Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
291 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
19.09.18, 11:03
Aktualisiert
19.09.18, 11:03
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:00 Uhr
Am Dienstag, 11.09.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 13.
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Hilger, Franz-Josef
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Klinkhammer, Norbert
List, Hermann
Mauel, Hanjo
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Reuter, Karl (vertritt Geißler, Ferdi)
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Züll, Andrea als Schriftführerin
Seitens des Regionalforstamtes
Hocheifel-Zülpicher Börde:
Forstamtsleiter
Böltz, Christoph
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Ferdi Geißler.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
(Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 1003 /X.L. -
3
Punkt 2:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
4
2.1
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 990 /X.L. -
4
2.2
Befreiungsanträge
- Vorlage 989 /X.L. -
4
Punkt 3:
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den
Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. -
5
Punkt 4:
Aktuelle Holzmarktlage
- Vorlage 993 /X.L. -
8
Punkt 5:
Forstwirtschaftsplan 2018
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 992 /X.L. -
8
Punkt 6:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. Z.2 -
8
Punkt 7:
Mitteilungen und Informationen
9
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 11.09.2018
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)
in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 1003 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion in der Vergangenheit
bereits mehrfach eine grundlegende Überarbeitung der Baumschutzsatzung angeregt
habe. Nunmehr liege eine Vergleichssynopse vor. Ihm stelle sich die Frage, ob eine
solche Satzung überhaupt sinnvoll sei. Weiterhin sei die Begrifflichkeit
„ortsbildprägend“ nicht konkret definiert. Er bittet um Auskunft, wer letztendlich
entscheide, welche Bäume ortsbildprägend seien.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Satzung ihren Sinn und Wert in der
Vergangenheit bewiesen habe, aber auch aktuell und in Zukunft wichtig sei, um eine
Durchgrünung der Orte weiterhin zu erhalten. Viele Gespräche seien geführt und viel
Überzeugungsarbeit geleistet worden, damit Bäume erhalten bleiben. Über
Befreiungsanträge sei stets im Ausschuss beschlossen worden.
Nunmehr habe ein Vergleich der geltenden Satzung mit der Mustersatzung ergeben,
dass es derzeit keiner Anpassung bedürfe. Sollten die Ausschussmitglieder der
Meinung sein, dass zu viele Anträge im Ausschuss zu behandeln seien, könne diese
Aufgabe auch der Verwaltung übertragen werden. Er wolle aber betonen, dass nur
dann der Ausschuss involviert sei, wenn bereits durch Überprüfungen im Vorfeld bzw.
durch entsprechende Verhandlungsgespräche mit den Grundstückseigentümern kein
Erhalt der Bäume erreicht werden konnte.
Auf Vorschlag von Herrn Mayer besteht Einvernehmen, § 1 der Mustersatzung in die
gemeindliche Satzung mit aufzunehmen. Daher sei der Punkt „1. Änderungssatzung
zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nettersheim
(Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung der nächsten Forstausschusssitzung
aufzunehmen.
Ausschussmitglied
Meyer
erkundigt
sich,
warum
Obstbäume
von
der
Baumschutzsatzung ausgenommen seien.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass Obstbäume, auch aufgrund des regelmäßig
notwendigen Pflegeschnittes, anders zu behandeln seien als andere Bäume.
Ergänzend weist er auf das Obstwiesenprogramm des Landes hin, das von der
Biologischen Station unterstützt werde.
Bezüglich der meist als Auflage festgesetzten Ersatzbepflanzung teilt der
Bürgermeister auf Nachfrage von Ausschussmitglied Klinkhammer mit, dass es kein
Kontrollorgan zur Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der geforderten
Maßnahmen gebe. Hier müsse man ein Stück weit auf Einsicht und
Bewusstseinsbildung des Einzelnen setzen.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass manchmal auch Bäume ohne Genehmigung
gefällt würden. Man sei sich zwar einig, dass eine zu strenge Handhabung nicht
empfehlenswert sei, aber wenn dies gar keine Konsequenzen nach sich ziehe, sei das
sicherlich auch problematisch.
Der
Bürgermeister
merkt
an,
dass
seines
Erachtens
Aufklärung
und
Bewusstseinsbildung
wichtiger
und
richtiger
sei,
als
Sanktionen
und
ordnungsbehördliche
Maßnahmen.
Viele
Bäume
hätten
bisher
nach
Beratungsgesprächen erhalten bleiben können. Man müsse zudem verhindern, dass
Bäume gefällt werden, kurz bevor sie aufgrund ihres Wuchses unter die
Baumschutzsatzung fallen würden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Baumschutzsatzung zustimmend zur Kenntnis.
nimmt
die
Ausführungen
zur
Es wird beschlossen, in der nächsten Fachausschusssitzung den Punkt „1.
Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde
Nettersheim (Baumschutzsatzung)“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 2:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
Punkt 2.1:
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 990 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 03.05.2018 und 20.08.2018.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.2:
einstimmig ja
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 989 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung für:
1. drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Nettersheim, Flur
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2.
3.
4.
5.
6, Nr. 5, „Rosenthalstraße“, 53947 Nettersheim
drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9,
Nr. 19, „Hofackerstraße 12“, 53947 Nettersheim-Tondorf
drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Zingsheim, Flur 9,
Nr. 202, „Auf der Heide 10“, 53947 Nettersheim-Zingsheim
eine Fichte und zwei Thuja, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung
Nettersheim, Flur 7, Nr. 325, „Auf dem Büchel 18“, 53947 Nettersheim
eine Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nachfolgend Forstamtsrat Schmieder anhand
einer Präsentation in die Thematik einführen werde. Er habe sich in einer
gemeinsamen Bereisung am vergangenen Freitag mit Herrn Schmieder die
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle angesehen und die Entwicklung stelle sich
derzeit alles andere als gut dar. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen bei
einer Veranstaltung des Kommunalen Waldbesitzerverbandes in Münster in der
vergangenen Woche gewesen.
Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Schmieder sehr ausführlich die
Auswirkungen der Witterungsbedingungen der letzten Wochen und Monate auf den
Kommunalwald. Wie in ganz Deutschland sei es auch hier zu Stehendbefall durch
Borkenkäfer gekommen und es sei zu befürchten, dass mit einer massiven
Vermehrung der Tiere zu rechnen ist. Man müsse alles daran setzen, das befallene
Holz bis Ende Oktober aus dem Wald und möglichst direkt zu den Sägewerken bzw.
zur holzverarbeitenden Industrie zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, sei eine
Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln leider unerlässlich.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden teilt Herr Schmieder mit, dass im Forstbetrieb drei
Mitarbeiter für eine solche Behandlung ausgebildet seien. Die Vorgaben des
Pflanzenschutzamtes seien hierbei zu beachten. In Bereichen in der Nähe von
Gewässern und in ausgewiesenen Wasserschutzzonen dürfe nicht gespritzt werden.
Auch müssten Rücksprachen mit Imkereien im Sinne des Bienenschutzes getroffen
werden. Während der Behandlung werde das Gebiet abgesperrt, so dass für Menschen
keine Gefährdung bestehe. Wichtig sei jetzt, so viel Holz wie möglich aus dem Wald zu
holen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei letztes Mittel, aber ein richtiger
Schritt, auch im Sinne benachbarter Wälder. Ziel müsse sein, die Zahl der in die
Überwinterung gehenden Käfer weitestgehend zu minimieren.
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass sich seines Erachtens die Holzwirtschaft in
Anbetracht des sich ändernden Klimas anpassen und ggf. auf andere Holzarten, die
nicht so anfällig seien wie die Fichte, umstellen müsse.
Herr Schmieder erklärt diesbezüglich, dass die Fichte allerdings auch ein wichtiger
Wirtschaftsbaum sei, aber man sich mit dieser Thematik sicherlich zukünftig verstärkt
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befassen müsse.
Bürgermeister Pracht teilt mit, dass seitens des Ministeriums derzeit Überprüfungen
stattfänden inwiefern ggf. Entschädigungszahlungen für die Forstwirtschaft angestrebt
werden könnten. Nach Vorlage von verlässlichen Daten und Zahlen entscheide
letztendlich der Bund in welcher Form eine Schadensregulierung möglich sei.
Entscheidend sei jetzt, das Holz möglichst schnell aus dem Wald zu bringen, wobei
sicherlich unvermeidbar sei, dass teilweise auch Kahlflächen entstünden. Da davon
auszugehen sei, dass die Sägewerke mit den Holzmengen schnell überfüllt sein
würden, sei eine zügige Lieferung wichtig. Sollte es nicht gelingen, das Holz in Gänze
abzutransportieren, sei eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unter dem PEFCSiegel möglich und unerlässlich.
Forstamtsleiter
Böltz
bestätigt,
dass
der
Einsatz
von
chemischen
Pflanzenschutzmitteln sicherlich immer die letzte Möglichkeit darstelle, oft aber
unvermeidlich sei. Ein Waldumbau sei langfristig richtig, es müsse mehr Mischung her,
man dürfe nicht nur auf eine Baumart setzen. Der südliche Bereich des
Gemeindewaldes sei für die Fichte in Ordnung, der nördliche Bereich wohl auf Dauer
zu trocken. Hinsichtlich einer möglichen Entschädigungszahlung über Bund bzw. Land
habe er nicht allzu viel Hoffnung. Wahrscheinlich werde es eher auf eine langfristige
Förderung zukünftiger Maßnahmen hinauslaufen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied List teilt Herr Böltz mit, dass auch
Privatwaldbesitzer im Rahmen der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim unterstützt
würden. Die Käferschäden würden auch hier langsam sichtbar. Bundesweit sei ein
massiver Käferbefall zu verzeichnen, wie zuletzt in den Jahren 1947/48. Damals habe
man aber nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, wie dies heute der Fall sei.
Ursächlich sei vor allem die massive Trockenheit in den letzten Monaten. Bei einem
Befall würden die Bäume im Normalfall mit einer verstärkten Harzausschüttung
reagieren. Hierzu seien die Fichten aufgrund des derzeitigen Wasserhaushaltes aber
nicht in der Lage.
Forstamtsrat Schmieder informiert auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass selbst unter
dem FSC-Siegel zwischenzeitlich eine Behandlung von Borkenkäferholz mit
Pflanzenschutzmitteln bei solchen Schadenslagen freigegeben sei.
Herr Böltz bestätigt dies und ergänzt, dass behandeltes Holz aus einem FSC-Wald
allerdings dann nicht mehr unter das FSC-Siegel falle. Aktuell könne ein
Pflanzenschutzmitteleinsatz noch helfen, da es noch weiße Larven im Holz gebe, die
auf diese Weise beseitigt werden könnten. Es würden ausschließlich lagernde Hölzer
behandelt, keine Bestände. Nach Ende Oktober mache eine Behandlung keinen Sinn
mehr und sei dann erst wieder im Frühjahr möglich.
Der Bürgermeister schlägt vor, die besprochenen Maßnahmen in
Beschlussvorschlag mit aufzunehmen und diesen somit wie folgt zu ergänzen:
den
Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag
frischer Bäume ist zu verzichten.
Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen.
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Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller
Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“
umgehend zu beginnen.
Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der
Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw.
witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene
Bäume entsprechend zu entnehmen.
Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden
Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu
vermarkten.
Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit
Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische
und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Ausschussmitglied Schmitz weist auf die Privatwaldbesitzer hin und schlägt vor, im
Gemeindeblatt ggf. einen Hinweis auf die Problematik zu veröffentlichen.
Forstamtsleiter Böltz erklärt, dass auch die Privatwaldbesitzer entsprechend
sensibilisiert seien. Am morgigen Tag finde zudem ein Pressetermin zum Thema statt,
so dass der Sachverhalt auch in der Presse aufgegriffen werde.
Der Bürgermeister bittet Herrn Böltz, im Nachgang des Termins eine entsprechende
Pressemeldung zur Verfügung zu stellen, die im Gemeindeblatt zur weiteren
Information veröffentlicht werden könnte.
(Die Präsentation von Herrn Schmieder ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Beschlussempfehlung:
1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und
Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis.
2) Er beschließt, dass der Fichtenholzeinschlag bis auf Weiteres eingestellt wird.
3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des
Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald
anzuwenden und umzusetzen.
4) Weiterhin wird folgende Vorgehensweise bei der Beseitigung des durch den
Borkenkäfer befallenen Schadholzes vereinbart:
a. Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag
frischer Bäume ist zu verzichten.
b. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen.
c. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller
Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“
umgehend zu beginnen.
d. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der
Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw.
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witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene
Bäume entsprechend zu entnehmen.
e. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden
Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu
vermarkten.
f. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit
Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische
und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Aktuelle Holzmarktlage
- Vorlage 993 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Holzmarkt
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Forstwirtschaftsplan 2018
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 992 /X.L. -
Der
Bürgermeister
informiert,
dass
aufgrund
des
derzeit
ausgesetzten
Frischholzeinschlags in Zusammenhang mit dem Käferbefall das veranschlagte
Ergebnis voraussichtlich nicht erreicht werde. In der nächsten Sitzungsphase könne
man eine diesbezügliche Hochrechnung vorlegen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum
Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2018 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. Z.2 -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass das Rotwild-Problem scheinbar immer
noch im gesamten Gebiet bestehe.
Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass man im Rotwildbezirk Zittelwald Mürel
weiter daran arbeiten müsse, bei Rot- und Rehwild waldverträgliche Wilddichten zu
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schaffen. Zwischenzeitlich sei allerdings im Gemeindewald eine deutliche Entlastung
erkennbar. Problem sei die Wildwanderung, da das Wild dahin gehe, wo nicht bejagt
werde. Auch gebe es leider immer noch Reviere, in denen trotz milder
Winterwitterung gefüttert werde.
Man müsse hier weiterhin Gespräche führen und Überzeugungsarbeit leisten.
Herr Böltz bestätigt dies. Das Rotwild-Problem betreffe die gesamte Eifel. Sein
Vorgänger habe in der Vergangenheit zu regelmäßigen Gesprächen (z.B. “Runder
Tisch Rotwild“) eingeladen. Diesen Weg wolle er fortsetzen. Man müsse hier weiter
dranbleiben und gemeinsam auch mit der Unteren Jagdbehörde Möglichkeiten zur
Verbesserung der Situation aufzeigen. Die Untere Jagdbehörde habe z.B. auch die
Möglichkeit, die Abschüsse höher zu setzen, wovon sie ggf. zukünftig Gebrauch
machen müsse.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen
Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Entschädigungen
für
Landwirte
im
Zusammenhang
mit
der
Dürreperiode
Ausschussmitglied Zingsheim macht deutlich, dass von ca. 20.000 landwirtschaftlichen
Betrieben in NRW höchstens 400 Betriebe Entschädigungszahlungen aufgrund der
Hitze- und Dürrewelle erhalten würden. Die Betriebe, die eine Zahlung erhielten, seien
in ihrer Existenz gefährdet, erklärt Herr Zingsheim.
b) Freischneiden von Wirtschaftswegen
Ausschussmitglied Meyer berichtet, dass teilweise Hecken an Wirtschaftswegen sehr
dicht stünden und bittet darum, diese bald freizuschneiden.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies innerhalb der Vegetationsphase nicht
möglich sei. Nur von November bis März seien Freischneidearbeiten erlaubt. An vielen
Stellen habe man in der Vergangenheit sehr intensiv geschnitten, um nicht jährlich
erneut schneiden zu müssen. Da es im gesamten Gemeindegebiet mehrere hundert
Kilometer Wirtschaftswege gebe, sei nur eine sukzessive Durchführung der
notwendigen Arbeiten möglich. Hier finde zudem eine regelmäßige Abstimmung mit
den Ortsvorstehern statt.
gez. Hilger
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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