Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
451 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:40 Uhr
Am Dienstag, 18.09.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger/innen/
Caspers, Markus
Dederichs, Winfried
Esser, Ralf
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Renn-Rosenbaum, Jutta
Schmidt, Bruno
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schell, Hans-Peter
Mauel, Alexander
Mießeler, Uschi
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuschauer
Presse
12 - zeitweise
1 - zeitweise
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauen im Außenbereich
5
1.1
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. -
5
1.2
Gemarkung Roderath, Flur 9 Nr. 36 - Reitanlage
- Vorlage 1011 /X.L. -
5
1.3
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und
Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
6
Punkt 2:
Seite
Bauleitplanung
8
2.1
6. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten
Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 1004 /X.L. -
8
2.2
56. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil
Marmagen, Nettersheimer Straße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 1014 /X.L. -
9
Punkt 3:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. Z.1 -
10
Punkt 4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.5 -
10
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 2
Punkt 5:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
(Pauschalzuweisungen)
- Vorlage 1016 /X.L. -
11
Punkt 6:
Heimatförderungsprogramm NRW
hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen,
Vereine und Private
- Vorlage 1013 /X.L. -
12
Punkt 7:
Landesinitiative "Bauland an der Schiene"
- Vorlage 1015 /X.L. -
13
Punkt 8:
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 1005 /X.L. -
14
Punkt 9:
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
hier: Umrüstung auf LED-Technik
- Vorlage 996 /X.L. -
15
Punkt10:
Bekämpfung von Motorradlärm
- Vorlage 1017 /X.L. -
16
Punkt11:
Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf
- Vorlage 1012 /X.L. -
18
Punkt12:
Mitteilungen und Informationen
18
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Grundstücksangelegenheiten
19
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
19
1.1.1
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 476
- Vorlage 864 /X.L. Z.28 -
19
1.1.2
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 126
- Vorlage 864 /X.L. Z.29 -
20
1.1.3
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 125
- Vorlage 864 /X.L. Z.30 -
20
1.1.4
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 124
- Vorlage 864 /X.L. Z.31 -
20
Seite
1
1.1
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 3
1.1.5
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 120
- Vorlage 864 /X.L. Z.32 -
21
1.1.6
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 443
- Vorlage 864 /X.L. Z.33 -
21
1.1.7
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 428
- Vorlage 864 /X.L. Z.34 -
21
1.1.8
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 29
- Vorlage 864 /X.L. Z.35 -
21
1.1.9
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 421
- Vorlage 864 /X.L. Z.36 -
22
1.2
Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen,
Flur 10 Nr. 361
- Vorlage 1010 /X.L. -
22
1.3
Vermarktungsgrundlagen in den Erschließungsgebieten
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
- Vorlage 1008 /X.L. -
23
Punkt 2:
Auftragsvergabe
hier: Erschließung Baugebiet L6 A - Altes Pastorat
- Vorlage 1006 /X.L. -
25
Punkt 3:
Mitteilungen und Informationen
25
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 4
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauen im Außenbereich
Punkt 1.1:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Ortsgrenze.
Gemäß Baugesetz seien Bauten im Außenbereich, die dem Flächennutzungsplan
widersprechen, nicht zulässig. Seiner Meinung nach müsse vorliegend, da es sich um
Flächen für die Landwirtschaft handele, zuerst der Flächennutzungsplan geändert
werden, bevor eine Genehmigung des Carports erfolgen könne. Außerdem sei die mit
der Vorlage zur Verfügung gestellte Karte hinsichtlich der aktuellen Festsetzungen des
Flächennutzungsplans
und
des
nunmehr
geplanten
Bauvorhabens
nicht
aufschlussreich genug.
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um ein bestehendes Objekt in Bahrhaus
handele. Der Niederschrift werde ein entsprechender Kartenauszug des
Flächennutzungsplans als Anlage beigefügt Eine einmalige Umnutzung sei rechtlich
zulässig, so dass davon auszugehen sei, dass der Kreis Euskirchen dem Antrag
zustimmen werde, wenn die Gemeinde das Einvernehmen erteile.
Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Hilger besteht Einvernehmen, den Sachverhalt
nach Vorlage des zusätzlichen Kartenmaterials zur endgültigen Beschlussfassung an
den Rat weiterzuleiten.
Zum Sachverhalt ergeht eine entsprechende Zusatzvorlage mit weitergehenden Informationen
(statt Anlage zur Niederschrift).
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den Rat zu
übertragen, um anhand der noch vorzulegenden Unterlagen eine weitere Beratung zu
ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Roderath, Flur 9 Nr. 36 - Reitanlage
- Vorlage 1011 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass es sich
um eine gemeindliche Fläche handele und die Gebührensätze zum Anschluss an das
öffentliche Abwassernetz wie auch bei anderen Objekten nach der geltenden BeitragsNiederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 5
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu berechnen seien.
Beschluss:
Es wird beschlossen, der Bauabsicht des IPN Roderath auf Beseitigung des WCContainers und der Fäkalsammelstelle sowie dem Anbau einer Toilettenanlage an das
bestehende Vereinshaus zuzustimmen mit dem Ziel einer Anschlussmöglichkeit der
WC-Anlage an das öffentliche Abwassernetz. Bezüglich der Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist der noch erforderliche
Bauantrag abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.3:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es widersprüchliche Aussagen bzgl.
des Vorliegens eines entsprechenden Bauantrags zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses
vor der Sommerpause gegeben habe. Seines Erachtens sei der in der letzten
Sitzungsphase gefasste Beschluss rechtswidrig, da seinerzeit kein förmlicher
Bauantrag
vorgelegen
habe,
der
aber
unbedingte
Voraussetzung
einer
entsprechenden Beschlusslage sei. Einzige Möglichkeit, um rechtskonform zu handeln,
sei demnach, den gefassten Beschluss zurückzunehmen und dem Fachausschuss
nunmehr den konkreten Bauantrag mit entsprechenden Unterlagen inklusive
Immissionsgutachten
vorzulegen.
Scheinbar
seien
die
derzeitigen
Betriebsgegebenheiten bauordnungsbehördlich zu beanstanden, was sich aus der
erwähnten Verfügung des Kreises ableiten lasse.
Der Bürgermeister widerspricht der Auffassung von Herrn Mayer. Gemeinde und
Ausschuss seien verpflichtet, über das vorgebrachte Anliegen eines Bürgers in dessen
Interesse zeitnah zu befinden. Der nunmehr als formeller Bauantrag über den Kreis
eingegangene Bauantrag habe seinerzeit in Entwurfsform vorgelegen. Es sei
baurechtlich nicht vorgeschrieben, dass ein solches Bauvorhaben unmittelbar als
Erstes beim Kreis Euskirchen eingereicht werden müsse, so dass die vollzogene
Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Beschluss sei somit
rechtmäßig erfolgt. Gegenstand der Anfrage sei gewesen, auf einem Standort im
Außenbereich eine weitere Halle für Geräte, Futtermittel und Vieh (Festmistanlage) zu
errichten. An diesem Begehren habe sich nichts geändert. Der seitens der SPDFraktion diesbezüglich eingeleiteten Rechtsprüfung über die Kommunalaufsicht sehe
er gelassen entgegen.
Aufgrund des in der Vorlage angekündigten, anstehenden Behördentermins werde der
Tagesordnungspunkt weiter bis zum Rat behandelt. Bezüglich der von Herrn Mayer
angesprochenen Emissionswerte betont der Bürgermeister, dass es nicht Aufgabe der
Gemeinde und damit des Ausschusses sei, hierüber zu befinden. Dies liege
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 6
ausschließlich
im
Zuständigkeitsbereich
des
Kreises
Euskirchen
als
Bauordnungsbehörde. Die Gemeinde habe lediglich über das Einvernehmen zu
entscheiden.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg äußert sein Unverständnis über den Standpunkt
der SPD-Fraktion. Es gehe lediglich um ein Erweiterungsbegehren eines etablierten,
seit vielen Jahren in Engelgau ansässigen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes.
Gegenstand der Entscheidung der Gemeinde sei ausschließlich die Entscheidung über
die Einvernehmenserteilung.
Ausschussmitglied Hilger merkt an, dass die UNA-Fraktion inhaltlich nicht
grundsätzlich gegen den Bau sei, allerdings einen Alternativstandort bevorzugen
würde. Wenn man die der Vorlage 953 Z1 (Dorfentwicklungsprozess) beigefügte Karte
von Engelgau betrachte, gebe es ggf. auch alternative Flächen. Dies sei aber allein
Sache des Antragstellers. Er schlägt vor, den ersten Punkt der Beschlussempfehlung
heute wegzulassen und nur über den 2. abzustimmen.
Der Bürgermeister betont nochmals, dass genau das behandelt worden sei, was
Gegenstand des Bauantrags sei. Der Beschlussvorschlag gehe auch diesmal weiter bis
zur Ratssitzung. Hinsichtlich der Eingabe bezüglich der Geruchsbelästigungen sei in
der Vorlage beschrieben, dass die Nutzungsuntersagung zwischenzeitlich durch das
Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben worden sei. In Bezug auf den Einwand von
Herrn Hilger zu Alternativflächen sei er gerne bereit mit dem Antragsteller nochmals
ein Gespräch zu führen. Ihm selbst sei allerdings keine Fläche bekannt, die einen
geordneten betrieblichen Ablauf garantieren würde.
Ausschussmitglied Kurth macht nochmals deutlich, dass das Einvernehmen am
03.07.2018 beschlossen worden sei. Es gehe lediglich um eine Erweiterung zur
Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Herr Mayer und Herr Pospig weisen nochmals darauf hin, dass ein Bauantrag nicht
vorgelegen habe. Ohne entsprechende Informationen könne man keine Entscheidung
treffen. Zudem seien die Vorlagen jeweils erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung
gestellt worden. Die Vorgehensweise bzw. die gesamte Angelegenheit wirke insgesamt
merkwürdig, im Sommer sei der Betrieb sogar stillgelegt worden.
Der Bürgermeister verweist auf die Niederschrift. Er habe bereits erklärt, dass es
keine Abweichungen zum vorgelegten Bauantrag gebe. Nunmehr werde
vorgeschlagen, nochmals den Beschluss vom 03.07.2018 zu bestätigen. Bezüglich der
im Sommer ergangenen Ordnungsverfügung habe sich der Landwirt erklären müssen
und die sofortige Vollziehung sei zurückgezogen worden. Dass es weiterer Aufklärung
bedürfe, habe er bereits erklärt. Hierzu sei ein gemeinsamer Termin mit Kreis,
Landwirtschaftskammer und Bauherr notwendig wie in der Vorlage beschrieben. Die
heutige Vorlage gehe daher weiter bis in den Rat. Hier sei davon auszugehen, dass
dann alle Informationen für ein abschließendes Meinungsbild vorlägen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 7
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass ganz klar beschrieben worden sei,
dass auch aufgrund der nachbarlichen Schwierigkeiten die Erweiterung zur
Entschärfung der Situation geplant sei. All dies habe man damals offen diskutiert.
Seine Fraktion könne bedenkenlos zustimmen.
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und
Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt.
2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur
abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Punkt 2:
Bauleitplanung
Punkt 2.1:
6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur
Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
(BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 1004 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern:
a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich
ausgewiesenen Planbereich „WA3“,
b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m
ü. NHN im gesamten Plangebiet,
c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur
anstelle eines Minikreisels
2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ ist
das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4,
von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1 BauGB
abgesehen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 8
4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an
die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der
Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro
Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.2:
einstimmig ja
56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ortsteil Marmagen, Nettersheimer Straße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 1014 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer mit, dass der
Standort des landwirtschaftlichen Gehöfts auf dem ersten Plan ersichtlich sei.
Weiterhin sei ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan beigefügt. Auf der dem
Gebäude vorgelagerten Fläche sei eine Bebauung mit Ferienwohnungen für das
Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ angedacht. Die Bezirksregierung sei beteiligt
worden und habe erklärt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken
bestünden.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. für die Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur
10 Nr. 2 von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaugebiet –
Zweckbestimmung:
Ferienhausanlage“
ist
die
56.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der betroffene Bereich der Änderung ist
aus dem beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan ersichtlich. Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
gefasst. Der Planauszug ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Gem. § 2a BauGB ist der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes eine
Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen.
4. Gem. § 2 Abs. 2 BauGB ist der Bauleitplan mit den benachbarten Kommunen
abzustimmen. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu
unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu beteiligen (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 9
5. Mit der Planerstellung sowie der Begründung und dem Umweltbericht ist das
Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die hierbei
entstehenden Kosten sind vom einzig begünstigen Grundstückseigentümer zu
übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die
Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen
Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu
entwickeln.
Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der
gegebenen Förderkulissen zu beantragen.
Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch
kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
die
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.5 -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf Objekt Nr. 2 der Verwaltungsvorlage und
macht deutlich, dass es seines Erachtens nicht sein könne, dass ein Gebäude
jahrelang nicht fertiggestellt worden sei und dies durch eine Förderung nunmehr
nachgeholt werden solle. Dieses Vorhaben passe nach Auffassung der SPD-Fraktion
nicht in diese Förderkulisse und sollte somit auch nicht hierüber bezuschusst werden.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet Zingsheim
liege. Für eine Ortschaft sei es von Bedeutung, dass Straßenzüge insgesamt gestaltet
würden. Dies müsse man abwägen. Allerdings sei auch die Verwaltung der Meinung, in
diesem Fall nicht die Höchstfördersumme zu gewähren sondern lediglich eine
Anschubfinanzierung. Ohne Gewährung einer Förderung sei zu befürchten, dass die
Verbesserungsmaßnahme am Gebäude nach wie vor nicht durchgeführt werde.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 10
Auf Nachfrage von Herrn Hilger, wie die Verwendung der Fördermittel vom Bauherrn
nachgewiesen würde, teilt der Bürgermeister mit, dass nach Abwicklung der Arbeiten
die Rechnungen bei der Gemeinde vorzulegen seien und erst nach Abnahme die
Förderung gezahlt werde.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es häufiger Häuser gebe, die nicht zu
Ende gebaut würden und befürchtet, dass bei einer Förderung des Objektes Nr. 2 ein
Präzedenzfall für derartige Objekte geschaffen werde. Quasi würde hiermit das
erstmalige Fertigstellen finanziert.
Da deutlich geworden sei, dass der Ausschuss eine Förderung von Objekt 2 eher
kritisch sehe, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt zurückzuziehen und nur
über die Objekte 1, 3 und 4 abzustimmen. Mit dem Antragsteller werde er nochmals
bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch führen. Hierzu besteht
Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-,
Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
in den
Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
Steinfelder Straße 33,
Nettersheim
Pfalzstraße
1,
Zingsheim
Erneuerung
der
Dacheindeckung
Instandsetzung
und
Anstrich der Fassade an
Scheune
und
Wohngebäude
sowie
Anstrich
des
Scheunentores
Fassadeninstandsetzung
an
Wohnund
Stallgebäude
3.
4.
Weidenstraße
Zingsheim
4,
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
18.360,82 €
3.000,00 €
4.111,86 €
2.056,00 €
6.091,59 €
3.000,00 €
Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
(Pauschalzuweisungen)
- Vorlage 1016 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es schon entsprechende Sponsorengelder
zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils gebe.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 11
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Land in den 80er und 90er Jahren bereits
Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
gewährt habe. Auf diese Weise hätten die Dörfer von hohen Fördersummen profitieren
können. Damals habe es häufig Diskussionen hinsichtlich der meist durch die
Eigentümer geleisteten Spenden in Höhe von 50 % gegeben. Das Land habe später
die Bereitstellung der Pauschalzuweisung eingestellt. Seit letztem Jahr gebe es nun
das Programm wieder. Der Eigenanteil von 50 % sei durch die Gemeinde zu
übernehmen und man sei sicherlich dankbar, wenn sich dieser durch Sponsorengelder
reduzieren lasse. Bislang liege allerdings noch keine Sponsorengeldzusage vor.
Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen
des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer
privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und
einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan
2019 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Heimatförderungsprogramm NRW
hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine
und Private
- Vorlage 1013 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass das Landesprogramm zur Heimatförderung
grundsätzlich zu begrüßen sei. Bis zum Jahre 2022 würden voraussichtlich 150
Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Besonders der 5. Punkt „Heimatzeugnis“ sei für
die Gemeinde, die in der Vergangenheit quasi zum Experten in der Akquise von
Fördermitteln geworden sei, sehr interessant. Er regt an, zur Information von
Vereinen und Privatleuten eine ausführliche Veröffentlichung im Gemeindeblatt
vorzusehen.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Ein Förderprogramm in dieser Form habe er bisher
noch nicht erlebt. Es biete eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Anliegen von Dörfern,
Vereinen und Privaten zu unterstützen. Bei Projekten in Kooperation mit Vereinen sei
eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Gegebenenfalls müsse man überlegen, bei
welchen Projekten mit geringerer Förderquote Umschichtungen in Richtung
Heimatförderung möglich seien. Das Budget in Höhe von 150 Millionen Euro sei
ausreichend, um die Vorhaben aus den Regionen zu unterstützen.
Hinsichtlich des Teilelements „Heimatscheck“ werde man die Vereine anschreiben und
bei der Beantragung unterstützen, damit möglichst viele von dem Projekt profitieren
könnten, so der Bürgermeister. Von dem Förderbereich „Heimatzeugnis“ werde die
Gemeinde stark profitieren können. Hier wolle man frühzeitig mit den
Verantwortlichen ins Gespräch gehen, um mit dem Haushaltsplan 2019 bereits in der
Lage zu sein, entsprechende Anträge zu platzieren.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 12
Auf Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass er dafür plädiere,
jeden Verein einzubeziehen, somit auch Fördervereine.
Ausschussmitglied Kurth äußert sich ebenfalls sehr positiv zu dem beschriebenen
Förderprogramm, das sicherlich seinen Nutzen für die Gemeinde haben werde.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm
„Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur
Kenntnis.
Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche
Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im
Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung
Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und
danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Landesinitiative "Bauland an der Schiene"
- Vorlage 1015 /X.L. -
Der Bürgermeister berichtet über die neue Initiative des Landes, zur gezielten
Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltepunkten des
schienengebundenen Personennahverkehrs. Wie im letzten Jahr zum Thema ÖPNV
besprochen, seien alle 11 Dörfer durch den Einsatz von Kleinbussen an den
Linienverkehr angebunden, so dass auch alle Orte in den Genuss einer Entwicklung
kommen könnten. Auch in den kleineren Orten gebe es Bedarf an Baulandflächen.
Man werde nun bei der BEG NRW dafür werben, nicht nur die Orte mit Bahnhof
einzubeziehen, sondern auch die mit einer Anbindung an die Bahn im Stundentakt.
Auf Nachfrage von Herrn Kurth teilt der Bürgermeister mit, dass die Anbindung an die
Bahnstrecke bei der Nachfrage nach Bauland tatsächlich eine Rolle spiele. Auch heute
seien wieder zahlreiche Grundstücksverkäufe auf der Tagesordnung. Häufig kämen die
Interessenten von außerhalb. Eine schnelle Autobahnanbindung, Bahnanschluss und
sicherer Kindergartenplatz seien die drei ausschlaggebenden Gründe für eine
Kaufentscheidung.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Initiative des Landes NRW
„Bauland an der Schiene“ und beauftragt die Verwaltung, in die Baulandgespräche mit
dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 13
Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
(BEG NRW) mit einzutreten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 1005 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger weist auf zwei Punkte zum Thema hin. Einmal müsse
dringend hinsichtlich des Anschlusses des Ortes Roderath etwas unternommen
werden. Seit Jahren gebe es die verschiedensten Pläne zur Lösung der Problematik,
aber bis jetzt sei nichts geschehen.
Weiterhin bitte er darauf hinzuwirken, dass die Leitung nach Marmagen komplett
unterirdisch verlegt werde.
Zum Thema Roderath weist der Bürgermeister darauf hin, dass heute auch einige
Zuhörer diesbezüglich der Sitzung folgten. Der Ort sei weiterhin der „weißeste Fleck“
im Kreis Euskirchen. Dies sehe auch der Kreis so. Heute seien nochmals Gespräche
geführt worden, um zu forcieren, dass im Rahmen des Programms der Kreise Düren
und Euskirchen möglichst die am schlechtesten versorgten Orte bevorzugt umgesetzt
würden. Es sei in Aussicht gestellt worden, dass Roderath mit vorne auf der Liste
stünde. Die Bewilligung seitens der Bundesregierung stehe allerdings noch aus, man
rechne aber tagtäglich damit. Roderath habe sicherlich am längsten warten müssen,
werde allerdings dann auch die beste Versorgung mit Glasfaser bis in die Häuser
bekommen. Im Zuge der Verlegung wolle man auch darauf achten, dass möglichst
auch anstehende straßenbauliche Maßnahmen mit einhergehen könnten.
Er bedaure die Verzögerung in Roderath außerordentlich. Es habe in der
Vergangenheit mehrere Ausschreibungen gegeben, für Roderath sei aber nie ein
Angebot abgegeben worden.
Bezüglich der Leitung nach Marmagen liege es allein in der Verantwortung der
Telekom, ob die Anbindung über eine Erdleitung oder Freileitung über Masten erfolge.
Diese Rechte basierten noch auf einem alten Telekommunikationsgesetz und hier
habe man keine Möglichkeit der Einwirkung.
Auf Nachfrage von Herrn Dederichs, ob die Bereitschaft der Bürger, in Roderath bei
der Verlegung mitzuwirken, eine Anbindung beschleunigen könnte, teilt der
Bürgermeister mit, dass diese Geste leider gar keine Wirkung mehr habe. Die Projekte
seien zwischenzeitlich zu 100 % finanziert, daher spiele das für eine Realisierung
keine Rolle mehr.
Ausschussmitglied Hilger fragt an, ob nicht nach den langen Jahren Wartezeit ein
anderes Level des Einsatzes der Gemeinde folgen müsse, gegebenenfalls mehr
Eigeninitiative der Gemeinde, Einsatz eigener Haushaltsmittel, Personal etc. Die
Lebensbedingungen im Gemeindegebiet müssten ja für alle Bürger gleich sein.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 14
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass bislang seitens des Kreises kein fester
Termin für die Realisierung genannt sei. Wenn hierüber Klarheit bestehe, sei es auch
leichter eine Entscheidung zu treffen. Eine Alternativlösung bedeute zudem wieder
eine Anbindung in abgespeckter Form. Man müsse auf jeden Fall darauf drängen, noch
in diesem Jahr eine verlässliche Aussage zu bekommen.
Von Ausschussmitglied Mayer wird angemerkt, dass die Telekom ein börsennotiertes
Unternehmen sei und daher hauptsächlich an der finanziellen Komponente interessiert
sei. Die Belange der Gemeinde interessierten hier weniger.
Der Bürgermeister legt nochmals dar, dass bis zur Bewilligung der Fördermittel
gewartet werden müsse. Dies sei leider nicht zu ändern. Wenn der Ort Roderath dann
weit vorne auf der Liste stehe, sei dies ein erster Schritt zum Erfolg.
Bezüglich der Mobilfunkanbindung D1 des Ortes Roderath weist er darauf hin, dass
derzeit Gespräche stattfinden, um gegebenenfalls über eine mobile Antennenanlage
eine Teilverbesserung zu erreichen.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass man bei einer hoffentlich baldigen
Breitbandanbindung in Roderath zumindest dann die optimale Lösung erreichen
werde. In den anderen Orten ohne Glasfaserkabel in die Häuser sei zu befürchten,
dass zukünftig aufgrund des schnell voranschreitenden technischen Wandels wieder
Probleme auftreten würden.
Auf die Wortmeldung eines Bürgers aus Roderath bestätigt der Bürgermeister, dass
der Kreis selbst Roderath als „weißesten Fleck“ im Kreis bezeichnet habe. Das
Bewusstsein sei also da, dass Roderath der aktuell am schlechtesten mit Breitband
versorgte Ort sei. Schulen und Gewerbegebiete seien ebenfalls in vorderer Priorität
angesiedelt. Seiner Meinung nach müssten Dörfer allerdings Vorrang vor der
Anbindung von Einzelgehöften haben. Gemeinsam mit dem Kreis werde man frühzeitig
vor der Glasfaserverlegung über die straßenbaulichen Maßnahmen nachdenken, um
weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des
Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass
möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über
das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu
untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine
Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
hier: Umrüstung auf LED-Technik
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 15
- Vorlage 996 /X.L. Der Bürgermeister weist auf eine Anfrage der UNA-Fraktion von Anfang des Jahres
bezüglich der Beleuchtung der Kirchen hin. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass eine
Berücksichtigung im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in der
Gemeinde erfolgen sollte. Die heutige Vorlage beinhalte keine diesbezüglichen
Maßnahmen, diese würden aber noch kommen.
Bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung seien zwischenzeitlich bis auf
wenige Lampen alle ertüchtigt worden. Die Schaltfrequenzen habe man wie bisher
beibehalten. Man könne vor allem dann Strom sparen, wenn nicht alle Leuchten die
gesamte Nacht brennen würden. Bei gewissen Lampen sei nachts auch keine
Beleuchtung nötig. Zudem bestehe nun die Möglichkeit, die Leuchten zu dimmen, teilt
der Bürgermeister weiter mit.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass von Bürgern mitgeteilt worden sei,
dass die neuen Leuchten nicht so hell seien wie die früheren. Gegebenenfalls wäre
weißes Licht besser gewesen.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass er ein anderes Stimmungsbild
wahrgenommen habe. Das Licht sei nicht so grell und durchaus angenehm. Die
Intensität lasse sich durch die Dimmfunktion regeln. Allerdings gebe es Bürger, die
keine Beleuchtung direkt vor dem Haus wünschten, andere bevorzugten wiederum
eine komplette Ausleuchtung aus Gründen der Sicherheit.
Seitens der anwesenden Ortvorsteher Falkenberg, Caspers und Reuter wird von einer
überwiegend positiven Reaktion der Bürgerinnen und Bürger berichtet.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes auf LED zustimmend zur Kenntnis und beschließt
weiterhin, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin für
jede Ortslage ein Konzept der vorgesehenen Ein- und Ausschaltzeiten zu erarbeiten
und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Bekämpfung von Motorradlärm
- Vorlage 1017 /X.L. -
Ausschussmitglied Caspers teilt mit, dass er als Betroffener die Vorlage sehr begrüße.
Es sei wichtig, etwas gegen die Lärmbelästigungen zu unternehmen.
Nach Meinung von Ausschussmitglied Pospig sei es sehr schwierig, hier adäquate
Lösungen zu finden. Im Grunde sei das Ansinnen zu begrüßen, aber es dürften keine
falschen Erwartungen geweckt werden.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 16
Der Bürgermeister führt an, dass die Belästigungen für die Anwohner solcher
Straßenstrecken, die es vielfach in der Eifel und anderen Mittelgebirgsregionen gebe,
teilweise unerträglich seien. Nun gehe es darum, nicht allein, sondern im Verbund mit
anderen Kommunen, Polizei, Bundestagsabgeordneten, etc. Lösungen herbeizuführen.
Es sei sicherlich auch eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da im
Touristikbereich auch eine Wertstellung mit den Motorradfahrern einhergehe. Es gehe
vor allem um diejenigen, die sich nicht an die StVO hielten und durch ausgebaute
Schalldämpfer erheblichen Lärm verursachten. Hier seien nicht nur landesrechtliche
Maßnahmen erforderlich, sondern auch nach Bundes- und EU-Recht. Für April 2019
sei ein diesbezügliches Symposium auf Vogelsang geplant.
Ausschussmitglied
Kurth
weist
darauf
hin,
dass
teilweise
regelrechte
Rennveranstaltungen durchgeführt würden, bei denen die Motorradfahrer die Strecken
mehrmals rauf und runter führen. Dies sei ein unhaltbarer Zustand für die Anwohner
solcher Strecken. Hier gehe es selbstverständlich nicht um die normalen
Fahrzeugführer, die durch die Eifel führen.
Ausschussmitglied Mayer weist auf die verschiedenen Verordnungen EU-weit hin.
Abhilfe könne nur geschafft werden, wenn die Polizei häufig vor Ort an diesen
bekannten Strecken Präsenz zeige. Dies sei die einzige Maßnahme, die helfen könnte.
Eine anwesende Bürgerin aus Holzmülheim berichtet, dass vor allem an den
Wochenenden regelrechte Rennen veranstaltet würden. Oft handele es sich auch um
Jugendliche aus der Umgebung. Die Polizei komme trotz telefonischer Beschwerden
aus der Bevölkerung aufgrund Personalmangels oft gar nicht. Der Zustand sei
unerträglich. Sie wünsche sich mehr Präsenz von Polizei und Ordnungsamt.
Ein anderer betroffener Anwohner informiert, dass man sich an einem der
vergangenen Wochenenden mit mehreren Bürgern aus Holzmülheim an Feldwegen
und Einfahrten postiert habe und die Fahrer gezielt angesprochen habe. Die
Kennzeichen der Verursacher seien bekannt, dies nütze allerdings nichts, da man
Beweise brauche. Seiner Meinung nach könnten verkehrslenkende Maßnahmen mit
einfachen Mitteln zum Erfolg führen. In den Niederlanden finde man z.B. oft Drempel
zur
Geschwindigkeitsreduzierung.
Alternative
wäre
vielleicht
auch
eine
Lärmschutzwand.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass Holzmülheim stark
betroffen sei. Hier müssten dringend gemeinsame Lösungen gefunden werden.
In Holzmülheim sei die Lage tatsächlich extrem, so Ausschussmitglied Hilger.
Vielleicht könne man hier solche geschwindigkeitsreduzieren Maßnahmen wie eben
beschrieben beantragen und im Rahmen der Verkehrsschau ansprechen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 17
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete
Maßnahmen gegen die Belästigung durch Motorradlärm in unserem Gemeindegebiet
zu veranlassen. Gleichzeitig bestätigt der Gemeinderat den Forderungskatalog der
Arbeitsgemeinschaft Region Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm vom 9.7.2018.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf
- Vorlage 1012 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass das
Gebäude derzeit leer stehe und die notwendigen Arbeiten daher problemlos
durchgeführt werden könnten. Er widerspricht der Ansicht von Herrn Mayer, dass der
Kaufpreis in Anbetracht der nun anstehenden Sanierungsmaßnahmen sehr hoch
gewesen sei. Im Jahr 2015 seien nahezu 200 Menschen in die Gemeinde gekommen,
für die der notwendige Wohnraum akut habe geschaffen werden müssen. Eine
dezentrale Unterbringung in allen 11 Dörfern sei gut gelungen. Auch der Preis sei
nicht zu hoch gewesen. Das Gebäude stehe zwar derzeit leer, werde aber demnächst
wohl wieder als Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge benötigt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen.
Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den
günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Laubbeseitigung auf gemeindlichen Grundstücken
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie auf den gemeindlichen Grundstücken die
nunmehr wieder jahreszeitbedingt anstehende Laubentsorgung von statten gehe.
Werde diese von Bürgern durchgeführt oder über den Bauhof? Seines Wissens seien in
anderen Kommunen zu diesem Zweck Saugwagen eingesetzt.
Auf gemeindlichen Grundstücken werde das Laub durch die Grünkolonnen der
Gemeinde beseitigt. Ihm widerstrebe auch, sich mit Kommunen zu vergleichen, die
sich ggf. in der Haushaltssicherung befänden, aber teure Geräte für derartige Arbeiten
einsetzten. Er sei auch aufgrund des Lärms eher gegen den Einsatz von Laubbläsern.
Die bisherigen Methoden hätten sich bewährt, betont der Bürgermeister. Neben
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 18
Bauhofmitarbeitern kümmerten sich auch ehrenamtliche Kräfte im Rahmen der
Grünpflege um das Einsammeln von Laub.
So lange man Ehrenamtliche finde, sei dies wesentlich besser als der Einsatz von
technischem Gerät, betont Ausschussmitglied Hilger. Anwohner hätten auch ein
eigenes Interesse und daher sei auch das Engagement entsprechend hoch.
b) Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Der Bürgermeister berichtet, dass vor rd. einer Woche die Nachricht eingetroffen sei,
dass Frohngau eine Silbermedaille sowie einen Sonderpreis im Wettbewerb „Unser
Dorf hat Zukunft“ gewonnen habe. Hierzu sei ein besonderer Glückwunsch an den Ort
Frohngau zu richten. Insgesamt seien drei Silber- und eine Bronzemedaille an Orte
aus dem Kreis gegangen. Die Preisverleihung sei für den 24.11.2018 terminiert.
c) Entsorgung von Heckenschnitt
Ausschussmitglied Dederichs erkundigt sich, ob für die Entsorgung von Heckenschnitt
bei der Kreismülldeponie ein Schein der Gemeinde Voraussetzung sei. Seines Wissens
sei dies bisher nicht der Fall gewesen und die Entsorgung auch kostenlos möglich
gewesen.
Der Bürgermeister bestätigt, dass die Entsorgung kreisweit eigentlich kostenlos sei.
Für Grünabfälle gebe es allerdings zwischenzeitlich auch eine Entsorgungsmöglichkeit
im Gewerbegebiet Zingsheim.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
Seite 19