Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
18.09.18, 18:06
Aktualisiert
18.09.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 23.08.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2015 Di.
Vorlagennummer: VL-177/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde dem Rat in seiner Sitzung am
11.05.2017 vorgelegt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfauftrag gemäß § 101 Abs.8 GO NRW
an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Der Prüfbericht der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 schließt mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Nach
Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2015 damit
den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage
der Gemeinde und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und wurde in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2018 ausführlich vom Wirtschaftsprüfer erläutert.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung hierzu
Ausführungen machen.
Die Deckung des Fehlbetrages 2015 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von
2.974.128,16 €.
Drucksache VL-177/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
1. Auf Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 26.09.2017 stellt der Rat der Gemeinde Langerweheden geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015 fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs.1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag 2015
in Höhe von 2.974.128,16 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu
decken.
3. Der Rat beschließt dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96
Abs. 1GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)