Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 13:01
Aktualisiert
25.09.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.09.2018
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Nachtrag zum Stellenplan 2018
TOP
V 449/2018
1. Ergänzun
g
Die Vorlage ist wie folgt zu ergänzen:
1. 0,5
Stelle
zur
Umsetzung
des
Medienentwicklungskonzeptes an Schulen
Mit Beschluss vom 11.07.2018 (V 437/2018) hat der Kreistag
den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises
Euskirchen beschlossen. Danach soll die digitale Infrastruktur
in den Schulen in erheblichem Umfang ausgebaut werden. Zu
diesem Zweck sollen Mittel aus dem Landesförderprogramm
„Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 2,4 bis 3,4 Mio. € (je
nach Ausstattungsvariante) aufgewendet werden, s. V
411/2018.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans bringt einen
erheblichen Mehraufwand an zu erledigenden Aufgaben mit
sich:
-
Erhalt, Ertüchtigung und Ausbau der strukturierten
Netzwerkverkabelung in den Schulgebäuden
Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN)
Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDVArbeitsplätze
Planung und Beschaffung digitaler Tafeln, mobiler
Endgeräte etc.
Neustrukturierung und Professionalisierung des
Beschaffungswesens
Sicherstellung des erheblich umfangreicheren Bedarfs
an Wartung und Support
Einweisung der Lehrkräfte in die neue Technik
Alle diese Aufgaben erfordern einen erheblichen
Abstimmungsaufwand insbesondere mit den Schulen. Da die
Digitalisierung in Schulen keine einmalige Aufgabe, sondern
stetig auf Stand zu halten ist, wird die Einrichtung einer
unbefristeten 0,5-Stelle beantragt.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans hat bereits
durch entsprechende Vorbereitungen begonnen, die ersten
Jahresgespräche mit den Schulen haben stattgefunden und
die ersten Beschaffungen sollen erfolgen. Auch der Ausbau
der strukturierten Gebäudeverkabelung und die Einrichtung
von WLAN sind bereits in Planung.
Entsprechend
Ziffer
4
des
Beschlusses
zum
Medienentwicklungsplan wurde vorrangig geprüft, ob die
Aufgaben alternativ von einem externen Auftragnehmer
wahrgenommen werden können. Eine an die KDVZ gerichtete
Anfrage ergab, dass diese die nachgefragte Dienstleistung
nicht erbringen kann.
Im Gespräch mit der KDVZ wurde noch einmal deutlich, dass
die hier zu erledigenden Aufgaben einer koordinierenden
Stelle sinnvollerweise nur von einer eigenen, beim
Schulträger angestellten Kraft wahrgenommen werden
können, und zwar im Hinblick darauf, dass es sich um
originäre Aufgaben des Schulträgers handelt, der
verantwortlich über eine pädagogisch und technisch sinnvolle
Ausstattung, die Standards und die Beschaffung zu
entscheiden hat. Dabei sind ständig Abstimmungen
vorzunehmen mit den Schulleitungen und ihren EDVBeauftragten, dem Immobilienmanagement des Kreises, der
Vergabestelle etc. Die Beauftragung eines externen
Dienstleisters würde ohnehin im Arbeitsablauf einen
Mehraufwand
bedeuten,
weil
noch
eine
weitere
Abstimmungsebene zwischen Schulträger und Dienstleister
hinzukäme.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans drängt, und
zwar im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fördermittel
aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Auch die
Schulleitungen der kreiseigenen Schulen erwarten zu Recht
eine zügige Umsetzung des Medienentwicklungsplans.
2. 3,0 Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen
Zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit sind derzeit 3,0
Stellen (6 Teilzeitkräfte für 12 Schulen/Schulstandorte)
geplant. Der Ausbau entspricht dem Wunsch der
kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Sozial- und
Bürgermeisterkonferenz) und wird auch von der zuständigen
Schulrätin befürwortet. Die Stellen müssten aus Sicht der
Fachabteilung spätestens zum 01.04.2019 eingerichtet
werden, damit sie ab 01.08.2019 in Einsatz kommen können.
3. 0,5 Stelle zur Koordination der Tagespflege
Die Fallzahlen (an Kindern in Tagespflegestellen) sind seit
der letzten Vertragsanpassung 2015 mit dem Deutschen
Kinderschutzbund (DKSB) (V 116/2015) von 275 auf aktuell
339 (23 %) gestiegen. Parallel sind die
Qualitätsanforderungen an Schulung, Beratung und
Fortbildung der Tagespflegestellen gestiegen (u.a. kürzere
Überprüfungsintervalle).
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die verbundenen
Verwaltungstätigkeiten in der Hand des Jugendamtes zu
konzentrieren (Statistik, Bescheiderstellung, Antragstellung,
Berechnung Elternbeiträge, Berechnung Tagespflegekosten
inkl. Rentenbeiträgen). Die pädagogischen Leistungen im
Bereich Akquise, Schulung, Vermittlung und Betreuung
sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben würden
beim DKSB verbleiben.
Für die Verwaltungstätigkeiten soll zum nächstmöglichen
Zeitpunkt (01.01.2019) eine weitere 0,5 Stelle eingerichtet
werden.
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird daher wie
folgt ergänzt:
Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2018 um folgende
Stellen zu erweitern:
22,0 Stellen für die Rücknahme der Delegation Sozialhilfe
(SGB XII)
0,231 Stellenanteile für die Aufstockung einer
Tierarztstelle
0,5
Stellenanteile
zur
Umsetzung
des
Medienentwicklungskonzepts an Schulen
3,0 Stellen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen
0,5 Stellenanteile Verwaltungstätigkeiten Tagespflege
gez. Rosenke