Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
21.09.18, 08:48
Aktualisiert
21.09.18, 08:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: BM Eßer/Herr Wolfram
Kreuzau, 18.09.2018
Vorlagen-Nr.: 85/2018
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
25.09.2018
09.10.2018
Anregung von Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 24 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu
wenden. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu
unterrichten.
Ferner verweist § 24 Abs. 2 GO NRW auf die Hauptsatzung. Nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung
der Gemeinde Kreuzau werden Anregungen und Beschwerden zunächst vom Bürgermeister an
den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der
Hauptausschuss auch für Anregungen und Beschwerden im Sinne von § 24 GO zuständig. Dieser
Ausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er die
Anregungen und Beschwerden an den Rat zur Entscheidung. Bei der Überweisung kann er
Empfehlungen aussprechen, an die der Rat nicht gebunden ist.
Der Ausschuss kann durch Beschluss dem Antragsteller die Möglichkeit einräumen, das Anliegen
mündlich zu erläutern. Bei gemeinsamen Anliegen und Beschwerden mehrerer Bürger benennen
diese einen Sprecher.
Im Rahmen der aktuellen Diskussion über zukünftig geplante Straßenausbaumaßnahmen in
Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau, wurde durch den eingeschalteten Bund der Steuerzahler NRW
e.V. per E-Mail vom 31.08.2018 das als Anlage beigefügte Musterschreiben verfasst und an
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau verteilt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind 13 inhaltlich gleich lautende Anträge nach §
24 GO NRW hier eingegangen.
Die jeweils erhobenen Anregungen lauten gemäß dem Musterschreiben wie folgt:
• Prüfen Sie, ob die Straßenbaumaßnahme im geplanten Umfang wirtschaftlich notwendig ist.
Orientieren Sie sich an einem einfachen Standard und verzichten Sie auf übertriebene
Maßnahmen und überzogene Standards und binden Sie die Bürger in den
Entscheidungsprozess ein.
• Legen Sie die Straßenbaubeiträge an den untersten zulässigen Grenzen fest und prüfen Sie,
inwieweit Entlastungen für die Bürger möglich sind.
Ich möchte hierzu aus fachlicher Sicht wie folgt Stellung beziehen:
Zum ersten Aufzählungspunkt
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch für keine Straßenbaumaßnahme eine konkrete Planung. Die
aufgeführten Punkte werden aber bei zukünftig anstehenden Ausbaumaßnahmen im
Planverfahren Berücksichtigung finden. Dies wurde in den zum Grundsatzbeschluss für
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen führenden Sitzungsvorlagen (41/2018 + 1.
Erg.) ausführlich dargelegt und zugesagt.
Zum zweiten Aufzählungspunkt
Die aktuell geltende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau datiert vom 08.12.2005. Mit Beschluss des Gemeinderates
vom 07.12.2005 wurde auf der Grundlage der Beratungsvorlage Nr. 7/2005 eine erste Anpassung
der seit 1987 geltenden Satzung vorgenommen. Bei der Festlegung der jeweiligen Beitragssätze
hat die Gemeinde den ihr gegebenen Ermessungsspielraum unter Abwägung aller Interessen
ausgeübt. Dabei wurde von der Wahrnehmung möglicher Höchstbeitragssätze Abstand
genommen. Die Definition der Straßenkategorien wurde weniger an harten Kriterien als mehr an
bürgerfreundlichen Auslegungsmerkmalen festgemacht. Dies wirkt sich entsprechend entlastend
für den Straßenanlieger aus. Die seit 2005 geltende Satzung ist bislang gerichtlich nicht
beanstandet worden. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der geltenden
Satzung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
1. Die im ersten Aufzählungspunkt aufgeführten Punkte in den Anregungen gemäß § 24 GO
NRW werden bei zukünftig anstehenden Ausbaumaßnahmen im Planverfahren
Berücksichtigung finden.
2. Der im zweiten Aufzählungspunkt geforderten Anpassung der
Straßenausbaubeitragssatzung wird nicht zugestimmt.
3. Die Antragsteller werden entsprechend informiert.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
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