Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 331/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 20.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der CDU- und SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
02.10.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Punkt 1 wurde in der Sitzung des Rates am 04.07.2018 beschlossen.
Die Aufzeichnung der Sitzungen erfolgt seit dem 04.09.2018.
Zu 2. Die Mitteilungen in den Ausschüssen und im Rat betreffen in den meisten Fällen aktuelle
Themen, die sich kurz vor den Sitzungen ergeben.
Eine Aufnahme in die Niederschrift der jeweiligen Sitzung sowie ein Beifügen von Schriftsätzen,
Flyern etc. halte ich für zweckmäßig und wird in der Mehrzahl der Fälle auch bereits praktiziert.
Zu 3. Eine Aufteilung nach Vorlagen, die zur Kenntnis genommen werden und Vorlagen über die
eine Abstimmung erforderlich ist, kann umgesetzt werden.
Zu den Vorlagen, die lediglich zur Kenntnis genommen werden, sollten dann konsequenterweise
zukünftig auch alle Anträge, die auf eine Berichterstattung abzielen, gehören, da hier auch jeweils
ausschließlich eine Kenntnisnahme erfolgt.
Ausnahme stellen Kenntnisnahmen dar, die im sachlichen Zusammenhang mit Beschlussvorlagen
stehen und den jeweiligen Beschlussvorlagen in der Tagesordnung zugeordnet werden sollten.
Zu 4. Kann zukünftig umgesetzt werden
Zu 5. Dieses Stimmergebnis ist dann zusätzlich zum Abstimmungsergebnis aufzunehmen.
Zu 6. Kann zukünftig umgesetzt werden
Zu 7. Hier ist eine technische Lösung erforderlich, da der Vorgang nur einmal im System angelegt
wird. Mit der Veröffentlichung wird der Vorgang für die Bearbeitung gesperrt und steht im Netz zur
Einsichtnahme zur Verfügung.
Um eine Bearbeitung zu ermöglichen, ist der Vorgang wieder in den Entwurfsstatus zu setzen und
steht ab diesem Zeitpunkt bis zum Abschluss der Bearbeitung und erneuten Veröffentlichung nicht
zur Verfügung.
Eine Anlage von internen Bearbeitungskopien und ein späterer Austausch mit dem Original erhöht
nur die Wahrscheinlichkeit von unterschiedlichen Versionen.
Zu 8. Diese Regelung besteht bereits in § 16 der geltenden Geschäftsordnung.
Zu 9. Kann zukünftig umgesetzt werden. Einwände und Änderungswünsche der jeweiligen Vorsitzenden sind zukünftig schriftlich einzureichen.
Durch die seit dem 04.09.2018 erfolgende digitale Aufzeichnung der Sitzungen kann es sich hierbei jedoch nur um Einzelfälle, bei Ausfall der digitalen Aufzeichnungen, handeln.
Zu 10. Eine Übertragung der Regelungen für den Rat auf die Ausschussebene ist möglich.
Zu 11. Vorträge werden in der Regel erst zur Sitzung erstellt. Vorträge von Externen werden ebenfalls in der überwiegenden Zahl der Falle erst zur Sitzung bereitgestellt bzw. auf eigenen Datenträgern zur Sitzung mitgebracht.
Präsentationen und Vorträge werden zukünftig, bei Externen soweit die Vorträge zur Verfügung
gestellt werden, den Niederschriften beigefügt. Dies wird auch schon in der Mehrzahl der Fälle
bisher praktiziert.
(Erner)
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