Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
289413.pdf
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401 kB
Erstellt
26.08.18, 12:00
Aktualisiert
26.09.18, 02:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtbibliothek
Beteiligte Dienststelle/n:
Kulturbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 49.5/0137/WP17
öffentlich
26.08.2018
E 49/6, E 49/S
Einführung der RFID-Technologie und der Selbstverbuchung in
der Stadtbibliothek Aachen
Stadtbibliothek weiter ausbauen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2018
Betriebsausschuss Kultur
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme und der
Einwerbung der Mittel sowie Einplanung für den Haushalt 2019.
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Fortgeschriebener Ansatz
20xx
Gesamt-
Ansatz
Fortgeschriebe
Gesamt-
2020
ner Ansatz
bedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
218.000²
0
195.000²
0
413.000
0
Auszahlungen
211.700
0
278.000
0
489.700
0
Ergebnis
+6.300
0
-83.000
0
-76.700
0
Ansatz
Fortgeschriebe
Folgekosten
2020
ner Ansatz
(alt)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
20xx
Folgekoste
n (neu)
2021-2025
0
0
0
0
0
0
Sachaufwand
112.300
0
24.000
0
0
0
+Personalaufwand
16.000
+ RegioIT-
52.000
Aufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
120.000
0
0
0
0
0
0
-128.300
0
-122.700
0
0
-120.000
0
0
keine ausreichende Deckung
keine ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
² vorbehaltlich der Beantragung und Bewilligung der Landesförderung.
Sollte der zu beantragende Förderanteil nicht in voller Höhe bewilligt werden, ergibt sich ein
entsprechend höherer Zuschussbedarf.
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Die Stadtbibliothek Aachen beabsichtigt den Einsatz der RFID-Technologie und der Selbstverbuchung
als Voraussetzung zu einer Weiterentwicklung der Bibliothek zu “einem Bücher- und Medienzentrum
des 21. Jahrhunderts.“ Hierzu wurde bereits im Betriebsausschuss Kultur am 22.11.2011 berichtet.
Neben der Möglichkeit eines verbesserten Kundenservices ermöglicht dieses Projekt, die
Wirtschaftlichkeit der Bibliothek längerfristig zu verbessern. Mit Einführung der Selbstverbuchung ist
eine Personalentlastung bei gleichzeitiger Verbesserung des Angebotes und verändertem Einsatz
geplant. Die freiwerdenden (personellen) Ressourcen sollen genutzt werden zur Umsetzung von
Teilen der in der Vorlage vom 22.11.2011 insgesamt 28 beschriebenen Maßnahmen und Projekte
(Vorlage vom 22.11.2011 elektronisch als Anlage beigefügt). Die RFID-Einführung ist als Ankerprojekt
gedacht, welches das Fundament und den Startpunkt für weitere Innovationen und zukunftsgerichtete
Projekte darstellt.
RFID (Radio Frequency Identification)
Das automatische Identifikations- und Datenerfassungsverfahren auf Basis von Rundfunkfrequenzen
eröffnet neue Möglichkeiten für einen verbesserten Kundenservice. In relativ kurzer Zeit haben fast
alle Großstadtbibliotheken, aber auch kleinere Büchereien, sich diese Technik zunutze gemacht. Das
System speichert in einem in Etiketten integrierten Chip mit Antenne alle Informationen zu einem
Medium (Bücher, Noten, Zeitschriften, CDs, DVDs, Spiele usw.). Der Datenschutz ist dadurch
gewährleistet, dass keine personenbezogenen Daten auf den Chips gespeichert werden.
Selbstverbuchung und RFID-Ausweis
Mittels RFID-Technologie können Medien durch eine berührungslose Datenabfrage verbucht und
gleichzeitig entsichert werden (analog die Rückbuchung und Aktivierung der Sicherung). Die
Selbstverbuchung ist erst sinnvoll nach Ausrüstung des gesamten frei zugänglichen Bestandes mit
RFID, flächendeckendem Austausch des bisherigen Benutzerausweises durch einen RFID-Ausweis,
Bereitstellung von Ausgabe-Terminals, Sicherungsschranken, Rückgabeautomaten mit GrobSortieranlage, Kassenautomaten.
Der RFID-Ausweis dient der Identifikation an den Ausgabe- und Rückgabeautomaten, ermöglicht eine
einfache Handhabung am Selbstverbuchungsterminal, bietet Fälschungssicherheit und die sofortige
Ausgabe bei Neuanmeldung.
Ausgabe-Terminals
Die Registrierung der ausgeliehen Medien erfolgt an den Ausgabe-Terminals, die entweder zentral im
Eingangsbereich oder auch dezentral, z.B. in kindgerechter Größe in der Kinderbibliothek, aufgestellt
werden können.
In der Zentralbibliothek, dem Bücherbus und den beiden Stadtteilbibliotheken Haaren und DEPOT
werden bis zu 700.000 Ausleihen pro Jahr durch das Personal abgewickelt. Angestrebt wird
zumindest für die „unproblematischen“ Medien eine Selbstverbuchungsquote von 95%.
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 3/6
Sicherungsschranken
Der Einbau eines Sicherungsgates am Bibliotheksausgang detektiert die Mitnahme unregistrierter
Medien (Selbstverbucher, Ausgabe durch Personal, Fernleihe, bereits entliehene und wieder
mitgebrachte Medien). Entsprechend bisheriger Buchsicherungsanlagen wird der Leser durch
akustische Signale auf die Mitnahme unregistrierter Medien aufmerksam gemacht. Durch Einsatz
entsprechender Software registriert das Personal das soeben detektierte Medium.
Rückgabeautomaten mit Sortieranlage
Von insgesamt drei geplanten Rückgabeautomaten soll ein Automat von außen zugänglich sein und
eine 24-Stunden-Rückgabe / 7 Tage die Woche ermöglichen. Die Bücher oder andere Medien werden
bei der Rückgabe nacheinander in die Öffnung der Anlage gelegt. Die Rückgabeautomaten erlauben
die Identifizierung der Medien, buchen sie zurück und geben eine Rückgabequittung an die Kunden
aus. Über den angeschlossenen Automaten werden die Bibliotheksmedien in fünf bis ggf. neun
verschiedene Büchertransporteinheiten sortiert, die in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden
müssen. Die folgenden Rücksortierschritte, die Rückstellung ins Regal und die Kontrolle der Medien
auf Vollständigkeit und unbeschädigte Rückgabe, sind weiterhin Aufgabe des Bibliothekspersonals.
Als Gegenstück wird eine Vormerkbox (Abholschrank, analog „Poststation“) implementiert, die 24
Stunden und 7 Tage die Woche zugänglich ist.
Kassenautomaten
Die Installation von Kassenautomaten - mit Schnittstelle zum Bibliotheksprogramm „LIBERO“ - dient
folgenden Funktionen: Zahlung von Versäumnisentgelten, Entrichtung der Ausleihgebühr, Entgelte für
Ausdruck und Vormerkungen. Die Zahlung per EC-Cash, die Verringerung von Bargeld und die damit
verbundene Verwaltung ist ein weiterer wichtiger und von FB 14 (Rechnungsprüfung) geforderter
Aspekt.
Was bisher geschah
2008
Zielvereinbarung Kulturdezernat/Bibliotheksleitung „Projekt Selbstverbuchung“
2010-2014
Bestandsaufnahme, Ermittlung des Veränderungsbedarfs, Beauftragung einer
Machbarkeitsstudie durch E 49
2014, 11.3.
Erneute Vorlage BA Kultur „Einführung der RFID-Technologie StB Aachen“
2014/2015
Antrag auf Landesförderung für 2015/2016 und Bewilligung von 282 T€
2015, 11.8.
Vorbereitungen zur Auftragsvergabe und Umsetzung abgeschlossen
2015, 28.8
Beschluss der Projektlenkungsgruppe „das Projekt als Ganzes zu verschieben, bis
Klarheit über den Verbleib der Bibliothek…besteht“
2015, 24./29.9 Moratorium: „politische Entscheidung zur Konzeptentwicklung Bushof [bis Ende 2016]
herbeiführen“
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 4/6
Projektmanagement
Beteiligt am Projekt werden (neben den zu beauftragenden Firmen):
Kulturbetrieb E 49/6 Stadtbibliothek
Kulturbetrieb E 49/S Kulturservice
Gebäudemanagement E 26
RegioIT
LibIT wg Bibliothekssoftware LIBERO und Einbindung RFID
Außerdem:
Personalamt FB 11 (IT-Management und Organisation)
Personalrat
Gleichstellungsbüro
Sicherheitstechnischer Dienst - AGS
Fachbereich Rechnungsprüfung FB 14
Zentrale Vergabestelle
Datenschutzbeauftragte
Zeitplan
2018-03 ff.
Organisatorische Maßnahmen, u.a.:
Erneutes Etablieren der Projektgruppe
Erneutes Beteiligungsverfahren PR
Projektstart – Kickoff der Projektgruppe
Erstellen bzw. Überarbeiten des Pflichtenheftes (Leistungsverzeichnis)
Klärung Vergabeverfahren
2019
Beginn der Maßnahmen
2022-01
Schließungszeit 19.-30. Januar
2022, 2.2.
Echtbetrieb Selbstverbuchung ab Mittwoch 2.2.2021. Ende Förderzeitraum
Die Entscheidung über die technische Ausstattung muss vor Beginn der Detailplanung gefällt werden.
Die Beteiligung des Personalrates und dessen Zustimmung muss vor der Verabschiedung des
„Wirtschaftsplans Kulturbetrieb 2019“ durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Ausstattung mit der RFID-Technologie inkl. Einrichtungsgegenstände führt zu Gesamtkosten von
ca. 860.600 €.
Darin enthalten sind auch die Wartungskosten für fünf Jahre (120.012 €) und Kosten der
Einrichtungsgegenstände (187.676 €). Kalkulierte Kosten für Personal (40.000 €) und den EDVDienstleister (51.936 €) für die Projektsteuerungsphase sind ebenfalls berücksichtigt (Stand:
23.5.2017).
Die Verwaltung schlägt folgende Finanzierung vor:
1.
RFID-Technologie und Einrichtung: 860 T€
-
Reservierung aus den Rücklagen des E 49 für die nicht förderfähigen Kosten von ca. 200 T€
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 5/6
-
Antragstellung beim Land NRW auf Förderung in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten von
ca. 700 T€: maximale Fördersumme beträgt 420 T€
-
Verbleibt ein 40%iger Eigenanteil von 240 T€: Anmeldung zum Haushalt für das Jahr 2019.
Sollte der zu beantragende Förderanteil nicht in voller Höhe bewilligt werden, ergibt sich ein
entsprechend höherer Zuschussbedarf.
Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 11.09.2018 werden die notwendigen konsumtiven
Mittel in Höhe von 240 T€ zuschusserhöhend bereitgestellt.
Anlage/n:
Vorlage Stadtbibliothek vom 22.11.2011 (elektronisch)
Vorlage E 49.5/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.09.2018
Seite: 6/6
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