Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
123 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.1:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Ortsgrenze.
Gemäß Baugesetz seien Bauten im Außenbereich, die dem Flächennutzungsplan
widersprechen, nicht zulässig. Seiner Meinung nach müsse vorliegend, da es sich um
Flächen für die Landwirtschaft handele, zuerst der Flächennutzungsplan geändert
werden, bevor eine Genehmigung des Carports erfolgen könne. Außerdem sei die mit
der Vorlage zur Verfügung gestellte Karte hinsichtlich der aktuellen Festsetzungen des
Flächennutzungsplans
und
des
nunmehr
geplanten
Bauvorhabens
nicht
aufschlussreich genug.
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um ein bestehendes Objekt in Bahrhaus
handele. Der Niederschrift werde ein entsprechender Kartenauszug des
Flächennutzungsplans als Anlage beigefügt Eine einmalige Umnutzung sei rechtlich
zulässig, so dass davon auszugehen sei, dass der Kreis Euskirchen dem Antrag
zustimmen werde, wenn die Gemeinde das Einvernehmen erteile.
Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Hilger besteht Einvernehmen, den Sachverhalt
nach Vorlage des zusätzlichen Kartenmaterials zur endgültigen Beschlussfassung an
den Rat weiterzuleiten.
Zum Sachverhalt ergeht eine entsprechende Zusatzvorlage mit weitergehenden Informationen
(statt Anlage zur Niederschrift).
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den Rat zu
übertragen, um anhand der noch vorzulegenden Unterlagen eine weitere Beratung zu
ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja