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Allgemeine Vorlage (Anregung von Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
21.09.18, 08:48
Aktualisiert
21.09.18, 08:48
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: BM Eßer/Herr Wolfram Kreuzau, 18.09.2018 Vorlagen-Nr.: 85/2018 TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 25.09.2018 09.10.2018 Anregung von Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 24 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. Ferner verweist § 24 Abs. 2 GO NRW auf die Hauptsatzung. Nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau werden Anregungen und Beschwerden zunächst vom Bürgermeister an den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss auch für Anregungen und Beschwerden im Sinne von § 24 GO zuständig. Dieser Ausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er die Anregungen und Beschwerden an den Rat zur Entscheidung. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die der Rat nicht gebunden ist. Der Ausschuss kann durch Beschluss dem Antragsteller die Möglichkeit einräumen, das Anliegen mündlich zu erläutern. Bei gemeinsamen Anliegen und Beschwerden mehrerer Bürger benennen diese einen Sprecher. Im Rahmen der aktuellen Diskussion über zukünftig geplante Straßenausbaumaßnahmen in Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau, wurde durch den eingeschalteten Bund der Steuerzahler NRW e.V. per E-Mail vom 31.08.2018 das als Anlage beigefügte Musterschreiben verfasst und an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau verteilt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind 13 inhaltlich gleich lautende Anträge nach § 24 GO NRW hier eingegangen. Die jeweils erhobenen Anregungen lauten gemäß dem Musterschreiben wie folgt: • Prüfen Sie, ob die Straßenbaumaßnahme im geplanten Umfang wirtschaftlich notwendig ist. Orientieren Sie sich an einem einfachen Standard und verzichten Sie auf übertriebene Maßnahmen und überzogene Standards und binden Sie die Bürger in den Entscheidungsprozess ein. • Legen Sie die Straßenbaubeiträge an den untersten zulässigen Grenzen fest und prüfen Sie, inwieweit Entlastungen für die Bürger möglich sind. Ich möchte hierzu aus fachlicher Sicht wie folgt Stellung beziehen: Zum ersten Aufzählungspunkt Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch für keine Straßenbaumaßnahme eine konkrete Planung. Die aufgeführten Punkte werden aber bei zukünftig anstehenden Ausbaumaßnahmen im Planverfahren Berücksichtigung finden. Dies wurde in den zum Grundsatzbeschluss für Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen führenden Sitzungsvorlagen (41/2018 + 1. Erg.) ausführlich dargelegt und zugesagt. Zum zweiten Aufzählungspunkt Die aktuell geltende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau datiert vom 08.12.2005. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2005 wurde auf der Grundlage der Beratungsvorlage Nr. 7/2005 eine erste Anpassung der seit 1987 geltenden Satzung vorgenommen. Bei der Festlegung der jeweiligen Beitragssätze hat die Gemeinde den ihr gegebenen Ermessungsspielraum unter Abwägung aller Interessen ausgeübt. Dabei wurde von der Wahrnehmung möglicher Höchstbeitragssätze Abstand genommen. Die Definition der Straßenkategorien wurde weniger an harten Kriterien als mehr an bürgerfreundlichen Auslegungsmerkmalen festgemacht. Dies wirkt sich entsprechend entlastend für den Straßenanlieger aus. Die seit 2005 geltende Satzung ist bislang gerichtlich nicht beanstandet worden. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der geltenden Satzung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: 1. Die im ersten Aufzählungspunkt aufgeführten Punkte in den Anregungen gemäß § 24 GO NRW werden bei zukünftig anstehenden Ausbaumaßnahmen im Planverfahren Berücksichtigung finden. 2. Der im zweiten Aufzählungspunkt geforderten Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung wird nicht zugestimmt. 3. Die Antragsteller werden entsprechend informiert. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-