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Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
451 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:40 Uhr Am Dienstag, 18.09.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Reuter, Karl sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen/ Caspers, Markus Dederichs, Winfried Esser, Ralf Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Hilger, Franz-Josef Kurth, Guido Mayer, Gerhard Pospig, Dirk Poth, Edwin Renn-Rosenbaum, Jutta Schmidt, Bruno Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeverwaltungsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellter Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Schell, Hans-Peter Mauel, Alexander Mießeler, Uschi Schönfeld, Gabriela Züll, Andrea als Schriftführerin Zuschauer Presse 12 - zeitweise 1 - zeitweise Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauen im Außenbereich 5 1.1 Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. - 5 1.2 Gemarkung Roderath, Flur 9 Nr. 36 - Reitanlage - Vorlage 1011 /X.L. - 5 1.3 Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - 6 Punkt 2: Seite Bauleitplanung 8 2.1 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 1004 /X.L. - 8 2.2 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil Marmagen, Nettersheimer Straße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 1014 /X.L. - 9 Punkt 3: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - 10 Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - 10 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 2 Punkt 5: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) - Vorlage 1016 /X.L. - 11 Punkt 6: Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - 12 Punkt 7: Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - 13 Punkt 8: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - 14 Punkt 9: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik - Vorlage 996 /X.L. - 15 Punkt10: Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - 16 Punkt11: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - 18 Punkt12: Mitteilungen und Informationen 18 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Grundstücksangelegenheiten 19 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten 19 1.1.1 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 476 - Vorlage 864 /X.L. Z.28 - 19 1.1.2 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 126 - Vorlage 864 /X.L. Z.29 - 20 1.1.3 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 125 - Vorlage 864 /X.L. Z.30 - 20 1.1.4 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 124 - Vorlage 864 /X.L. Z.31 - 20 Seite 1 1.1 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 3 1.1.5 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 120 - Vorlage 864 /X.L. Z.32 - 21 1.1.6 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 443 - Vorlage 864 /X.L. Z.33 - 21 1.1.7 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 428 - Vorlage 864 /X.L. Z.34 - 21 1.1.8 Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 29 - Vorlage 864 /X.L. Z.35 - 21 1.1.9 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 421 - Vorlage 864 /X.L. Z.36 - 22 1.2 Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 361 - Vorlage 1010 /X.L. - 22 1.3 Vermarktungsgrundlagen in den Erschließungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 1008 /X.L. - 23 Punkt 2: Auftragsvergabe hier: Erschließung Baugebiet L6 A - Altes Pastorat - Vorlage 1006 /X.L. - 25 Punkt 3: Mitteilungen und Informationen 25 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 4 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauen im Außenbereich Punkt 1.1: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Ortsgrenze. Gemäß Baugesetz seien Bauten im Außenbereich, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, nicht zulässig. Seiner Meinung nach müsse vorliegend, da es sich um Flächen für die Landwirtschaft handele, zuerst der Flächennutzungsplan geändert werden, bevor eine Genehmigung des Carports erfolgen könne. Außerdem sei die mit der Vorlage zur Verfügung gestellte Karte hinsichtlich der aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans und des nunmehr geplanten Bauvorhabens nicht aufschlussreich genug. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um ein bestehendes Objekt in Bahrhaus handele. Der Niederschrift werde ein entsprechender Kartenauszug des Flächennutzungsplans als Anlage beigefügt Eine einmalige Umnutzung sei rechtlich zulässig, so dass davon auszugehen sei, dass der Kreis Euskirchen dem Antrag zustimmen werde, wenn die Gemeinde das Einvernehmen erteile. Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Hilger besteht Einvernehmen, den Sachverhalt nach Vorlage des zusätzlichen Kartenmaterials zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat weiterzuleiten. Zum Sachverhalt ergeht eine entsprechende Zusatzvorlage mit weitergehenden Informationen (statt Anlage zur Niederschrift). Beschluss: Es wird beschlossen, die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den Rat zu übertragen, um anhand der noch vorzulegenden Unterlagen eine weitere Beratung zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Gemarkung Roderath, Flur 9 Nr. 36 - Reitanlage - Vorlage 1011 /X.L. - Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass es sich um eine gemeindliche Fläche handele und die Gebührensätze zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz wie auch bei anderen Objekten nach der geltenden BeitragsNiederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 5 und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu berechnen seien. Beschluss: Es wird beschlossen, der Bauabsicht des IPN Roderath auf Beseitigung des WCContainers und der Fäkalsammelstelle sowie dem Anbau einer Toilettenanlage an das bestehende Vereinshaus zuzustimmen mit dem Ziel einer Anschlussmöglichkeit der WC-Anlage an das öffentliche Abwassernetz. Bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist der noch erforderliche Bauantrag abzuwarten. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.3: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es widersprüchliche Aussagen bzgl. des Vorliegens eines entsprechenden Bauantrags zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses vor der Sommerpause gegeben habe. Seines Erachtens sei der in der letzten Sitzungsphase gefasste Beschluss rechtswidrig, da seinerzeit kein förmlicher Bauantrag vorgelegen habe, der aber unbedingte Voraussetzung einer entsprechenden Beschlusslage sei. Einzige Möglichkeit, um rechtskonform zu handeln, sei demnach, den gefassten Beschluss zurückzunehmen und dem Fachausschuss nunmehr den konkreten Bauantrag mit entsprechenden Unterlagen inklusive Immissionsgutachten vorzulegen. Scheinbar seien die derzeitigen Betriebsgegebenheiten bauordnungsbehördlich zu beanstanden, was sich aus der erwähnten Verfügung des Kreises ableiten lasse. Der Bürgermeister widerspricht der Auffassung von Herrn Mayer. Gemeinde und Ausschuss seien verpflichtet, über das vorgebrachte Anliegen eines Bürgers in dessen Interesse zeitnah zu befinden. Der nunmehr als formeller Bauantrag über den Kreis eingegangene Bauantrag habe seinerzeit in Entwurfsform vorgelegen. Es sei baurechtlich nicht vorgeschrieben, dass ein solches Bauvorhaben unmittelbar als Erstes beim Kreis Euskirchen eingereicht werden müsse, so dass die vollzogene Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Beschluss sei somit rechtmäßig erfolgt. Gegenstand der Anfrage sei gewesen, auf einem Standort im Außenbereich eine weitere Halle für Geräte, Futtermittel und Vieh (Festmistanlage) zu errichten. An diesem Begehren habe sich nichts geändert. Der seitens der SPDFraktion diesbezüglich eingeleiteten Rechtsprüfung über die Kommunalaufsicht sehe er gelassen entgegen. Aufgrund des in der Vorlage angekündigten, anstehenden Behördentermins werde der Tagesordnungspunkt weiter bis zum Rat behandelt. Bezüglich der von Herrn Mayer angesprochenen Emissionswerte betont der Bürgermeister, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde und damit des Ausschusses sei, hierüber zu befinden. Dies liege Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 6 ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Kreises Euskirchen als Bauordnungsbehörde. Die Gemeinde habe lediglich über das Einvernehmen zu entscheiden. Ausschussmitglied Josef Falkenberg äußert sein Unverständnis über den Standpunkt der SPD-Fraktion. Es gehe lediglich um ein Erweiterungsbegehren eines etablierten, seit vielen Jahren in Engelgau ansässigen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes. Gegenstand der Entscheidung der Gemeinde sei ausschließlich die Entscheidung über die Einvernehmenserteilung. Ausschussmitglied Hilger merkt an, dass die UNA-Fraktion inhaltlich nicht grundsätzlich gegen den Bau sei, allerdings einen Alternativstandort bevorzugen würde. Wenn man die der Vorlage 953 Z1 (Dorfentwicklungsprozess) beigefügte Karte von Engelgau betrachte, gebe es ggf. auch alternative Flächen. Dies sei aber allein Sache des Antragstellers. Er schlägt vor, den ersten Punkt der Beschlussempfehlung heute wegzulassen und nur über den 2. abzustimmen. Der Bürgermeister betont nochmals, dass genau das behandelt worden sei, was Gegenstand des Bauantrags sei. Der Beschlussvorschlag gehe auch diesmal weiter bis zur Ratssitzung. Hinsichtlich der Eingabe bezüglich der Geruchsbelästigungen sei in der Vorlage beschrieben, dass die Nutzungsuntersagung zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben worden sei. In Bezug auf den Einwand von Herrn Hilger zu Alternativflächen sei er gerne bereit mit dem Antragsteller nochmals ein Gespräch zu führen. Ihm selbst sei allerdings keine Fläche bekannt, die einen geordneten betrieblichen Ablauf garantieren würde. Ausschussmitglied Kurth macht nochmals deutlich, dass das Einvernehmen am 03.07.2018 beschlossen worden sei. Es gehe lediglich um eine Erweiterung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Herr Mayer und Herr Pospig weisen nochmals darauf hin, dass ein Bauantrag nicht vorgelegen habe. Ohne entsprechende Informationen könne man keine Entscheidung treffen. Zudem seien die Vorlagen jeweils erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Die Vorgehensweise bzw. die gesamte Angelegenheit wirke insgesamt merkwürdig, im Sommer sei der Betrieb sogar stillgelegt worden. Der Bürgermeister verweist auf die Niederschrift. Er habe bereits erklärt, dass es keine Abweichungen zum vorgelegten Bauantrag gebe. Nunmehr werde vorgeschlagen, nochmals den Beschluss vom 03.07.2018 zu bestätigen. Bezüglich der im Sommer ergangenen Ordnungsverfügung habe sich der Landwirt erklären müssen und die sofortige Vollziehung sei zurückgezogen worden. Dass es weiterer Aufklärung bedürfe, habe er bereits erklärt. Hierzu sei ein gemeinsamer Termin mit Kreis, Landwirtschaftskammer und Bauherr notwendig wie in der Vorlage beschrieben. Die heutige Vorlage gehe daher weiter bis in den Rat. Hier sei davon auszugehen, dass dann alle Informationen für ein abschließendes Meinungsbild vorlägen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 7 Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass ganz klar beschrieben worden sei, dass auch aufgrund der nachbarlichen Schwierigkeiten die Erweiterung zur Entschärfung der Situation geplant sei. All dies habe man damals offen diskutiert. Seine Fraktion könne bedenkenlos zustimmen. Beschlussempfehlung: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Punkt 2: Bauleitplanung Punkt 2.1: 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 1004 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern: a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich ausgewiesenen Planbereich „WA3“, b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m ü. NHN im gesamten Plangebiet, c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur anstelle eines Minikreisels 2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst. 3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1 BauGB abgesehen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 8 4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 2.2: einstimmig ja 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil Marmagen, Nettersheimer Straße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 1014 /X.L. - Der Bürgermeister teilt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer mit, dass der Standort des landwirtschaftlichen Gehöfts auf dem ersten Plan ersichtlich sei. Weiterhin sei ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan beigefügt. Auf der dem Gebäude vorgelagerten Fläche sei eine Bebauung mit Ferienwohnungen für das Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ angedacht. Die Bezirksregierung sei beteiligt worden und habe erklärt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestünden. Beschluss: Es wird beschlossen, 1. für die Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2 von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaugebiet – Zweckbestimmung: Ferienhausanlage“ ist die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der betroffene Bereich der Änderung ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Der Planauszug ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Gem. § 2a BauGB ist der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. 4. Gem. § 2 Abs. 2 BauGB ist der Bauleitplan mit den benachbarten Kommunen abzustimmen. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen (§ 4 Abs. 1 BauGB). Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 9 5. Mit der Planerstellung sowie der Begründung und dem Umweltbericht ist das Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom einzig begünstigen Grundstückseigentümer zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der gegebenen Förderkulissen zu beantragen. Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: die einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf Objekt Nr. 2 der Verwaltungsvorlage und macht deutlich, dass es seines Erachtens nicht sein könne, dass ein Gebäude jahrelang nicht fertiggestellt worden sei und dies durch eine Förderung nunmehr nachgeholt werden solle. Dieses Vorhaben passe nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht in diese Förderkulisse und sollte somit auch nicht hierüber bezuschusst werden. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet Zingsheim liege. Für eine Ortschaft sei es von Bedeutung, dass Straßenzüge insgesamt gestaltet würden. Dies müsse man abwägen. Allerdings sei auch die Verwaltung der Meinung, in diesem Fall nicht die Höchstfördersumme zu gewähren sondern lediglich eine Anschubfinanzierung. Ohne Gewährung einer Förderung sei zu befürchten, dass die Verbesserungsmaßnahme am Gebäude nach wie vor nicht durchgeführt werde. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 10 Auf Nachfrage von Herrn Hilger, wie die Verwendung der Fördermittel vom Bauherrn nachgewiesen würde, teilt der Bürgermeister mit, dass nach Abwicklung der Arbeiten die Rechnungen bei der Gemeinde vorzulegen seien und erst nach Abnahme die Förderung gezahlt werde. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es häufiger Häuser gebe, die nicht zu Ende gebaut würden und befürchtet, dass bei einer Förderung des Objektes Nr. 2 ein Präzedenzfall für derartige Objekte geschaffen werde. Quasi würde hiermit das erstmalige Fertigstellen finanziert. Da deutlich geworden sei, dass der Ausschuss eine Förderung von Objekt 2 eher kritisch sehe, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt zurückzuziehen und nur über die Objekte 1, 3 und 4 abzustimmen. Mit dem Antragsteller werde er nochmals bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch führen. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Steinfelder Straße 33, Nettersheim Pfalzstraße 1, Zingsheim Erneuerung der Dacheindeckung Instandsetzung und Anstrich der Fassade an Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des Scheunentores Fassadeninstandsetzung an Wohnund Stallgebäude 3. 4. Weidenstraße Zingsheim 4, Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 18.360,82 € 3.000,00 € 4.111,86 € 2.056,00 € 6.091,59 € 3.000,00 € Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) - Vorlage 1016 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es schon entsprechende Sponsorengelder zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils gebe. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 11 Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Land in den 80er und 90er Jahren bereits Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gewährt habe. Auf diese Weise hätten die Dörfer von hohen Fördersummen profitieren können. Damals habe es häufig Diskussionen hinsichtlich der meist durch die Eigentümer geleisteten Spenden in Höhe von 50 % gegeben. Das Land habe später die Bereitstellung der Pauschalzuweisung eingestellt. Seit letztem Jahr gebe es nun das Programm wieder. Der Eigenanteil von 50 % sei durch die Gemeinde zu übernehmen und man sei sicherlich dankbar, wenn sich dieser durch Sponsorengelder reduzieren lasse. Bislang liege allerdings noch keine Sponsorengeldzusage vor. Beschluss: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass das Landesprogramm zur Heimatförderung grundsätzlich zu begrüßen sei. Bis zum Jahre 2022 würden voraussichtlich 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Besonders der 5. Punkt „Heimatzeugnis“ sei für die Gemeinde, die in der Vergangenheit quasi zum Experten in der Akquise von Fördermitteln geworden sei, sehr interessant. Er regt an, zur Information von Vereinen und Privatleuten eine ausführliche Veröffentlichung im Gemeindeblatt vorzusehen. Der Bürgermeister bestätigt dies. Ein Förderprogramm in dieser Form habe er bisher noch nicht erlebt. Es biete eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Anliegen von Dörfern, Vereinen und Privaten zu unterstützen. Bei Projekten in Kooperation mit Vereinen sei eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Gegebenenfalls müsse man überlegen, bei welchen Projekten mit geringerer Förderquote Umschichtungen in Richtung Heimatförderung möglich seien. Das Budget in Höhe von 150 Millionen Euro sei ausreichend, um die Vorhaben aus den Regionen zu unterstützen. Hinsichtlich des Teilelements „Heimatscheck“ werde man die Vereine anschreiben und bei der Beantragung unterstützen, damit möglichst viele von dem Projekt profitieren könnten, so der Bürgermeister. Von dem Förderbereich „Heimatzeugnis“ werde die Gemeinde stark profitieren können. Hier wolle man frühzeitig mit den Verantwortlichen ins Gespräch gehen, um mit dem Haushaltsplan 2019 bereits in der Lage zu sein, entsprechende Anträge zu platzieren. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 12 Auf Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass er dafür plädiere, jeden Verein einzubeziehen, somit auch Fördervereine. Ausschussmitglied Kurth äußert sich ebenfalls sehr positiv zu dem beschriebenen Förderprogramm, das sicherlich seinen Nutzen für die Gemeinde haben werde. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur Kenntnis. Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet über die neue Initiative des Landes, zur gezielten Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs. Wie im letzten Jahr zum Thema ÖPNV besprochen, seien alle 11 Dörfer durch den Einsatz von Kleinbussen an den Linienverkehr angebunden, so dass auch alle Orte in den Genuss einer Entwicklung kommen könnten. Auch in den kleineren Orten gebe es Bedarf an Baulandflächen. Man werde nun bei der BEG NRW dafür werben, nicht nur die Orte mit Bahnhof einzubeziehen, sondern auch die mit einer Anbindung an die Bahn im Stundentakt. Auf Nachfrage von Herrn Kurth teilt der Bürgermeister mit, dass die Anbindung an die Bahnstrecke bei der Nachfrage nach Bauland tatsächlich eine Rolle spiele. Auch heute seien wieder zahlreiche Grundstücksverkäufe auf der Tagesordnung. Häufig kämen die Interessenten von außerhalb. Eine schnelle Autobahnanbindung, Bahnanschluss und sicherer Kindergartenplatz seien die drei ausschlaggebenden Gründe für eine Kaufentscheidung. Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Initiative des Landes NRW „Bauland an der Schiene“ und beauftragt die Verwaltung, in die Baulandgespräche mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 13 Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW) mit einzutreten. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger weist auf zwei Punkte zum Thema hin. Einmal müsse dringend hinsichtlich des Anschlusses des Ortes Roderath etwas unternommen werden. Seit Jahren gebe es die verschiedensten Pläne zur Lösung der Problematik, aber bis jetzt sei nichts geschehen. Weiterhin bitte er darauf hinzuwirken, dass die Leitung nach Marmagen komplett unterirdisch verlegt werde. Zum Thema Roderath weist der Bürgermeister darauf hin, dass heute auch einige Zuhörer diesbezüglich der Sitzung folgten. Der Ort sei weiterhin der „weißeste Fleck“ im Kreis Euskirchen. Dies sehe auch der Kreis so. Heute seien nochmals Gespräche geführt worden, um zu forcieren, dass im Rahmen des Programms der Kreise Düren und Euskirchen möglichst die am schlechtesten versorgten Orte bevorzugt umgesetzt würden. Es sei in Aussicht gestellt worden, dass Roderath mit vorne auf der Liste stünde. Die Bewilligung seitens der Bundesregierung stehe allerdings noch aus, man rechne aber tagtäglich damit. Roderath habe sicherlich am längsten warten müssen, werde allerdings dann auch die beste Versorgung mit Glasfaser bis in die Häuser bekommen. Im Zuge der Verlegung wolle man auch darauf achten, dass möglichst auch anstehende straßenbauliche Maßnahmen mit einhergehen könnten. Er bedaure die Verzögerung in Roderath außerordentlich. Es habe in der Vergangenheit mehrere Ausschreibungen gegeben, für Roderath sei aber nie ein Angebot abgegeben worden. Bezüglich der Leitung nach Marmagen liege es allein in der Verantwortung der Telekom, ob die Anbindung über eine Erdleitung oder Freileitung über Masten erfolge. Diese Rechte basierten noch auf einem alten Telekommunikationsgesetz und hier habe man keine Möglichkeit der Einwirkung. Auf Nachfrage von Herrn Dederichs, ob die Bereitschaft der Bürger, in Roderath bei der Verlegung mitzuwirken, eine Anbindung beschleunigen könnte, teilt der Bürgermeister mit, dass diese Geste leider gar keine Wirkung mehr habe. Die Projekte seien zwischenzeitlich zu 100 % finanziert, daher spiele das für eine Realisierung keine Rolle mehr. Ausschussmitglied Hilger fragt an, ob nicht nach den langen Jahren Wartezeit ein anderes Level des Einsatzes der Gemeinde folgen müsse, gegebenenfalls mehr Eigeninitiative der Gemeinde, Einsatz eigener Haushaltsmittel, Personal etc. Die Lebensbedingungen im Gemeindegebiet müssten ja für alle Bürger gleich sein. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 14 Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass bislang seitens des Kreises kein fester Termin für die Realisierung genannt sei. Wenn hierüber Klarheit bestehe, sei es auch leichter eine Entscheidung zu treffen. Eine Alternativlösung bedeute zudem wieder eine Anbindung in abgespeckter Form. Man müsse auf jeden Fall darauf drängen, noch in diesem Jahr eine verlässliche Aussage zu bekommen. Von Ausschussmitglied Mayer wird angemerkt, dass die Telekom ein börsennotiertes Unternehmen sei und daher hauptsächlich an der finanziellen Komponente interessiert sei. Die Belange der Gemeinde interessierten hier weniger. Der Bürgermeister legt nochmals dar, dass bis zur Bewilligung der Fördermittel gewartet werden müsse. Dies sei leider nicht zu ändern. Wenn der Ort Roderath dann weit vorne auf der Liste stehe, sei dies ein erster Schritt zum Erfolg. Bezüglich der Mobilfunkanbindung D1 des Ortes Roderath weist er darauf hin, dass derzeit Gespräche stattfinden, um gegebenenfalls über eine mobile Antennenanlage eine Teilverbesserung zu erreichen. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass man bei einer hoffentlich baldigen Breitbandanbindung in Roderath zumindest dann die optimale Lösung erreichen werde. In den anderen Orten ohne Glasfaserkabel in die Häuser sei zu befürchten, dass zukünftig aufgrund des schnell voranschreitenden technischen Wandels wieder Probleme auftreten würden. Auf die Wortmeldung eines Bürgers aus Roderath bestätigt der Bürgermeister, dass der Kreis selbst Roderath als „weißesten Fleck“ im Kreis bezeichnet habe. Das Bewusstsein sei also da, dass Roderath der aktuell am schlechtesten mit Breitband versorgte Ort sei. Schulen und Gewerbegebiete seien ebenfalls in vorderer Priorität angesiedelt. Seiner Meinung nach müssten Dörfer allerdings Vorrang vor der Anbindung von Einzelgehöften haben. Gemeinsam mit dem Kreis werde man frühzeitig vor der Glasfaserverlegung über die straßenbaulichen Maßnahmen nachdenken, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 15 - Vorlage 996 /X.L. Der Bürgermeister weist auf eine Anfrage der UNA-Fraktion von Anfang des Jahres bezüglich der Beleuchtung der Kirchen hin. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass eine Berücksichtigung im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde erfolgen sollte. Die heutige Vorlage beinhalte keine diesbezüglichen Maßnahmen, diese würden aber noch kommen. Bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung seien zwischenzeitlich bis auf wenige Lampen alle ertüchtigt worden. Die Schaltfrequenzen habe man wie bisher beibehalten. Man könne vor allem dann Strom sparen, wenn nicht alle Leuchten die gesamte Nacht brennen würden. Bei gewissen Lampen sei nachts auch keine Beleuchtung nötig. Zudem bestehe nun die Möglichkeit, die Leuchten zu dimmen, teilt der Bürgermeister weiter mit. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass von Bürgern mitgeteilt worden sei, dass die neuen Leuchten nicht so hell seien wie die früheren. Gegebenenfalls wäre weißes Licht besser gewesen. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass er ein anderes Stimmungsbild wahrgenommen habe. Das Licht sei nicht so grell und durchaus angenehm. Die Intensität lasse sich durch die Dimmfunktion regeln. Allerdings gebe es Bürger, die keine Beleuchtung direkt vor dem Haus wünschten, andere bevorzugten wiederum eine komplette Ausleuchtung aus Gründen der Sicherheit. Seitens der anwesenden Ortvorsteher Falkenberg, Caspers und Reuter wird von einer überwiegend positiven Reaktion der Bürgerinnen und Bürger berichtet. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin für jede Ortslage ein Konzept der vorgesehenen Ein- und Ausschaltzeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - Ausschussmitglied Caspers teilt mit, dass er als Betroffener die Vorlage sehr begrüße. Es sei wichtig, etwas gegen die Lärmbelästigungen zu unternehmen. Nach Meinung von Ausschussmitglied Pospig sei es sehr schwierig, hier adäquate Lösungen zu finden. Im Grunde sei das Ansinnen zu begrüßen, aber es dürften keine falschen Erwartungen geweckt werden. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 16 Der Bürgermeister führt an, dass die Belästigungen für die Anwohner solcher Straßenstrecken, die es vielfach in der Eifel und anderen Mittelgebirgsregionen gebe, teilweise unerträglich seien. Nun gehe es darum, nicht allein, sondern im Verbund mit anderen Kommunen, Polizei, Bundestagsabgeordneten, etc. Lösungen herbeizuführen. Es sei sicherlich auch eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da im Touristikbereich auch eine Wertstellung mit den Motorradfahrern einhergehe. Es gehe vor allem um diejenigen, die sich nicht an die StVO hielten und durch ausgebaute Schalldämpfer erheblichen Lärm verursachten. Hier seien nicht nur landesrechtliche Maßnahmen erforderlich, sondern auch nach Bundes- und EU-Recht. Für April 2019 sei ein diesbezügliches Symposium auf Vogelsang geplant. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass teilweise regelrechte Rennveranstaltungen durchgeführt würden, bei denen die Motorradfahrer die Strecken mehrmals rauf und runter führen. Dies sei ein unhaltbarer Zustand für die Anwohner solcher Strecken. Hier gehe es selbstverständlich nicht um die normalen Fahrzeugführer, die durch die Eifel führen. Ausschussmitglied Mayer weist auf die verschiedenen Verordnungen EU-weit hin. Abhilfe könne nur geschafft werden, wenn die Polizei häufig vor Ort an diesen bekannten Strecken Präsenz zeige. Dies sei die einzige Maßnahme, die helfen könnte. Eine anwesende Bürgerin aus Holzmülheim berichtet, dass vor allem an den Wochenenden regelrechte Rennen veranstaltet würden. Oft handele es sich auch um Jugendliche aus der Umgebung. Die Polizei komme trotz telefonischer Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund Personalmangels oft gar nicht. Der Zustand sei unerträglich. Sie wünsche sich mehr Präsenz von Polizei und Ordnungsamt. Ein anderer betroffener Anwohner informiert, dass man sich an einem der vergangenen Wochenenden mit mehreren Bürgern aus Holzmülheim an Feldwegen und Einfahrten postiert habe und die Fahrer gezielt angesprochen habe. Die Kennzeichen der Verursacher seien bekannt, dies nütze allerdings nichts, da man Beweise brauche. Seiner Meinung nach könnten verkehrslenkende Maßnahmen mit einfachen Mitteln zum Erfolg führen. In den Niederlanden finde man z.B. oft Drempel zur Geschwindigkeitsreduzierung. Alternative wäre vielleicht auch eine Lärmschutzwand. Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass Holzmülheim stark betroffen sei. Hier müssten dringend gemeinsame Lösungen gefunden werden. In Holzmülheim sei die Lage tatsächlich extrem, so Ausschussmitglied Hilger. Vielleicht könne man hier solche geschwindigkeitsreduzieren Maßnahmen wie eben beschrieben beantragen und im Rahmen der Verkehrsschau ansprechen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 17 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete Maßnahmen gegen die Belästigung durch Motorradlärm in unserem Gemeindegebiet zu veranlassen. Gleichzeitig bestätigt der Gemeinderat den Forderungskatalog der Arbeitsgemeinschaft Region Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm vom 9.7.2018. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass das Gebäude derzeit leer stehe und die notwendigen Arbeiten daher problemlos durchgeführt werden könnten. Er widerspricht der Ansicht von Herrn Mayer, dass der Kaufpreis in Anbetracht der nun anstehenden Sanierungsmaßnahmen sehr hoch gewesen sei. Im Jahr 2015 seien nahezu 200 Menschen in die Gemeinde gekommen, für die der notwendige Wohnraum akut habe geschaffen werden müssen. Eine dezentrale Unterbringung in allen 11 Dörfern sei gut gelungen. Auch der Preis sei nicht zu hoch gewesen. Das Gebäude stehe zwar derzeit leer, werde aber demnächst wohl wieder als Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge benötigt werden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen. Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Laubbeseitigung auf gemeindlichen Grundstücken Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie auf den gemeindlichen Grundstücken die nunmehr wieder jahreszeitbedingt anstehende Laubentsorgung von statten gehe. Werde diese von Bürgern durchgeführt oder über den Bauhof? Seines Wissens seien in anderen Kommunen zu diesem Zweck Saugwagen eingesetzt. Auf gemeindlichen Grundstücken werde das Laub durch die Grünkolonnen der Gemeinde beseitigt. Ihm widerstrebe auch, sich mit Kommunen zu vergleichen, die sich ggf. in der Haushaltssicherung befänden, aber teure Geräte für derartige Arbeiten einsetzten. Er sei auch aufgrund des Lärms eher gegen den Einsatz von Laubbläsern. Die bisherigen Methoden hätten sich bewährt, betont der Bürgermeister. Neben Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 18 Bauhofmitarbeitern kümmerten sich auch ehrenamtliche Kräfte im Rahmen der Grünpflege um das Einsammeln von Laub. So lange man Ehrenamtliche finde, sei dies wesentlich besser als der Einsatz von technischem Gerät, betont Ausschussmitglied Hilger. Anwohner hätten auch ein eigenes Interesse und daher sei auch das Engagement entsprechend hoch. b) Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Der Bürgermeister berichtet, dass vor rd. einer Woche die Nachricht eingetroffen sei, dass Frohngau eine Silbermedaille sowie einen Sonderpreis im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gewonnen habe. Hierzu sei ein besonderer Glückwunsch an den Ort Frohngau zu richten. Insgesamt seien drei Silber- und eine Bronzemedaille an Orte aus dem Kreis gegangen. Die Preisverleihung sei für den 24.11.2018 terminiert. c) Entsorgung von Heckenschnitt Ausschussmitglied Dederichs erkundigt sich, ob für die Entsorgung von Heckenschnitt bei der Kreismülldeponie ein Schein der Gemeinde Voraussetzung sei. Seines Wissens sei dies bisher nicht der Fall gewesen und die Entsorgung auch kostenlos möglich gewesen. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Entsorgung kreisweit eigentlich kostenlos sei. Für Grünabfälle gebe es allerdings zwischenzeitlich auch eine Entsorgungsmöglichkeit im Gewerbegebiet Zingsheim. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 19