nr. 1 für Waren und Güter aller Art. Die aktuell von den meisten LKW genutzten Navigationsgeräte sind für die Routenwahl nur eingeschränkt verwendbar, da sie in der Regel auf unzureichenden oder nicht für die speziellen Nutzeransprüchen optimierten Kartengrundlagen basieren. Viele Städte und Gemeinden stehen
durch fehlgeleitete LKW vor Verkehrsproblemen.
Die Gemeinde Merzenich ist daher eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg eingegangen, um eine effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation
voranzutreiben. (vgl. M22/2015)
Projektstand
Die Kooperationspartner haben seit kurzem die Möglichkeit entsprechende LKWVorrangrouten bzw. LKW-Restriktionen in die Eingabesoftware SEVAS einzupflegen. (
vgl. M55/2018)
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird durch Beschluss des Gemeinderates die entsprechenden Straßen in
die Eingabesoftware übertragen. Dieser Beschluss dient als grundsätzliche Festlegung
des für LKW geeigneten bzw. ungeeigneten Straßennetzes. Damit die Software SEVAS
dauerhaft aktualisiert werden kann, wird die Verwaltung dazu berechtigt, weitere Straßen
ohne vorherigen Beschluss in die Software einzupflegen. Beispiele für eine Aktualisierung
sind zum Beispiel die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für LKW oder eine bauliche
Veränderung des Straßenkörpers, die eine Befahrung erschwert.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
2
Bürgermeister:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
3