Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 2.1:
6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur
Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
(BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 1004 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern:
a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich
ausgewiesenen Planbereich „WA3“,
b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m
ü. NHN im gesamten Plangebiet,
c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur
anstelle eines Minikreisels
2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ ist
das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4,
von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1 BauGB
abgesehen.
4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an
die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der
Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro
Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
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