Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
19.09.18, 11:03
Aktualisiert
19.09.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)
in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 1003 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion in der Vergangenheit
bereits mehrfach eine grundlegende Überarbeitung der Baumschutzsatzung angeregt
habe. Nunmehr liege eine Vergleichssynopse vor. Ihm stelle sich die Frage, ob eine
solche Satzung überhaupt sinnvoll sei. Weiterhin sei die Begrifflichkeit
„ortsbildprägend“ nicht konkret definiert. Er bittet um Auskunft, wer letztendlich
entscheide, welche Bäume ortsbildprägend seien.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Satzung ihren Sinn und Wert in der
Vergangenheit bewiesen habe, aber auch aktuell und in Zukunft wichtig sei, um eine
Durchgrünung der Orte weiterhin zu erhalten. Viele Gespräche seien geführt und viel
Überzeugungsarbeit geleistet worden, damit Bäume erhalten bleiben. Über
Befreiungsanträge sei stets im Ausschuss beschlossen worden.
Nunmehr habe ein Vergleich der geltenden Satzung mit der Mustersatzung ergeben,
dass es derzeit keiner Anpassung bedürfe. Sollten die Ausschussmitglieder der
Meinung sein, dass zu viele Anträge im Ausschuss zu behandeln seien, könne diese
Aufgabe auch der Verwaltung übertragen werden. Er wolle aber betonen, dass nur
dann der Ausschuss involviert sei, wenn bereits durch Überprüfungen im Vorfeld bzw.
durch entsprechende Verhandlungsgespräche mit den Grundstückseigentümern kein
Erhalt der Bäume erreicht werden konnte.
Auf Vorschlag von Herrn Mayer besteht Einvernehmen, § 1 der Mustersatzung in die
gemeindliche Satzung mit aufzunehmen. Daher sei der Punkt „1. Änderungssatzung
zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nettersheim
(Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung der nächsten Forstausschusssitzung
aufzunehmen.
Ausschussmitglied
Meyer
erkundigt
sich,
warum
Obstbäume
von
der
Baumschutzsatzung ausgenommen seien.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass Obstbäume, auch aufgrund des regelmäßig
notwendigen Pflegeschnittes, anders zu behandeln seien als andere Bäume.
Ergänzend weist er auf das Obstwiesenprogramm des Landes hin, das von der
Biologischen Station unterstützt werde.
Bezüglich der meist als Auflage festgesetzten Ersatzbepflanzung teilt der
Bürgermeister auf Nachfrage von Ausschussmitglied Klinkhammer mit, dass es kein
Kontrollorgan zur Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der geforderten
Maßnahmen gebe. Hier müsse man ein Stück weit auf Einsicht und
Bewusstseinsbildung des Einzelnen setzen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass manchmal auch Bäume ohne Genehmigung
gefällt würden. Man sei sich zwar einig, dass eine zu strenge Handhabung nicht
empfehlenswert sei, aber wenn dies gar keine Konsequenzen nach sich ziehe, sei das
sicherlich auch problematisch.
Der
Bürgermeister
merkt
an,
dass
seines
Erachtens
Aufklärung
und
Bewusstseinsbildung
wichtiger
und
richtiger
sei,
als
Sanktionen
und
ordnungsbehördliche
Maßnahmen.
Viele
Bäume
hätten
bisher
nach
Beratungsgesprächen erhalten bleiben können. Man müsse zudem verhindern, dass
Bäume gefällt werden, kurz bevor sie aufgrund ihres Wuchses unter die
Baumschutzsatzung fallen würden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Baumschutzsatzung zustimmend zur Kenntnis.
nimmt
die
Ausführungen
zur
Es wird beschlossen, in der nächsten Fachausschusssitzung den Punkt „1.
Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde
Nettersheim (Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018
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