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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
291 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
19.09.18, 11:03
Aktualisiert
19.09.18, 11:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:00 Uhr Am Dienstag, 11.09.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 13. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Hilger, Franz-Josef sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Klinkhammer, Norbert List, Hermann Mauel, Hanjo Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Reuter, Karl (vertritt Geißler, Ferdi) Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeverwaltungsrätin Forstamtsrat Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Züll, Andrea als Schriftführerin Seitens des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde: Forstamtsleiter Böltz, Christoph Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Ferdi Geißler. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 1003 /X.L. - 3 Punkt 2: Befreiungen von der Baumschutzsatzung 4 2.1 Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 990 /X.L. - 4 2.2 Befreiungsanträge - Vorlage 989 /X.L. - 4 Punkt 3: Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - 5 Punkt 4: Aktuelle Holzmarktlage - Vorlage 993 /X.L. - 8 Punkt 5: Forstwirtschaftsplan 2018 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 992 /X.L. - 8 Punkt 6: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - 8 Punkt 7: Mitteilungen und Informationen 9 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 2 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 1003 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion in der Vergangenheit bereits mehrfach eine grundlegende Überarbeitung der Baumschutzsatzung angeregt habe. Nunmehr liege eine Vergleichssynopse vor. Ihm stelle sich die Frage, ob eine solche Satzung überhaupt sinnvoll sei. Weiterhin sei die Begrifflichkeit „ortsbildprägend“ nicht konkret definiert. Er bittet um Auskunft, wer letztendlich entscheide, welche Bäume ortsbildprägend seien. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Satzung ihren Sinn und Wert in der Vergangenheit bewiesen habe, aber auch aktuell und in Zukunft wichtig sei, um eine Durchgrünung der Orte weiterhin zu erhalten. Viele Gespräche seien geführt und viel Überzeugungsarbeit geleistet worden, damit Bäume erhalten bleiben. Über Befreiungsanträge sei stets im Ausschuss beschlossen worden. Nunmehr habe ein Vergleich der geltenden Satzung mit der Mustersatzung ergeben, dass es derzeit keiner Anpassung bedürfe. Sollten die Ausschussmitglieder der Meinung sein, dass zu viele Anträge im Ausschuss zu behandeln seien, könne diese Aufgabe auch der Verwaltung übertragen werden. Er wolle aber betonen, dass nur dann der Ausschuss involviert sei, wenn bereits durch Überprüfungen im Vorfeld bzw. durch entsprechende Verhandlungsgespräche mit den Grundstückseigentümern kein Erhalt der Bäume erreicht werden konnte. Auf Vorschlag von Herrn Mayer besteht Einvernehmen, § 1 der Mustersatzung in die gemeindliche Satzung mit aufzunehmen. Daher sei der Punkt „1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nettersheim (Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung der nächsten Forstausschusssitzung aufzunehmen. Ausschussmitglied Meyer erkundigt sich, warum Obstbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen seien. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass Obstbäume, auch aufgrund des regelmäßig notwendigen Pflegeschnittes, anders zu behandeln seien als andere Bäume. Ergänzend weist er auf das Obstwiesenprogramm des Landes hin, das von der Biologischen Station unterstützt werde. Bezüglich der meist als Auflage festgesetzten Ersatzbepflanzung teilt der Bürgermeister auf Nachfrage von Ausschussmitglied Klinkhammer mit, dass es kein Kontrollorgan zur Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der geforderten Maßnahmen gebe. Hier müsse man ein Stück weit auf Einsicht und Bewusstseinsbildung des Einzelnen setzen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 3 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass manchmal auch Bäume ohne Genehmigung gefällt würden. Man sei sich zwar einig, dass eine zu strenge Handhabung nicht empfehlenswert sei, aber wenn dies gar keine Konsequenzen nach sich ziehe, sei das sicherlich auch problematisch. Der Bürgermeister merkt an, dass seines Erachtens Aufklärung und Bewusstseinsbildung wichtiger und richtiger sei, als Sanktionen und ordnungsbehördliche Maßnahmen. Viele Bäume hätten bisher nach Beratungsgesprächen erhalten bleiben können. Man müsse zudem verhindern, dass Bäume gefällt werden, kurz bevor sie aufgrund ihres Wuchses unter die Baumschutzsatzung fallen würden. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Baumschutzsatzung zustimmend zur Kenntnis. nimmt die Ausführungen zur Es wird beschlossen, in der nächsten Fachausschusssitzung den Punkt „1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nettersheim (Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 2: Befreiungen von der Baumschutzsatzung Punkt 2.1: Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 990 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 03.05.2018 und 20.08.2018. Abstimmungsergebnis: Punkt 2.2: einstimmig ja Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 989 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Nettersheim, Flur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 4 2. 3. 4. 5. 6, Nr. 5, „Rosenthalstraße“, 53947 Nettersheim drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 19, „Hofackerstraße 12“, 53947 Nettersheim-Tondorf drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Zingsheim, Flur 9, Nr. 202, „Auf der Heide 10“, 53947 Nettersheim-Zingsheim eine Fichte und zwei Thuja, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Nettersheim, Flur 7, Nr. 325, „Auf dem Büchel 18“, 53947 Nettersheim eine Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nachfolgend Forstamtsrat Schmieder anhand einer Präsentation in die Thematik einführen werde. Er habe sich in einer gemeinsamen Bereisung am vergangenen Freitag mit Herrn Schmieder die Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle angesehen und die Entwicklung stelle sich derzeit alles andere als gut dar. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen bei einer Veranstaltung des Kommunalen Waldbesitzerverbandes in Münster in der vergangenen Woche gewesen. Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Schmieder sehr ausführlich die Auswirkungen der Witterungsbedingungen der letzten Wochen und Monate auf den Kommunalwald. Wie in ganz Deutschland sei es auch hier zu Stehendbefall durch Borkenkäfer gekommen und es sei zu befürchten, dass mit einer massiven Vermehrung der Tiere zu rechnen ist. Man müsse alles daran setzen, das befallene Holz bis Ende Oktober aus dem Wald und möglichst direkt zu den Sägewerken bzw. zur holzverarbeitenden Industrie zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, sei eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln leider unerlässlich. Auf Nachfrage des Vorsitzenden teilt Herr Schmieder mit, dass im Forstbetrieb drei Mitarbeiter für eine solche Behandlung ausgebildet seien. Die Vorgaben des Pflanzenschutzamtes seien hierbei zu beachten. In Bereichen in der Nähe von Gewässern und in ausgewiesenen Wasserschutzzonen dürfe nicht gespritzt werden. Auch müssten Rücksprachen mit Imkereien im Sinne des Bienenschutzes getroffen werden. Während der Behandlung werde das Gebiet abgesperrt, so dass für Menschen keine Gefährdung bestehe. Wichtig sei jetzt, so viel Holz wie möglich aus dem Wald zu holen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei letztes Mittel, aber ein richtiger Schritt, auch im Sinne benachbarter Wälder. Ziel müsse sein, die Zahl der in die Überwinterung gehenden Käfer weitestgehend zu minimieren. Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass sich seines Erachtens die Holzwirtschaft in Anbetracht des sich ändernden Klimas anpassen und ggf. auf andere Holzarten, die nicht so anfällig seien wie die Fichte, umstellen müsse. Herr Schmieder erklärt diesbezüglich, dass die Fichte allerdings auch ein wichtiger Wirtschaftsbaum sei, aber man sich mit dieser Thematik sicherlich zukünftig verstärkt Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 5 befassen müsse. Bürgermeister Pracht teilt mit, dass seitens des Ministeriums derzeit Überprüfungen stattfänden inwiefern ggf. Entschädigungszahlungen für die Forstwirtschaft angestrebt werden könnten. Nach Vorlage von verlässlichen Daten und Zahlen entscheide letztendlich der Bund in welcher Form eine Schadensregulierung möglich sei. Entscheidend sei jetzt, das Holz möglichst schnell aus dem Wald zu bringen, wobei sicherlich unvermeidbar sei, dass teilweise auch Kahlflächen entstünden. Da davon auszugehen sei, dass die Sägewerke mit den Holzmengen schnell überfüllt sein würden, sei eine zügige Lieferung wichtig. Sollte es nicht gelingen, das Holz in Gänze abzutransportieren, sei eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unter dem PEFCSiegel möglich und unerlässlich. Forstamtsleiter Böltz bestätigt, dass der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln sicherlich immer die letzte Möglichkeit darstelle, oft aber unvermeidlich sei. Ein Waldumbau sei langfristig richtig, es müsse mehr Mischung her, man dürfe nicht nur auf eine Baumart setzen. Der südliche Bereich des Gemeindewaldes sei für die Fichte in Ordnung, der nördliche Bereich wohl auf Dauer zu trocken. Hinsichtlich einer möglichen Entschädigungszahlung über Bund bzw. Land habe er nicht allzu viel Hoffnung. Wahrscheinlich werde es eher auf eine langfristige Förderung zukünftiger Maßnahmen hinauslaufen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied List teilt Herr Böltz mit, dass auch Privatwaldbesitzer im Rahmen der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim unterstützt würden. Die Käferschäden würden auch hier langsam sichtbar. Bundesweit sei ein massiver Käferbefall zu verzeichnen, wie zuletzt in den Jahren 1947/48. Damals habe man aber nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, wie dies heute der Fall sei. Ursächlich sei vor allem die massive Trockenheit in den letzten Monaten. Bei einem Befall würden die Bäume im Normalfall mit einer verstärkten Harzausschüttung reagieren. Hierzu seien die Fichten aufgrund des derzeitigen Wasserhaushaltes aber nicht in der Lage. Forstamtsrat Schmieder informiert auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass selbst unter dem FSC-Siegel zwischenzeitlich eine Behandlung von Borkenkäferholz mit Pflanzenschutzmitteln bei solchen Schadenslagen freigegeben sei. Herr Böltz bestätigt dies und ergänzt, dass behandeltes Holz aus einem FSC-Wald allerdings dann nicht mehr unter das FSC-Siegel falle. Aktuell könne ein Pflanzenschutzmitteleinsatz noch helfen, da es noch weiße Larven im Holz gebe, die auf diese Weise beseitigt werden könnten. Es würden ausschließlich lagernde Hölzer behandelt, keine Bestände. Nach Ende Oktober mache eine Behandlung keinen Sinn mehr und sei dann erst wieder im Frühjahr möglich. Der Bürgermeister schlägt vor, die besprochenen Maßnahmen in Beschlussvorschlag mit aufzunehmen und diesen somit wie folgt zu ergänzen:   den Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag frischer Bäume ist zu verzichten. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 6     Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“ umgehend zu beginnen. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw. witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene Bäume entsprechend zu entnehmen. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu vermarkten. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang. Hierzu besteht Einvernehmen. Ausschussmitglied Schmitz weist auf die Privatwaldbesitzer hin und schlägt vor, im Gemeindeblatt ggf. einen Hinweis auf die Problematik zu veröffentlichen. Forstamtsleiter Böltz erklärt, dass auch die Privatwaldbesitzer entsprechend sensibilisiert seien. Am morgigen Tag finde zudem ein Pressetermin zum Thema statt, so dass der Sachverhalt auch in der Presse aufgegriffen werde. Der Bürgermeister bittet Herrn Böltz, im Nachgang des Termins eine entsprechende Pressemeldung zur Verfügung zu stellen, die im Gemeindeblatt zur weiteren Information veröffentlicht werden könnte. (Die Präsentation von Herrn Schmieder ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.) Beschlussempfehlung: 1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis. 2) Er beschließt, dass der Fichtenholzeinschlag bis auf Weiteres eingestellt wird. 3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald anzuwenden und umzusetzen. 4) Weiterhin wird folgende Vorgehensweise bei der Beseitigung des durch den Borkenkäfer befallenen Schadholzes vereinbart: a. Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag frischer Bäume ist zu verzichten. b. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen. c. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“ umgehend zu beginnen. d. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 7 witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene Bäume entsprechend zu entnehmen. e. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu vermarkten. f. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Aktuelle Holzmarktlage - Vorlage 993 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Holzmarkt zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Forstwirtschaftsplan 2018 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 992 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass aufgrund des derzeit ausgesetzten Frischholzeinschlags in Zusammenhang mit dem Käferbefall das veranschlagte Ergebnis voraussichtlich nicht erreicht werde. In der nächsten Sitzungsphase könne man eine diesbezügliche Hochrechnung vorlegen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2018 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass das Rotwild-Problem scheinbar immer noch im gesamten Gebiet bestehe. Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass man im Rotwildbezirk Zittelwald Mürel weiter daran arbeiten müsse, bei Rot- und Rehwild waldverträgliche Wilddichten zu Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 8 schaffen. Zwischenzeitlich sei allerdings im Gemeindewald eine deutliche Entlastung erkennbar. Problem sei die Wildwanderung, da das Wild dahin gehe, wo nicht bejagt werde. Auch gebe es leider immer noch Reviere, in denen trotz milder Winterwitterung gefüttert werde. Man müsse hier weiterhin Gespräche führen und Überzeugungsarbeit leisten. Herr Böltz bestätigt dies. Das Rotwild-Problem betreffe die gesamte Eifel. Sein Vorgänger habe in der Vergangenheit zu regelmäßigen Gesprächen (z.B. “Runder Tisch Rotwild“) eingeladen. Diesen Weg wolle er fortsetzen. Man müsse hier weiter dranbleiben und gemeinsam auch mit der Unteren Jagdbehörde Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation aufzeigen. Die Untere Jagdbehörde habe z.B. auch die Möglichkeit, die Abschüsse höher zu setzen, wovon sie ggf. zukünftig Gebrauch machen müsse. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Entschädigungen für Landwirte im Zusammenhang mit der Dürreperiode Ausschussmitglied Zingsheim macht deutlich, dass von ca. 20.000 landwirtschaftlichen Betrieben in NRW höchstens 400 Betriebe Entschädigungszahlungen aufgrund der Hitze- und Dürrewelle erhalten würden. Die Betriebe, die eine Zahlung erhielten, seien in ihrer Existenz gefährdet, erklärt Herr Zingsheim. b) Freischneiden von Wirtschaftswegen Ausschussmitglied Meyer berichtet, dass teilweise Hecken an Wirtschaftswegen sehr dicht stünden und bittet darum, diese bald freizuschneiden. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies innerhalb der Vegetationsphase nicht möglich sei. Nur von November bis März seien Freischneidearbeiten erlaubt. An vielen Stellen habe man in der Vergangenheit sehr intensiv geschnitten, um nicht jährlich erneut schneiden zu müssen. Da es im gesamten Gemeindegebiet mehrere hundert Kilometer Wirtschaftswege gebe, sei nur eine sukzessive Durchführung der notwendigen Arbeiten möglich. Hier finde zudem eine regelmäßige Abstimmung mit den Ortsvorstehern statt. gez. Hilger gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018 Seite 9