Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
193 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
18.09.18, 09:02
Aktualisiert
18.09.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 999 /X.L.
Datum: 17.09.2018
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO
NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW und Prüfbericht
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner
Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe
von 81.656,46 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96
Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.08.2018 wurde dem Gemeinderat die bestätigte Entwurfsfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zugeleitet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101
Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer
Buchführung darstellt.
Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.
Über Art und Umfang und das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht zu erstellen.
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für
die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit
eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gemäß § 103 Absatz 5 bedienen.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des neuen Kommunalen Finanzmanagements
der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
3
Mit Beschluss vom 19.09.2017 hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 103
GO NRW der Mittelrheinischen Treuhand auf der Basis ihres Angebotes den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
Die Prüfung wurde im August 2018 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde
durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in den Büroräumen
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die
örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und EigVO NRW) aufgestellte
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2017 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr.
Zu weiteren Details der Prüfung wird auf den eigentlichen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, der dieser Vorlage beigefügt ist.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu dem dieser Vorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 25. September
2018 berichten.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät
der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner
Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet.
Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss
2017, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird auf die separate Vorlage 1.002 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister