Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerwehe Antrag der SPD/FDP Gemeinderatsfraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
18.09.18, 18:06
Aktualisiert
18.09.18, 18:06
Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerwehe
Antrag der SPD/FDP Gemeinderatsfraktion) Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerwehe
Antrag der SPD/FDP Gemeinderatsfraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-190/2018 Langerwehe, den 12.09.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Geförderter sozialer Wohnungsbau für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerwehe Antrag der SPD/FDP Gemeinderatsfraktion Sachdarstellung: Mit Datum vom 05.03.2018 beantragt die SDP/FDP Fraktion folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Wohnbebauung die Vorhabenträger verpflichtet werden können, einen Anteil von 20 % bis 40 % der zu bauenden Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich im Gemeindebesitz Baulandfläche befindet, die im Rahmen des geförderten sozialen Wohnungsbaus dem Dürener Bauverein zum Kauf angeboten werden kann. Zu 1) Sozialer Wohnungsbau bedeutet mit öffentlichen Mitteln, geförderter, mietpreisgebundener Wohnungsbau. Hiervon abzugrenzen ist die Begrifflichkeit „bezahlbarer Wohnraum“. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Intention des Antragstellers die zweitgenannte, weiter gehende Definition meint. Denn beim reinen Sozialwohnungsbau sind die bundesund landespolitischen Förderkriterien sowie die Entwicklung des Kapitalmarktes ausschlaggebend und durch die Gemeinde nicht beeinflussbar. Darüber hinausgehende finanzielle Anreize aus der Gemeindekasse sind haushaltsrechtlich nicht zulässig. Zudem ist der Bedarf nach echten Sozialwohnungen schwer feststellbar. Die Verwaltung schlägt bezüglich „bezahlbarer Wohnraum“ folgendes vor: 1. Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne, insbesondere dann wenn sie von Erschließungsträgern realisiert werden, wird im Bebauungsplan oder im städtebaulichen Vertrag festgesetzt, bzw. vereinbart, dass ein bestimmter Prozentsatz von Grundstücken für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern für kinderreiche Familien oder für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen, die ein bestimmtes Mietniveau nicht überschreiten dürfen, zu verwenden ist. Drucksache VL-190/2018 Seite - 2 - 2. Sofern die Gemeinde eigene Grundstücke zukünftig veräußert, wird ebenfalls ein bestimmter Prozentsatz nur veräußert, wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt werden. Zu 2) Der Dürener Bauverein AG ist mit derzeit 217 Häusern und 1397 Wohnungen sicherlich unstrittig der größte öffentlich getragene Wohnungseigentümer. Er agiert und investiert bisher ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren, überwiegend in der Stadtmitte als auch in den Stadtteilbezirken. Der Kreis Düren hat zwischenzeitlich einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Dürenern Bauverein AG erworben. Ziel dieses Anteilkaufs ist es, die Kompetenz der Bauverein AG auch außerhalb des Stadtgebietes Düren zum Ausbau des sozialen oder bezahlbaren Wohnungsbaus einzusetzen. Der Kreis Düren möchte sodann mit den kreisangehörigen Kommunen Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die Initiative des Kreises abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Derzeit entstehen keine Kosten. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraumes im Gemeindegebiet der Gemeinde Langerwehe aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen. 2. Sofern die Gemeinde Langerwehe zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen Kriterien zu verfahren. 3. Auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft sowie einer Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern wird verzichtet. Die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG werden genutzt und unterstützt. Der Bürgermeister (Göbbels)