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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofsverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 15:03
Aktualisiert
20.09.18, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofsverwaltung) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofsverwaltung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 501/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.09.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Termin 02.10.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofsverwaltung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 43.650 Folgekosten in €: ff. Kostenträger: Sachkonto: 130553010 bzw. 130553020 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle als Sachbearbeiter/in im Bereich der Friedhofsverwaltung (Abteilung 65.0) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW ausgewiesen. Begründung: Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es gilt Bestattungspflicht im Rahmen der sehr engen, verbindlichen Vorgaben des Bestattungsrechtes. Hierbei sind besondere Abläufe und Fristen zwingend einzuhalten. Für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Bestattungsbetriebes, die Korrespondenz mit Bestattern, die Beratung von Hinterbliebenen und Trauernden, sowie für die notwendige Abstimmung und Administration mit beteiligten Behörden und Dritten (z.B. Krematorien, Bestattungsdienstleister) ist eine bedarfsgerechte personelle Besetzung in der Friedhofsverwaltung unabdingbar. Eine regelmäßige Besetzung und Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung ist grundsätzlich zu gewährleisten, kurzfristige und im Regelfall unaufschiebbare Entscheidungen sind zu treffen. Der sensible Aufgabenbereich mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit wird zurzeit nur eingeschränkt und in der Hauptsache nur vormittags durch zwei Teilzeitkräfte (21 Std. und 26 Std./Woche) abgedeckt. Nachmittags ist dieser Aufgabenbereich gegenwärtig unbesetzt, nachdem eine vormals bis 2017 vorhandene Vollzeitstelle bis dato vorübergehend nur durch eine Teilzeitstelle ersetzt wurde. Dies führt regelmäßig zu Kritik und Beschwerden. Da eine der beiden derzeitigen Stelleninhaberinnen wegen Versetzung in den Ruhestand bereits Ende Januar 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, wird eine nahtlose Stellennachbesetzung wieder unter Vorsehung einer Vollzeitstelle für erforderlich gehalten und nachdrücklich empfohlen. Der empfindsame Bestattungsbetrieb verlangt ganztägige Erreichbarkeit und besondere, adäquate Service- und Beratungsleistungen. Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und Aufgabenstellungen ein Mindestmaß an Einarbeitung. (Erner) -2-