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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
123 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.1: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Ortsgrenze. Gemäß Baugesetz seien Bauten im Außenbereich, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, nicht zulässig. Seiner Meinung nach müsse vorliegend, da es sich um Flächen für die Landwirtschaft handele, zuerst der Flächennutzungsplan geändert werden, bevor eine Genehmigung des Carports erfolgen könne. Außerdem sei die mit der Vorlage zur Verfügung gestellte Karte hinsichtlich der aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans und des nunmehr geplanten Bauvorhabens nicht aufschlussreich genug. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um ein bestehendes Objekt in Bahrhaus handele. Der Niederschrift werde ein entsprechender Kartenauszug des Flächennutzungsplans als Anlage beigefügt Eine einmalige Umnutzung sei rechtlich zulässig, so dass davon auszugehen sei, dass der Kreis Euskirchen dem Antrag zustimmen werde, wenn die Gemeinde das Einvernehmen erteile. Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Hilger besteht Einvernehmen, den Sachverhalt nach Vorlage des zusätzlichen Kartenmaterials zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat weiterzuleiten. Zum Sachverhalt ergeht eine entsprechende Zusatzvorlage mit weitergehenden Informationen (statt Anlage zur Niederschrift). Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den Rat zu übertragen, um anhand der noch vorzulegenden Unterlagen eine weitere Beratung zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja