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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 10:17
Aktualisiert
20.09.18, 10:17
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale
Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale
Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale
Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1022 /X.L. Datum: 19.09.2018 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist und nunmehr die Umsetzung durch den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim angegangenen werden kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde Nettersheim vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 844): Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018ff zu veranschlagen, Die Antragsunterlagen wurden Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Hierin enthalten war auch entsprechend der Beschlusslage der 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen). Bei einem Fördersatz in Höhe von 50% wurden Fördermittel in Höhe von rund 2.530.000,00 Euro beantragt. In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurden regelmäßig über den Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 884, 884 Z.1 und 942 verwiesen. Hierbei wurde vor allem auch auf die Problematik eingegangen, dass das Schulgebäude im Schuljahr 2018/2019 komplett leer steht und ab dem Schuljahr 2019/2020 dort der erste Jahrgang der Oberstufe der Gesamtschule Eifel beschult wird, so dass absolute Eile geboten ist. Die Bezirksregierung Köln hat nunmehr den vorzeitigen den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgesprochen. Somit kann mit der baulichen Umsetzung vor Ort begonnen werden. Es ist vorgesehen, die Maßnahmengewerke nun umgehend öffentlich auszuschreiben sowie zu beauftragen. An den hierfür notwendigen Planungsleistungen wurde in der Zwischenzeit förderunschädlich weitergearbeitet, so dass die notwendigen Leistungsverzeichnisse schon vorliegen bzw. in Kürze vorliegen werden. 3 Der Schulzweckverband hat für die Bereitstellung des Eigenanteils sowie für die Umsetzung Sorge zu tragen. Der Einzelantrag war durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, die die Fördermittel an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten hat. Mit dem Bewilligungsbescheid kann Ende des Jahres gerechnet werden. Daher ist ein Weiterleitungsvertrag vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister