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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
32 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.09.18, 13:16
Aktualisiert
20.09.18, 13:16
Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 04.09.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:35 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder 1. Bartels, Ulrich 2. Berg, Siegfried 3. Borsch, Georg 4. Demary, Gregor 5. Glatzel, Sebastian 6. Hartmann, Jörg als Vertreter für Hoever, Willi 7. Krauß, Harald 8. Kremer, Eberhard als Vertreter für Wucherpfennig, Jens 9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Hoffmann, Martin 10. Pfennings, Ingo 11. Schmitz, Anton als Vertreter für Fuchs, Brigitte 12. Schumacher, Wilfried 13. Thenhaus-Jakobi, Ingrid 14. Zimmermann, Andre als Vertreter für Milischewski, Christof Sonstige stimmberechtigte Mitglieder: Entschuldigt fehlen: Fuchs, Brigitte Hoever, Willi Hoffmann, Martin Milischewski, Christof Wucherpfennig, Jens Dederichs, Josef Vickus, Franz-Josef Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Bürgermeisterin Preiser-Marian, Sabine 2. Schäfer, Hans Georg 3. Müller, Willi 4. Wassong, Ralf 5. Heller, Lisa als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: - Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass die beiden Punkte 2 und 3 des nichtöffentlichen Teils aus der Tagesordnung abgesetzt werden. Damit werden die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 im nichtöffentlichen Teil zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.06.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1168-X Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel Auf Nachfrage des Ausschusses erklärt der Betriebsingenieur, dass eine Versorgung des Stadtgebietes über einen anderen Versorger als den Wasserverband Oleftal nicht möglich ist, da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eine kurzfristige Störung auf der Zulaufleitung des Wasserverbandes Oleftal kann über die Hochbehälter kompensiert werden. Durch die im Jahr 2014 mit der Bezirksregierung abgestimmte Erhöhung der Stauwassermenge in der Oleftalsperre können Trockenwetterphasen, wie 2003 oder 2018, problemlos überbrückt werden. Auf weitere Nachfrage aus dem Ausschuss wird erläutert, wie das Wasserleitungsnetz unterhalten und erneuert wird. Demnach wird die Erneuerung nicht schematisch nach dem Alter der Wasserleitungen und einer bestimmten starren Längenvorgabe, sondern bedarfsorientiert betrieben. Wenn an Wasserleitungen umfängliche Schäden erkannt werden, ein Indikator dafür sind Anzahl und Größe der Wasserrohrbrüche, wird eine Erneuerung vorgenommen. Dadurch wird vermieden, dass ältere abgeschriebene, aber intakte Wasserleitungen verfrüht herausgerissen und unnötige Kosten verursacht werden, die über Gebühren zu finanzieren sind. Vorherige Zustandsbewertungen, wie bspw. bei Kanalleitungen durch Befahrung, sind für Wasserleitungen nicht möglich. Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, das Wasserversorgungskonzept 2018 in der vorliegenden Form der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 04.09.2018 Seite 2 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1158-X Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss "Stadtwerke" Einstimmiger Beschluss: Der Betriebsleitung wird die Entlastung für die Geschäftsführung der Stadtwerke der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweig Wasser und Abwasser, für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 5.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1161-X Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2018 Zu Punkt 5.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1160-X Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - 30.06.2018 _________________________ Vorsitzender (Ludger Müller) _________________________ Schriftführer(in) (Lisa Heller) Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 04.09.2018 Seite 3