Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
15 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
18.09.18, 18:06
Aktualisiert
18.09.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 23.08.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2017 Di.
Vorlagennummer: VL-179/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
Sachdarstellung:
Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO
NRW einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt. Er ist in Form von Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung der
Vorlage beigefügt. Damit ist die Verwaltung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf
dem aktuellen Stand.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des Jahresfehlbetrages
nach Abschluss der Prüfung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur
Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Bürgermeister
(Göbbels)