Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
215 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 10:17
Aktualisiert
20.09.18, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 987 /X.L. Z.1
Datum: 19.09.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen.
Begründung:
In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
18.09.2018 wurde um eine ergänzende Unterlage zum Bauleitplanungsrecht gebeten. Diese ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
1. Für den Weiler Bahrhaus wurde eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erlassen, weil dieser Bereich im Flächennutzungsplan
als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Aufgrund dessen sind alle Bauanträge für Nutzungsänderungen, Umbau-, Erweiterungs- und Neubauten nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
2. Im Rahmen der seinerzeitigen Aufstellung des Flächennutzungsplanes war für
Bereiche des Ortsteils Bahrhaus eine Ausweisung als „Gemischte Baufläche“
(M) vorgesehen. Dieser Ausweisung wurde im Rahmen der Genehmigung des
Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln nicht zugestimmt. Die
hiervon betroffenen Bereiche sind im beigefügten Planauszug kariert dargestellt. Aufgrund dessen ist der gesamte Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu beurteilen.
3. Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4, war bereits damals für
eine Ausweisung als Gemischte Baufläche nicht vorgesehen gewesen und ist
bis heute als „Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister