Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
17.09.18, 17:11
Aktualisiert
17.09.18, 17:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.09.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1198-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1198-X/Z-1 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist nun die Stellungnahme des Kreises Euskirchen eingegangen. Aufgrund der Stellungnahme ergeben sich noch geringfügige Änderungen in den textlichen Festsetzungen. Die aktualisierte Version der textlichen Festsetzungen, die Stellungnahme des Kreises Euskirchen sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse sind als Anlage beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von den Antragstellern getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanung sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Planungen sollen Wohnbauflächen z.B. für den privaten Familienhausbau geschaffen werden. 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“ herbeizuführen.