Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 427/2018
Az.: -20-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 13.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.10.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfes des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschlusses wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung
des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen
müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
In Vertretung
(Knips)
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