Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.3:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es widersprüchliche Aussagen bzgl.
des Vorliegens eines entsprechenden Bauantrags zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses
vor der Sommerpause gegeben habe. Seines Erachtens sei der in der letzten
Sitzungsphase gefasste Beschluss rechtswidrig, da seinerzeit kein förmlicher
Bauantrag
vorgelegen
habe,
der
aber
unbedingte
Voraussetzung
einer
entsprechenden Beschlusslage sei. Einzige Möglichkeit, um rechtskonform zu handeln,
sei demnach, den gefassten Beschluss zurückzunehmen und dem Fachausschuss
nunmehr den konkreten Bauantrag mit entsprechenden Unterlagen inklusive
Immissionsgutachten
vorzulegen.
Scheinbar
seien
die
derzeitigen
Betriebsgegebenheiten bauordnungsbehördlich zu beanstanden, was sich aus der
erwähnten Verfügung des Kreises ableiten lasse.
Der Bürgermeister widerspricht der Auffassung von Herrn Mayer. Gemeinde und
Ausschuss seien verpflichtet, über das vorgebrachte Anliegen eines Bürgers in dessen
Interesse zeitnah zu befinden. Der nunmehr als formeller Bauantrag über den Kreis
eingegangene Bauantrag habe seinerzeit in Entwurfsform vorgelegen. Es sei
baurechtlich nicht vorgeschrieben, dass ein solches Bauvorhaben unmittelbar als
Erstes beim Kreis Euskirchen eingereicht werden müsse, so dass die vollzogene
Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Beschluss sei somit
rechtmäßig erfolgt. Gegenstand der Anfrage sei gewesen, auf einem Standort im
Außenbereich eine weitere Halle für Geräte, Futtermittel und Vieh (Festmistanlage) zu
errichten. An diesem Begehren habe sich nichts geändert. Der seitens der SPDFraktion diesbezüglich eingeleiteten Rechtsprüfung über die Kommunalaufsicht sehe
er gelassen entgegen.
Aufgrund des in der Vorlage angekündigten, anstehenden Behördentermins werde der
Tagesordnungspunkt weiter bis zum Rat behandelt. Bezüglich der von Herrn Mayer
angesprochenen Emissionswerte betont der Bürgermeister, dass es nicht Aufgabe der
Gemeinde und damit des Ausschusses sei, hierüber zu befinden. Dies liege
ausschließlich
im
Zuständigkeitsbereich
des
Kreises
Euskirchen
als
Bauordnungsbehörde. Die Gemeinde habe lediglich über das Einvernehmen zu
entscheiden.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg äußert sein Unverständnis über den Standpunkt
der SPD-Fraktion. Es gehe lediglich um ein Erweiterungsbegehren eines etablierten,
seit vielen Jahren in Engelgau ansässigen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes.
Gegenstand der Entscheidung der Gemeinde sei ausschließlich die Entscheidung über
die Einvernehmenserteilung.
Ausschussmitglied Hilger merkt an, dass die UNA-Fraktion inhaltlich nicht
grundsätzlich gegen den Bau sei, allerdings einen Alternativstandort bevorzugen
würde. Wenn man die der Vorlage 953 Z1 (Dorfentwicklungsprozess) beigefügte Karte
von Engelgau betrachte, gebe es ggf. auch alternative Flächen. Dies sei aber allein
Sache des Antragstellers. Er schlägt vor, den ersten Punkt der Beschlussempfehlung
heute wegzulassen und nur über den 2. abzustimmen.
Der Bürgermeister betont nochmals, dass genau das behandelt worden sei, was
Gegenstand des Bauantrags sei. Der Beschlussvorschlag gehe auch diesmal weiter bis
zur Ratssitzung. Hinsichtlich der Eingabe bezüglich der Geruchsbelästigungen sei in
der Vorlage beschrieben, dass die Nutzungsuntersagung zwischenzeitlich durch das
Verwaltungsgericht Aachen aufgehoben worden sei. In Bezug auf den Einwand von
Herrn Hilger zu Alternativflächen sei er gerne bereit mit dem Antragsteller nochmals
ein Gespräch zu führen. Ihm selbst sei allerdings keine Fläche bekannt, die einen
geordneten betrieblichen Ablauf garantieren würde.
Ausschussmitglied Kurth macht nochmals deutlich, dass das Einvernehmen am
03.07.2018 beschlossen worden sei. Es gehe lediglich um eine Erweiterung zur
Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Herr Mayer und Herr Pospig weisen nochmals darauf hin, dass ein Bauantrag nicht
vorgelegen habe. Ohne entsprechende Informationen könne man keine Entscheidung
treffen. Zudem seien die Vorlagen jeweils erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung
gestellt worden. Die Vorgehensweise bzw. die gesamte Angelegenheit wirke insgesamt
merkwürdig, im Sommer sei der Betrieb sogar stillgelegt worden.
Der Bürgermeister verweist auf die Niederschrift. Er habe bereits erklärt, dass es
keine Abweichungen zum vorgelegten Bauantrag gebe. Nunmehr werde
vorgeschlagen, nochmals den Beschluss vom 03.07.2018 zu bestätigen. Bezüglich der
im Sommer ergangenen Ordnungsverfügung habe sich der Landwirt erklären müssen
und die sofortige Vollziehung sei zurückgezogen worden. Dass es weiterer Aufklärung
bedürfe, habe er bereits erklärt. Hierzu sei ein gemeinsamer Termin mit Kreis,
Landwirtschaftskammer und Bauherr notwendig wie in der Vorlage beschrieben. Die
heutige Vorlage gehe daher weiter bis in den Rat. Hier sei davon auszugehen, dass
dann alle Informationen für ein abschließendes Meinungsbild vorlägen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
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Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass ganz klar beschrieben worden sei,
dass auch aufgrund der nachbarlichen Schwierigkeiten die Erweiterung zur
Entschärfung der Situation geplant sei. All dies habe man damals offen diskutiert.
Seine Fraktion könne bedenkenlos zustimmen.
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und
Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt.
2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur
abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
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