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Beschlusstext (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
19.09.18, 11:03
Aktualisiert
19.09.18, 11:03
Beschlusstext (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.2: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 989 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Nettersheim, Flur 6, Nr. 5, „Rosenthalstraße“, 53947 Nettersheim 2. drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 19, „Hofackerstraße 12“, 53947 Nettersheim-Tondorf 3. drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Zingsheim, Flur 9, Nr. 202, „Auf der Heide 10“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 4. eine Fichte und zwei Thuja, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Nettersheim, Flur 7, Nr. 325, „Auf dem Büchel 18“, 53947 Nettersheim 5. eine Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Abstimmungsergebnis: einstimmig ja