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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
18.09.18, 18:06
Aktualisiert
18.09.18, 18:06
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Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.08.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2015 Di. Vorlagennummer: VL-177/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 Sachdarstellung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 11.05.2017 vorgelegt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfauftrag gemäß § 101 Abs.8 GO NRW an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Der Prüfbericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 schließt mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2015 damit den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2018 ausführlich vom Wirtschaftsprüfer erläutert. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung hierzu Ausführungen machen. Die Deckung des Fehlbetrages 2015 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.974.128,16 €. Drucksache VL-177/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Auf Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.09.2017 stellt der Rat der Gemeinde Langerweheden geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015 fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs.1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.974.128,16 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken. 3. Der Rat beschließt dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)