Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 501/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.09.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Termin
02.10.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofsverwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
43.650
Folgekosten in €:
ff.
Kostenträger:
Sachkonto:
130553010 bzw. 130553020
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Nachbesetzung einer Stelle als Sachbearbeiter/in im Bereich der Friedhofsverwaltung (Abteilung 65.0) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stelle ist nach der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW ausgewiesen.
Begründung:
Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es gilt Bestattungspflicht im Rahmen der sehr engen, verbindlichen Vorgaben des Bestattungsrechtes. Hierbei
sind besondere Abläufe und Fristen zwingend einzuhalten. Für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Bestattungsbetriebes, die Korrespondenz mit Bestattern, die Beratung von Hinterbliebenen und Trauernden, sowie für die notwendige Abstimmung und Administration mit beteiligten Behörden und Dritten (z.B. Krematorien, Bestattungsdienstleister) ist eine bedarfsgerechte personelle
Besetzung in der Friedhofsverwaltung unabdingbar. Eine regelmäßige Besetzung und Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung ist grundsätzlich zu gewährleisten, kurzfristige und im Regelfall unaufschiebbare Entscheidungen sind zu treffen.
Der sensible Aufgabenbereich mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit wird zurzeit nur eingeschränkt
und in der Hauptsache nur vormittags durch zwei Teilzeitkräfte (21 Std. und 26 Std./Woche) abgedeckt. Nachmittags ist dieser Aufgabenbereich gegenwärtig unbesetzt, nachdem eine vormals bis
2017 vorhandene Vollzeitstelle bis dato vorübergehend nur durch eine Teilzeitstelle ersetzt wurde.
Dies führt regelmäßig zu Kritik und Beschwerden.
Da eine der beiden derzeitigen Stelleninhaberinnen wegen Versetzung in den Ruhestand bereits
Ende Januar 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, wird eine nahtlose Stellennachbesetzung wieder unter Vorsehung einer Vollzeitstelle für erforderlich gehalten und nachdrücklich
empfohlen.
Der empfindsame Bestattungsbetrieb verlangt ganztägige Erreichbarkeit und besondere, adäquate
Service- und Beratungsleistungen. Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und
Aufgabenstellungen ein Mindestmaß an Einarbeitung.
(Erner)
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