Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
392 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 10:17
Aktualisiert
04.10.18, 08:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Br.
Vorlage 1018 /X.L.
Datum: 20.09.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis und unterstützt insbesondere die
hieraus abgeleiteten, geplanten Maßnahmen.
Begründung:
Vorwort:
Der Rat wurde zuletzt mit Vorlage 935 vom 29.05.2018 in seiner Sitzung am 03.07.2018 zum
Sachstand unterrichtet.
Insofern wird an dieser Stelle Bezug auf diesen Bericht genommen und nachfolgend zu den weiteren Entwicklungen informiert.
Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zurzeit (Stand: 19.09.2018) werden folgende Fallzahlen bearbeitet (zum Vergleich die Fallzahlen der letzten beiden Halbjahresmeldungen an den Sozialhilfeträger):
Art der Hilfe / Personenkreis
Fallzahlen
30.12.2017
30.06.2018
7
8
8
unverändert
39
41
43
kontinuierlich
steigend
Einmalige soziale Leistungen
0
0
2
unverändert,
sporadisch
schwankend
Laufende Hilfen zur Pflege
2
2
2
unverändert
Beihilfe zu Bestattungskosten
1
2
2
Hilfe in besonders schwierigen
Lebenslagen
0
0
3
unverändert,
sporadisch
schwankend
unverändert
49
53
60
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die mindestens sechs Monate,
aber voraussichtlich nicht dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
aktuell
Prognose
„Altersarmut“
voll und dauerhaft erwerbsgemindert
< 65 Jahre (zumeist Mitarbeiter/innen
der Werkstätten für behinderte Menschen)
Der Anteil der „Altersarmen“ beträgt durchschnittlich rund 35 bis 40 Prozent der Gesamtfallzahl.
z. B. Hilfen bei Erstausstattung einer Wohnung,
Schwangerschaft oder Krankheit
in Fällen ohne Anspruch an die Pflegeversicherung oder als „aufstockende“ Pflegeleistung
für bedürftige, bestattungspflichtige Angehörige
Aufbau von Hilfeszenarien ohne Geldanspruch
Fallzahlen insgesamt
Anstieg
3
Der Trend einer langsamen, jedoch stetigen Steigerung der Fallzahlen bestätigt
sich somit erneut.
Die Übertragung der Leistungssachbearbeitung an die Stadt Schleiden im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zum 01.01.2019 wird derzeit in sehr guter kollegialer Kooperation der beiden Sozialämter intensiv vorbereitet und soll
zum 01.12.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 planmäßig abgeschlossen sein.
Zum 01.01.2020 ist ja dann, nach dem Willen des Sozialhilfeträgers, die vollständige Redelegation in die Verantwortung des Kreises Euskirchen vorgesehen.
Der Auftrag des Rates, unabhängig von der Übertragung der Leistungssachbearbeitung einen „Sozialstützpunkt Nettersheim“ in der Betreuung durch das derzeitige, sozial erfahrende Personal vor Ort aufrecht zu erhalten, findet bei der betroffenen Bevölkerung sehr positive Resonanz.
Ausdrücklich ist jedoch mit den übernehmenden Stellen abgestimmt, dass die
Tätigkeit des Sozialstützpunktes keine „Konkurrenzsituation“ zu den leistungsberechnenden Stellen schaffen darf und wird.
Aufgabe des Stützpunktes wird – jenseits der Verantwortlichkeiten des SGB XII –
vor allem die Unterstützung des Aufbaus „ganzheitlicher Hilfeketten“ in sehr enger Abstimmung mit den, primär zuständigen oder zu beteiligenden, Fachbehörden und/oder Wohlfahrtsverbänden sein.
Die Abgabe der Leistungssachbearbeitung nach SGB XII eröffnet im hiesigen Sozialamt nicht nur Spielräume für die intensivere Beratung in sozialen Problemlagen und in Fragen der Integration und Inklusion, sondern schafft zusätzliche Ressourcen für die Übernahme weiterer Tätigkeiten insbesondere im Ordnungsbereich, die in Abstimmung mit der verantwortlichen Teamleitung bereits seit dem
01.07.2018 schrittweise erfolgreich umgesetzt wird.
Akuthilfen für psychisch erkrankte Menschen nach dem PsychKG:
Bewusst ist das Arbeitsfeld im Zuge der Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen, obwohl originär ordnungsbehördliche Aufgabe, dem sozialen Bereich zu gegliedert worden, um hier entsprechende Bearbeitungssynergien zu schaffen.
Im zweiten und dritten Quartal 2018 waren bislang insgesamt vier Menschen einer akuten psychiatrischen Behandlung vorzustellen, in zwei Fällen mit Einwilligung des Patienten, in zwei weiteren Fällen ordnungsbehördlich wegen mangelnder Einsicht in eine vorliegende Selbst- oder Fremdgefährdung.
Auch hier besteht gegenüber den Betroffenen das Angebot einer „nachsorgenden
Mitbegleitung“.
4
Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):
Da aktuelle Veränderungszahlen gegenüber dem letzten Bericht noch nicht vorliegen, wird hierzu in der nächsten Sitzungsphase erneut berichtet.
Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG):
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die, vom Rat beschlossene, Übertragung
an die Gemeinde Kall im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit sind vollends geschaffen, sodass die tatsächliche Fallübergabe nunmehr umgesetzt werden kann.
Aufgrund der, zu berücksichtigenden, personellen, praktischen und technischen
Voraussetzungen kann sich die tatsächliche Übertragung der Bearbeitung, um
längstens einen Monat, also bis spätestens 01.11.2018, verschieben.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Traditionell versteht sich die Gemeinde Nettersheim bei diesem Themenfeld als
„Ansprechpartnerin jenseits der reinen Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben“.
Die bisherige, enge Verknüpfung mit der allgemeinen Sozialberatung ist bereits
jetzt durch erfolgreiche Einbindung einer, im Sozialamt tätigen, sozial erfahrenen
Mitarbeiterin vertieft worden.
Damit wird vor allem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Zahl der Erwerbsminderungsfälle weiterhin stetig zunimmt und derartige Fälle nicht selten
mit allgemeinen sozialen Problemlagen der Betroffenen und/oder ihren Familien
einhergehen.
Leistungen für Flüchtlinge:
Im letzten Bericht wurden die Absichtserklärungen der Bundes- und insbesondere
Landesregierung zur Neuorganisation der Aufnahme, Zuweisung, Anerkennung,
Rückführung und Abschiebung von Flüchtlingen beschrieben.
Den Medien ist seither zu entnehmen gewesen, dass unterschiedlichste politische
Ansätze intensiv diskutiert worden sind, indes jedoch noch keine zuverlässigen
und für die kommunale Planung endgültig verwertbaren Beschlussergebnisse erzielt worden sind.
In den letzten drei Monaten waren weitere Zuweisungen von Menschen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylblG) zu verzeichnen.
Es wird auch in den folgenden Monaten mit einem moderaten, kontinuierlichen
Anstieg bei dieser Zuweisungs - Gruppe gerechnet.
5
Zusätzlich hat die Gemeinde Menschen aufzunehmen, die über eine vorläufige
Anerkennung ihrer Fluchtgründe durch das zuständige Bundesamt verfügen und
über eine sogenannte „Wohnsitzauflage“ nach Quote der Gemeinde Nettersheim
zugewiesen werden.
Die Abwicklung erfolgt hierbei nicht über einen ordnungsbehördlichen Zuweisungsbescheid, sondern über eine sogenannte „Zielvereinbarung“, die jedoch
letztlich zur Erfüllung der quotierten Aufnahmeverpflichtung führen muss.
Das Land Nordrhein-Westfalen erwartet von der Gemeinde bis zum Jahresende in
dieser Weise die Aufnahme von ca. 15 Menschen dieser Gruppe und bis Mitte
kommenden Jahres von weiteren ca. 70 Personen.
Wie aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich, würde dann, mindestens mittelfristig, die Schaffung neuen Wohnraumes in den Flüchtlingsunterkünften unabdingbar.
Günstiger wäre jedoch, vor allem im Sinne von Humanität und erfolgreicher Integration, bei der örtlichen Bevölkerung nochmals nachdrücklich um die Bereitstellung privaten Wohnraums für zuverlässige und integrationswillige Flüchtlinge,
insbesondere Familien mit Kindern, zu werben.
Tabelle: Flüchtlinge in der Gemeinde Nettersheim
Stichtag
Gesamtzahl
Männer
Frauen
Kinder
Leistungsempfänger/innen nach
….. Asylbewerberleistungsgesetz
(Kostenträger Gemeinde)
….. SGB II (Kostenträger Jobcenter)
….. SGB XII (Kostenträger Kreis)
31.12.201
7
30.06.201
8
aktuell
Prognose
31.12.2018
85
41
13
31
72
27
15
30
79
35
16
28
96
45
21
30
52
44
50
57
32
25
28
38
1
1
1
1
6
Tabelle:
Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim
Stand: 19.09.2018
Bouderath
Erwachsene
Männer
Frauen
0
0
Kinder
Summe
Einzel
0
0
0
2
Frohngau
2
2
4
6
10
0
Holzmülheim
0
0
0
0
0
0
Marmagen
Buschgasse 15
1
4
5
8
13
4
Nettersheim
Blankenheimer Str. 1
Rosenthalstr. 11
4
4
4
0
8
4
6
0
14
4
2
1
Roderath
9
2
11
0
11
0
Tondorf
Euskirchener Str. 19
Euskirchener Str. 24
Euskirchener Str. 26
2
0
4
2
0
1
4
0
5
3
0
2
7
0
7
4
3
0
Zingsheim
Krausstraße 2
Weidenstr. 14
0
9
0
1
0
10
0
3
0
13
/
0
Zwischensumme:
35
16
51
28
79
Eigene Wohnung
15
11
26
12
38
Zwischensummen:
Summe:
50
27
77
117
40
117
Gesamt:
*= nach baulicher Sanierung
50
65
*
16
1
117
1 (3/4 P.)
/
Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim
Tabelle 2
AsylbLG
SGB II
SGB XII
Personen
Freie Plätze
Familie
Arbeit
1
7
Gleichzeitig wird mit der zuständigen Landesbehörde, auch angesichts noch laufender Sanierungsmaßnahmen in den bestehenden Unterkünften, verhandelt, die
Zuweisung vorläufig anerkannter Flüchtlinge im Jahr 2018 auf höchstens zehn zu
begrenzen.
Das jüngst ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen wirkt sich auf die tatsächliche Zuweisungsquote kaum aus,
da Verfahrensgegenstand nicht die generelle Zuweisungspraxis, sondern die Berücksichtigung berechtigter, nachvollziehbarer Schwerpunktinteressen (z.B. familiäre Bindungen, Ausbildungs- oder Berufsperspektiven usw.) der betroffenen
Menschen gewesen ist. Es wird daher bestenfalls mit einer Verschiebung, nicht
aber mit einer tiefgreifenden Änderung der quotierten Zuweisungszahlen gerechnet.
Obwohl im Bereich der Leistungsberechtigten nach AsylblG einige Menschen aus
sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ stammen, ist mit durchgreifenden
Rückführungen oder Abschiebungen aufgrund laufender Klageverfahren oder
humanitärer Abschiebungshemmnisse in den nächsten Monaten wohl nicht zu
rechnen.
Bei dem, viel diskutierten, Thema der angemessenen Entschädigungen der
Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) steht nach Auswertung
der landesweiten Erhebung der tatsächlichen Ist-Kosten tendenziell wohl fest,
dass der bisherige monatliche Betrag von 866,00 € für die Unterbringung und
Versorgung eines Flüchtlings nach AsylblG im Landesdurchschnitt voraussichtlich
nicht auskömmlich sein dürfte. Die Reaktion der Landesregierung auf dieses Ergebnis bleibt einstweilen abzuwarten und wird in den Haushaltsberatungen 2019
noch näher zu beleuchten sein.
Der „soziale Frieden“ in den gemeindlichen Unterkünften wird nur selten, und
wenn, nur durch Einzelpersonen, vorübergehend gestört. Im Allgemeinen
herrscht dort ein Klima gegenseitiger Hilfe und Unterstützung unter den Bewohner/innen.
Den wenigen Problemsituationen kann durch gezielte, hoch kooperative und effiziente Zusammenarbeit zwischen Gemeinde einerseits sowie polizeilichen und
rettungsdienstlichen Einsatzkräften andererseits sicher begegnet werden.
Deutlich entlastend wirkt sich bei dem positiven Bemühen um das Wohl und das
Fortkommen der Flüchtlinge das Wirken der, gemeinschaftlich kirchlich getragenen, Flüchtlingsinitiative Nettersheim aus, die – neben dem hohen persönlichen
Engagement der Beteiligten – wie nachfolgend auch wirtschaftliche Unterstützung
geleistet hat und weiterhin leistet:
8
Tabelle: Förderung durch die Flüchtlingsinitiative Nettersheim 2018
Förderung der pädagogischen Arbeit aller Kindergärten im Gemeindegebiet
Förderung der pädagogischen Arbeit der beiden Grundschulen im
Gemeindegebiet
Förderung der pädagogischen Arbeit im „Smile“ – Sprachpatenprogramm vor Ort
Förderung der pädagogischen Arbeit in der Schulnachmittagsbetreuung
Förderung der Familienzusammenführung Eltern – minderjährige
Kinder
Einzelförderung von Familien mit lernbehinderten oder schwerkranken Kindern
Beschaffung von Spielgeräten für Asylbewerberunterkünfte mit
Familien
Förderung integrativer Freizeitprogramme für Kinder
2.030 €
900 €
250 €
1.540 €
600 €
1.290 €
250 €
450 €
7.310 €
Mit Unterstützung von Fördermitteln aus dem Migrationsfonds des Bistums Aachen beabsichtigt die Trägergemeinschaft der Kirchen, auch im Jahr 2019 entsprechende, begleitende Hilfen in enger Abstimmung mit dem „Sozialstützpunkt“
bei der Gemeinde Nettersheim zu leisten.
Fazit:
Auch nach Übertragung der Aufgaben in den Bereichen „SGB XII“ und „Wohngeld“ steht die Sozialverwaltung in der Gemeinde Nettersheim vor weiteren, großen Herausforderungen, denen, in bewährter Weise, „Hand in Hand“ mit dem
Betroffenen, den zuständigen öffentlichen Stellen, dem Wohlfahrtsverbänden und
dem örtlichen Ehrenamt begegnet werden wird.
Im ehrenamtlichen Bereich wird schrittwiese vor allem die Idee der Förderung
eines, Generationen und Kulturen übergreifenden und verbindenden, Engagements weiterverfolgt.
Die bestehende räumliche Infrastruktur der Akteure, hier in erster Linie auch das
Gebäude des „Herz – Jesu – Klosters“, soll hierbei als tragende Säule eingebunden und bedarfsgerecht fortentwickelt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister