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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.3: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es widersprüchliche Aussagen bzgl. des Vorliegens eines entsprechenden Bauantrags zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses vor der Sommerpause gegeben habe. Seines Erachtens sei der in der letzten Sitzungsphase gefasste Beschluss rechtswidrig, da seinerzeit kein förmlicher Bauantrag vorgelegen habe, der aber unbedingte Voraussetzung einer entsprechenden Beschlusslage sei. Einzige Möglichkeit, um rechtskonform zu handeln, sei demnach, den gefassten Beschluss zurückzunehmen und dem Fachausschuss nunmehr den konkreten Bauantrag mit entsprechenden Unterlagen inklusive Immissionsgutachten vorzulegen. Scheinbar seien die derzeitigen Betriebsgegebenheiten bauordnungsbehördlich zu beanstanden, was sich aus der erwähnten Verfügung des Kreises ableiten lasse. Der Bürgermeister widerspricht der Auffassung von Herrn Mayer. Gemeinde und Ausschuss seien verpflichtet, über das vorgebrachte Anliegen eines Bürgers in dessen Interesse zeitnah zu befinden. Der nunmehr als formeller Bauantrag über den Kreis eingegangene Bauantrag habe seinerzeit in Entwurfsform vorgelegen. Es sei baurechtlich nicht vorgeschrieben, dass ein solches Bauvorhaben unmittelbar als Erstes beim Kreis Euskirchen eingereicht werden müsse, so dass die vollzogene Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Beschluss sei somit rechtmäßig erfolgt. Gegenstand der Anfrage sei gewesen, auf einem Standort im Außenbereich eine weitere Halle für Geräte, Futtermittel und Vieh (Festmistanlage) zu errichten. An diesem Begehren habe sich nichts geändert. Der seitens der SPDFraktion diesbezüglich eingeleiteten Rechtsprüfung über die Kommunalaufsicht sehe er gelassen entgegen. Aufgrund des in der Vorlage angekündigten, anstehenden Behördentermins werde der Tagesordnungspunkt weiter bis zum Rat behandelt. Bezüglich der von Herrn Mayer angesprochenen Emissionswerte betont der Bürgermeister, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde und damit des Ausschusses sei, hierüber zu befinden. Dies liege ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Kreises Euskirchen als Bauordnungsbehörde. Die Gemeinde habe lediglich über das Einvernehmen zu entscheiden. Ausschussmitglied Josef Falkenberg äußert sein Unverständnis über den Standpunkt der SPD-Fraktion. Es gehe lediglich um ein Erweiterungsbegehren eines etablierten, seit vielen Jahren in Engelgau ansässigen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes. Gegenstand der Entscheidung der Gemeinde sei ausschließlich die Entscheidung über die Einvernehmenserteilung. Ausschussmitglied Hilger merkt an, dass die UNA-Fraktion inhaltlich nicht grundsätzlich gegen den Bau sei, allerdings einen Alternativstandort bevorzugen würde. Wenn man die der Vorlage 953 Z1 (Dorfentwicklungsprozess) beigefügte Karte von Engelgau betrachte, gebe es ggf. auch alternative Flächen. Dies sei aber allein Sache des Antragstellers. Er schlägt vor, den ersten Punkt der Beschlussempfehlung heute wegzulassen und nur über den 2. abzustimmen. Der Bürgermeister betont nochmals, dass genau das behandelt worden sei, was Gegenstand des Bauantrags sei. Der Beschlussvorschlag gehe auch diesmal weiter bis zur Ratssitzung. Hinsichtlich der Eingabe bezüglich der Geruchsbelästigungen sei in der Vorlage beschrieben, dass die Nutzungsuntersagung zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben worden sei. In Bezug auf den Einwand von Herrn Hilger zu Alternativflächen sei er gerne bereit mit dem Antragsteller nochmals ein Gespräch zu führen. Ihm selbst sei allerdings keine Fläche bekannt, die einen geordneten betrieblichen Ablauf garantieren würde. Ausschussmitglied Kurth macht nochmals deutlich, dass das Einvernehmen am 03.07.2018 beschlossen worden sei. Es gehe lediglich um eine Erweiterung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Herr Mayer und Herr Pospig weisen nochmals darauf hin, dass ein Bauantrag nicht vorgelegen habe. Ohne entsprechende Informationen könne man keine Entscheidung treffen. Zudem seien die Vorlagen jeweils erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Die Vorgehensweise bzw. die gesamte Angelegenheit wirke insgesamt merkwürdig, im Sommer sei der Betrieb sogar stillgelegt worden. Der Bürgermeister verweist auf die Niederschrift. Er habe bereits erklärt, dass es keine Abweichungen zum vorgelegten Bauantrag gebe. Nunmehr werde vorgeschlagen, nochmals den Beschluss vom 03.07.2018 zu bestätigen. Bezüglich der im Sommer ergangenen Ordnungsverfügung habe sich der Landwirt erklären müssen und die sofortige Vollziehung sei zurückgezogen worden. Dass es weiterer Aufklärung bedürfe, habe er bereits erklärt. Hierzu sei ein gemeinsamer Termin mit Kreis, Landwirtschaftskammer und Bauherr notwendig wie in der Vorlage beschrieben. Die heutige Vorlage gehe daher weiter bis in den Rat. Hier sei davon auszugehen, dass dann alle Informationen für ein abschließendes Meinungsbild vorlägen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 2 Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass ganz klar beschrieben worden sei, dass auch aufgrund der nachbarlichen Schwierigkeiten die Erweiterung zur Entschärfung der Situation geplant sei. All dies habe man damals offen diskutiert. Seine Fraktion könne bedenkenlos zustimmen. Beschlussempfehlung: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 3