Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Nachtrag zum Stellenplan 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 13:01
Aktualisiert
25.09.18, 13:01
Beschlusstext (Nachtrag zum Stellenplan 2018) Beschlusstext (Nachtrag zum Stellenplan 2018) Beschlusstext (Nachtrag zum Stellenplan 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Nachtrag zum Stellenplan 2018 TOP V 449/2018 1. Ergänzun g Die Vorlage ist wie folgt zu ergänzen: 1. 0,5 Stelle zur Umsetzung des Medienentwicklungskonzeptes an Schulen Mit Beschluss vom 11.07.2018 (V 437/2018) hat der Kreistag den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen beschlossen. Danach soll die digitale Infrastruktur in den Schulen in erheblichem Umfang ausgebaut werden. Zu diesem Zweck sollen Mittel aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 2,4 bis 3,4 Mio. € (je nach Ausstattungsvariante) aufgewendet werden, s. V 411/2018. Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans bringt einen erheblichen Mehraufwand an zu erledigenden Aufgaben mit sich: - Erhalt, Ertüchtigung und Ausbau der strukturierten Netzwerkverkabelung in den Schulgebäuden Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN) Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDVArbeitsplätze Planung und Beschaffung digitaler Tafeln, mobiler Endgeräte etc. Neustrukturierung und Professionalisierung des Beschaffungswesens Sicherstellung des erheblich umfangreicheren Bedarfs an Wartung und Support Einweisung der Lehrkräfte in die neue Technik Alle diese Aufgaben erfordern einen erheblichen Abstimmungsaufwand insbesondere mit den Schulen. Da die Digitalisierung in Schulen keine einmalige Aufgabe, sondern stetig auf Stand zu halten ist, wird die Einrichtung einer unbefristeten 0,5-Stelle beantragt. Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans hat bereits durch entsprechende Vorbereitungen begonnen, die ersten Jahresgespräche mit den Schulen haben stattgefunden und die ersten Beschaffungen sollen erfolgen. Auch der Ausbau der strukturierten Gebäudeverkabelung und die Einrichtung von WLAN sind bereits in Planung. Entsprechend Ziffer 4 des Beschlusses zum Medienentwicklungsplan wurde vorrangig geprüft, ob die Aufgaben alternativ von einem externen Auftragnehmer wahrgenommen werden können. Eine an die KDVZ gerichtete Anfrage ergab, dass diese die nachgefragte Dienstleistung nicht erbringen kann. Im Gespräch mit der KDVZ wurde noch einmal deutlich, dass die hier zu erledigenden Aufgaben einer koordinierenden Stelle sinnvollerweise nur von einer eigenen, beim Schulträger angestellten Kraft wahrgenommen werden können, und zwar im Hinblick darauf, dass es sich um originäre Aufgaben des Schulträgers handelt, der verantwortlich über eine pädagogisch und technisch sinnvolle Ausstattung, die Standards und die Beschaffung zu entscheiden hat. Dabei sind ständig Abstimmungen vorzunehmen mit den Schulleitungen und ihren EDVBeauftragten, dem Immobilienmanagement des Kreises, der Vergabestelle etc. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters würde ohnehin im Arbeitsablauf einen Mehraufwand bedeuten, weil noch eine weitere Abstimmungsebene zwischen Schulträger und Dienstleister hinzukäme. Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans drängt, und zwar im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Auch die Schulleitungen der kreiseigenen Schulen erwarten zu Recht eine zügige Umsetzung des Medienentwicklungsplans. 2. 3,0 Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen Zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit sind derzeit 3,0 Stellen (6 Teilzeitkräfte für 12 Schulen/Schulstandorte) geplant. Der Ausbau entspricht dem Wunsch der kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Sozial- und Bürgermeisterkonferenz) und wird auch von der zuständigen Schulrätin befürwortet. Die Stellen müssten aus Sicht der Fachabteilung spätestens zum 01.04.2019 eingerichtet werden, damit sie ab 01.08.2019 in Einsatz kommen können. 3. 0,5 Stelle zur Koordination der Tagespflege Die Fallzahlen (an Kindern in Tagespflegestellen) sind seit der letzten Vertragsanpassung 2015 mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) (V 116/2015) von 275 auf aktuell 339 (23 %) gestiegen. Parallel sind die Qualitätsanforderungen an Schulung, Beratung und Fortbildung der Tagespflegestellen gestiegen (u.a. kürzere Überprüfungsintervalle). Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die verbundenen Verwaltungstätigkeiten in der Hand des Jugendamtes zu konzentrieren (Statistik, Bescheiderstellung, Antragstellung, Berechnung Elternbeiträge, Berechnung Tagespflegekosten inkl. Rentenbeiträgen). Die pädagogischen Leistungen im Bereich Akquise, Schulung, Vermittlung und Betreuung sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben würden beim DKSB verbleiben. Für die Verwaltungstätigkeiten soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.01.2019) eine weitere 0,5 Stelle eingerichtet werden. Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird daher wie folgt ergänzt: Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2018 um folgende Stellen zu erweitern:  22,0 Stellen für die Rücknahme der Delegation Sozialhilfe (SGB XII)  0,231 Stellenanteile für die Aufstockung einer Tierarztstelle  0,5 Stellenanteile zur Umsetzung des Medienentwicklungskonzepts an Schulen  3,0 Stellen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen  0,5 Stellenanteile Verwaltungstätigkeiten Tagespflege gez. Rosenke