Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Gymnich) Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Gymnich)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 435/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 28.08.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 02.10.2018 Bemerkungen beschließend Straßenbenennung in Erftstadt-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 0,00 Folgekosten in €: 0,00 Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verlängerung der Ottostraße (ab Eifelstraße bis zur Straße Im Grisfeld), Gemarkung Gymnich, Flur 8, Flurstück 782, soll ebenfalls den Namen „Ottostraße“ erhalten. Begründung: Der damalige Straßenbenennungsausschusses hat in seiner Sitzung am 18.3.1971 die Straße oberhalb der Eifelstraße in Erftstadt-Gymnich Ottostraße benannt. Für den Bereich der Ottostraße unterhalb der Eifelstraße (um den es im vorliegenden Fall geht) gibt es keinen offiziellen Beschluss zur Benennung. Dieser Teil der Straße entstand aus der Neuvermessung des Baugebietes „Im Grisfeld“ und stellt die in diesem Fall logische Verlängerung der Ottostraße dar. Die Beschlussfassung ist erforderlich, damit es zukünftig einen offiziellen Nachweis der Straßenbenennung gibt. Der zuständige Ortsbürgermeister ist mit der Namensgebung einverstanden. In Vertretung (Hallstein) -2-