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Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.1: 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 1004 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern: a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich ausgewiesenen Planbereich „WA3“, b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m ü. NHN im gesamten Plangebiet, c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur anstelle eines Minikreisels 2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst. 3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1 BauGB abgesehen. 4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 2