Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.09.18, 10:17
Aktualisiert
20.09.18, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1022 /X.L.
Datum: 19.09.2018
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale
Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den
2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT,
Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln
der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist
und nunmehr die Umsetzung durch den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim angegangenen werden kann.
Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag
zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde Nettersheim vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur
Beschlussfassung vorzulegen ist.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 844):
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für
das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018ff zu
veranschlagen,
Die Antragsunterlagen wurden Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Hierin enthalten war auch entsprechend der Beschlusslage der 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und
multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Umsetzung Raumkonzept,
TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen). Bei einem Fördersatz
in Höhe von 50% wurden Fördermittel in Höhe von rund 2.530.000,00 Euro beantragt.
In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurden regelmäßig über den
Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 884, 884
Z.1 und 942 verwiesen.
Hierbei wurde vor allem auch auf die Problematik eingegangen, dass das Schulgebäude im Schuljahr 2018/2019 komplett leer steht und ab dem Schuljahr
2019/2020 dort der erste Jahrgang der Oberstufe der Gesamtschule Eifel beschult wird, so dass absolute Eile geboten ist.
Die Bezirksregierung Köln hat nunmehr den vorzeitigen den förderunschädlichen
vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgesprochen. Somit kann mit der baulichen
Umsetzung vor Ort begonnen werden. Es ist vorgesehen, die Maßnahmengewerke nun umgehend öffentlich auszuschreiben sowie zu beauftragen. An den hierfür
notwendigen Planungsleistungen wurde in der Zwischenzeit förderunschädlich
weitergearbeitet, so dass die notwendigen Leistungsverzeichnisse schon vorliegen bzw. in Kürze vorliegen werden.
3
Der Schulzweckverband hat für die Bereitstellung des Eigenanteils sowie für die
Umsetzung Sorge zu tragen. Der Einzelantrag war durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, die die Fördermittel an den Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten hat.
Mit dem Bewilligungsbescheid kann Ende des Jahres gerechnet werden. Daher ist
ein Weiterleitungsvertrag vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase
zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister