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Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
15 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
18.09.18, 18:06
Aktualisiert
18.09.18, 18:06
Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.08.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2017 Di. Vorlagennummer: VL-179/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 Sachdarstellung: Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO NRW einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er ist in Form von Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung der Vorlage beigefügt. Damit ist die Verwaltung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf dem aktuellen Stand. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des Jahresfehlbetrages nach Abschluss der Prüfung. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Bürgermeister (Göbbels)