Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 435/2018
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 28.08.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
02.10.2018
Bemerkungen
beschließend
Straßenbenennung in Erftstadt-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
0,00
Folgekosten in €:
0,00
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verlängerung der Ottostraße (ab Eifelstraße bis zur Straße Im Grisfeld), Gemarkung Gymnich,
Flur 8, Flurstück 782, soll ebenfalls den Namen
„Ottostraße“
erhalten.
Begründung:
Der damalige Straßenbenennungsausschusses hat in seiner Sitzung am 18.3.1971 die Straße
oberhalb der Eifelstraße in Erftstadt-Gymnich Ottostraße benannt. Für den Bereich der Ottostraße
unterhalb der Eifelstraße (um den es im vorliegenden Fall geht) gibt es keinen offiziellen Beschluss
zur Benennung.
Dieser Teil der Straße entstand aus der Neuvermessung des Baugebietes „Im Grisfeld“ und stellt
die in diesem Fall logische Verlängerung der Ottostraße dar.
Die Beschlussfassung ist erforderlich, damit es zukünftig einen offiziellen Nachweis der Straßenbenennung gibt.
Der zuständige Ortsbürgermeister ist mit der Namensgebung einverstanden.
In Vertretung
(Hallstein)
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