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Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 331/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 20.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der CDU- und SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 02.10.2018 vorberatend 09.10.2018 beschließend Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Punkt 1 wurde in der Sitzung des Rates am 04.07.2018 beschlossen. Die Aufzeichnung der Sitzungen erfolgt seit dem 04.09.2018. Zu 2. Die Mitteilungen in den Ausschüssen und im Rat betreffen in den meisten Fällen aktuelle Themen, die sich kurz vor den Sitzungen ergeben. Eine Aufnahme in die Niederschrift der jeweiligen Sitzung sowie ein Beifügen von Schriftsätzen, Flyern etc. halte ich für zweckmäßig und wird in der Mehrzahl der Fälle auch bereits praktiziert. Zu 3. Eine Aufteilung nach Vorlagen, die zur Kenntnis genommen werden und Vorlagen über die eine Abstimmung erforderlich ist, kann umgesetzt werden. Zu den Vorlagen, die lediglich zur Kenntnis genommen werden, sollten dann konsequenterweise zukünftig auch alle Anträge, die auf eine Berichterstattung abzielen, gehören, da hier auch jeweils ausschließlich eine Kenntnisnahme erfolgt. Ausnahme stellen Kenntnisnahmen dar, die im sachlichen Zusammenhang mit Beschlussvorlagen stehen und den jeweiligen Beschlussvorlagen in der Tagesordnung zugeordnet werden sollten. Zu 4. Kann zukünftig umgesetzt werden Zu 5. Dieses Stimmergebnis ist dann zusätzlich zum Abstimmungsergebnis aufzunehmen. Zu 6. Kann zukünftig umgesetzt werden Zu 7. Hier ist eine technische Lösung erforderlich, da der Vorgang nur einmal im System angelegt wird. Mit der Veröffentlichung wird der Vorgang für die Bearbeitung gesperrt und steht im Netz zur Einsichtnahme zur Verfügung. Um eine Bearbeitung zu ermöglichen, ist der Vorgang wieder in den Entwurfsstatus zu setzen und steht ab diesem Zeitpunkt bis zum Abschluss der Bearbeitung und erneuten Veröffentlichung nicht zur Verfügung. Eine Anlage von internen Bearbeitungskopien und ein späterer Austausch mit dem Original erhöht nur die Wahrscheinlichkeit von unterschiedlichen Versionen. Zu 8. Diese Regelung besteht bereits in § 16 der geltenden Geschäftsordnung. Zu 9. Kann zukünftig umgesetzt werden. Einwände und Änderungswünsche der jeweiligen Vorsitzenden sind zukünftig schriftlich einzureichen. Durch die seit dem 04.09.2018 erfolgende digitale Aufzeichnung der Sitzungen kann es sich hierbei jedoch nur um Einzelfälle, bei Ausfall der digitalen Aufzeichnungen, handeln. Zu 10. Eine Übertragung der Regelungen für den Rat auf die Ausschussebene ist möglich. Zu 11. Vorträge werden in der Regel erst zur Sitzung erstellt. Vorträge von Externen werden ebenfalls in der überwiegenden Zahl der Falle erst zur Sitzung bereitgestellt bzw. auf eigenen Datenträgern zur Sitzung mitgebracht. Präsentationen und Vorträge werden zukünftig, bei Externen soweit die Vorträge zur Verfügung gestellt werden, den Niederschriften beigefügt. Dies wird auch schon in der Mehrzahl der Fälle bisher praktiziert. (Erner) -2-